Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Director der Rheinprovinz gewählten Präsidenten der
Regierung zu Frankfurt a. O. Grafen von Villers für
den Fall seines späteren Ausscheidens aus dem stän—
dischen Dienste die Gewährung einer entsprechenden
Pension aus Staatsfonds zuzusichern, hat mit Rücksicht
auf die entgegenstehenden Bestimmungen des Gesetzes
über die Pensionirung der unmittelbaren Staatsbeamten
vpom 27. März 1872 nicht stattgegeben werden können.
Nachdem der Graf von Villers in Folge dessen die aus
ihn gefallene Wahl zum Landes-Director abgelehnt hat,
wird seitens Unserer getreuen Stände eine anderweite
Wahl in Aussicht zu nehmen sein.
Anlangend den von Unseren getreuen Ständen be—
schlossenen Nachtrag zu dem Regulative für die Orga—
nisation der Verwaltung des provinzialständischen Ver—
mögens und der provinzialständischen Anstalten in der
Rheinprovinz vom 27. September 1871, so wird die
Genehmigung dieses Nachtrags bis dahin ausgesetzt bleiben
müssen, daß Unsere getreuen Stände eine anderweite zu
unserer Bestätigung geeignete Wahl eines Landesdirectors
vollzogen haben werden, da die Bestimmungen des frag⸗
lichen Regulativ-Nachtrages erst dann in Kraft treten
können, wenn ein Landesdirector bestellt sein wird, welcher
insbesondere auch die ständische Verwaltung nach Außen
und vor Gericht vertreten soll.
Verleihung der Rittergutsqualität an die Güter
Commende Muffendorf und Eibach.
Die Bescheidung auf den Antrag der zum 28. Rhei—
nischen Provinzial-Landtage versammelt gewesenen Stände
der Ritterschaft in der Adresse vom 8. April 1875 auf
Verleihung der Eigenschaft landtagsfähiger Rittergüter
an das dem Freiherrn Carl Joseph von Fürstenberg zu
Muffendorf gehörige Gut Commende-Muffendorf, im
Kreise Bonn, und an das dem Freiherrn Egon von
Fürstenberg zu Gimborn gehörige Gut Eibach, im Kreise
Wipperfürth, behalten wir Uns vor.
Zur Urkunde dieser Unserer gnädigsten Bescheidung
haben Wir den gegenwärtigen Landtags-Abschied Höchsteigenhändig
 vollzogen und verbleiben Unseren getreuen
Ständen in Gnaden gewogen.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 9. August 1875.
(L. 8.) gez. Wilhelm.
gegez. Gr. Eulenburg. Falk.
Wir Wilhelm
von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. entbieten
Unseren zum Provinziallandtage versammelten Ständen
der Rheinprovinz Unseren gnädigsten Gruß und lassen
an Sie die Aufforderung ergehen, die zur Ausführ ung
des Dotationsgesetzes vom 8. Juli d. Is. (G.S. S.
497) erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Zugleich wollen Unsere getreuen Stände die Ange—
legenheit wegen Vereinigung der Bezirksstraßenfonds
zu einem Provinzialstraßenfonds und die Uebertragung
der Verwaltung des letzteren an den Provinzialverband
und dessen Organe mit Rücksicht auf die durch den
Erlaß des Dotationsgesetzes veränderten Umstände einer
erneueten Berathung unterziehen.
Unseren getreuen Ständen werden hierüber sowie
über einige andere provinzielle Angelegenheiten durch
nen Kommissarius entsprechenden Mittheilungen zu—
gehen.
Die Dauer des Provinzial-Landtages haben wir
auf drei Wochen bestimmt.

Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Besetzte Pfarrstelle.
Der Pfarrvicar Heinrich Vogel ist von uns zum
Pfarrer der evangelischen Gemeinde zu Neudorf (Kreis—
synode Saarbrücken), ernannt worden.
Coblenz, den 28. August 1875.
Königliches Konsistorium.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Durch die Ueberschwemmung in Folge des Wolken—
bruches am 4. cr. sind außer der besonders hart betrof—
fenen Stadt Kirn und deren Umgebung auch noch viele
andere Ortschaften auf dem Hunsrücken in den Kreisen
Zell und Simmern schwer geschädigt worden, indem auch
dort mehrere Gebäude vollständig weggerissen, viele an—
dere aber derartig beschädigt worden sind, daß sie ab—
gebrochen werden mußten, ein großer Theil des Vieh—
standes vernichtet und die diesjährige Ernte an Futter—
kräutern und Körnerfrüchten fast vollständig zu Grunde
gegangen ist, was um so mehr zu beklagen, als die Be—
wohner jener Gegend lediglich auf den Ackerbau und die
Viehzucht angewiesen sind.
Die öffentliche Wohlthätigkeit hat sich in überaus er—
freulicher Weise diesen Nothleidenden zugewendet, aber
es läßt sich nicht verkennen, daß die von Corporationen,
Comité's und einzelnen Personen gespendeten Beiträge
nicht immer nach dem Verhältnisse der Bedürftigkeit den
am meisten Bedrängten zukommen, und es scheint daher
wünschenswerth, die sämmtlichen Gaben an baarem
Gelde, soweit sie nicht ausdrücklich von den Gebern für
einzelne besonders namhaft gemachte Ort bestimmt sind,
an eine Centralstelle gelangen zu lassen, von welcher die
Untervertheilung an alle beschädigten Gemeinden in einer
dem Beduüuͤrfnisse entsprechenden Weise zu erfolgen haben
würde.
Wir erklären uns gerne bereit, in diesem Sinne für
die zweckentsprechende Verwendung der Hülfsgelder an
alle Beschädigten des hiesigen Regierungsbezirks Sorge
zu tragen und ersuchen im Falle des Einverständnisses
mit dem obigen Vorschlage die verehrlichen Hülfscomité's
und einzelnen Wohlthäter uns ihre Beiträge gefälligst
zugehen zu lassen.
Coblenz, den 28. August 1875.
Königliches Regierungs-Präsidium.
Konopacki.

An der Königlichen Gewerbeschule und der
damit verbundenen Vorschule beginnt das neue
Schuljahr am 1. October, die Aufnahmeprü—
fung am 28. September.
Die ganze Anstalt besteht im neuen Schuljahre aus
sechs Klassen. Der Cursus jeder Klasse ist einjährig.
Zur Aufnahme in die unterste Klasse ist in der Rege)
ein Alter von zehn Jahren erforderlich.
Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Unter—
zeichnete vom 20. September ab des Vormittags
entgegen.
Saarbrücken, 8. September 1875.

Der Dirigent.
Krüger.
            
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