sofern sie sich auf die Beförderung von Auswanderern
nach Venezuela mit erstrecken, hierdurch widerrufe, weise
ich die Königliche Regierung an:
1. den durch Ihre Vermittelung concessionirten be—
treffenden auswärtigen Unternehmern davon Fr⸗
öffnung zu machen,
den betreffenden inländischen Unternehmern gegen—
über, sobald es nach den Concessionsbedingungen
geschehen kann, jedenfalls aber bei Erneuerung,
bezw. Ertheilung der Concessionen, in gleichem
Sinne zu verfahren und dem Ihrerseits benach—
richtigten Consularbeamten hierüber Mittheilung
zu machen,
alle Agenten dieser auswärtigen und inländischen
Unternehmer innerhalb Ihres Verwaltungsbezirks
davon mit dem Eröffnen in Kenntniß zu setzen,
daß sie sich des Abschlusses und der Vermittelung
jeder Auswanderer-Beförderung nach Venezuela
zu enthalten haben.
Berlin, den 23. Mai 1875.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
gez: Achenbach.
An die Königliche Regierung zu Trier IV. 4441.
Borstehendes wird hiermit veröffentlicht.
Trier, den 27. Juli 1875.
Verlegung eines Marktes zu Heusweiler.
Der gemäß dem Jahresmarkts-Verzeichnisse auf den
15. September d. J. festgesetzte Kram- und Viehmarkt
zu Heusweiler wird in diesem Jahre am 19. Oktober
abgehalten werden.
Trier, den 80. Juli 1875.
Paßwesen.
Nach einer Mittheilung des Herrn Reichskanzlers
hat amtlichen Nachrichten zufolge der Königlich Spa—
nische Minister des Junern unter dem 1. d. Mis. eine
Verfügung erlassen, durch welche die Gouverneure der
Provinzen angewiesen sind, den Austritt von Personen
aus Spanien nur dann zu gestatten, wenn dieselben
einen vom Gouverneur des Orts ihres Domicils ausge—
stellten Paß vorzuzeigen im Stande sind.
Letzterer muß zum Zweck des Wiedereintritts in
das Königreich mit dem Visum des Spanischen Con—
sfuls derjenigen ausländischen Stadt versehen sein, in
welcher der Reisende sich zuletzt aufgehalten hat.
Personen, welche ohne die vorerwähnte Legitima—
tion an der Grenze betroffen werden, sollen daselost bis
zur Feststellung ihrer Person zurückbehalten werden.
Diesen Bestimmungen gemäß, durch welche der im
dahre 1863 in Spanien aufgehobene Paßzwang für
aus Spanien reisende und dorthin zurückkehrende Per—
sonen wieder eingeführt worden ist, empfiehlt es sich,
daß auch nach Spanien reisende Deutsche zur Vermei—
dung von Weiterungen nicht unterlassen, Paässe zu lösen
und diesen Pässen das Spanische Visa beifügen zu las—
sen, was im Interesse des reisenden Publicums hierdurch
veröffentlicht wird.
Trier, den 24. Juli 1875.
Bekanntmachungen anderer Behoͤrden.
Vorlesungen für das Wintersemester 1875 — 76 an der Königl.
staats-⸗ und landwirthschaftlichen Akademie Eldena, der Universitãt
Greifswald. Beginn am 15. Sciober
1. Geh. Req. Rath Dr. Baumsfark!: Anleitung
zum En demischen Studium, Volkswirthschaftslehre
II. Theil.
2. Prof. Dr. Trommer: Anorganische Chemie, land—
wirthschaftliche Technolog ie, Excursionen, De—
monstrationen.
3. Prof. Dr. Rhode: Rindviehzucht, Schafzucht,
Schweinezucht, Demonstrationen, Repetitorium.
4. Prof. Dr. Jessen: Pflanzenphysiologie J. Theil,
klimatologische Principien des Pflanzenbaues
mikroskopische Uebungen, Bestimmungen von Sä—
mereien, Naturgeschichte der landwirthschaftlich
schädlichen Thiere, Pflanzenkrankheiten.
5. Dr. Pietrusky: Allgemeine Acker- und Pflan—
zenbaulehre, Maschinen- und Geräthekunde J.
Theil, Praktikum mit Demonstrationen.
6. Prof. Dr. Dammann: Anatomie und Physiologie
der Haussäugethiere, äußere Krankheiten der
Hausthiere, thierärztliche Geburtshülfe, thierärzt⸗
liche Klinik.
7. Prof. Dr. Scholz: Geognosie, Düngerlehre, ana—
lytische Chemie, Uebungen im chemischen Labo—
ratorium, Repetitorium der organischen Chemie.
8. Akad. Forstmeister Wiese: Forst-Betriebslehre.
9. Akad. Gärtner Findel mann: Landschaftsgärt—
nerei.
10. Akad. Baumeister Müller: Laudwirthschaftliche
Baukunst J. Theil.
11. Prof. Dr. Haeberlin: Einleitung ins Land—
wirthschaftsrecht.
12. Prof. Dr. Minnigerode: Mechanik und Ma—
schinenlehre, praktische Arithmetik.
183. Privatdocent Dr. Müller: Futterbau, Fütte⸗
rungslehre.
Nähere Auskunft über die Akademie enthält die
Schrift:
„Baumstark die k. staats- und landwirth—
schaftliche Akademie Eldena. Berlin 1870“
und ertheilt gern der Unterzeichnete.
Eldena bei Greifswald, im Juni 1875.
Der Director
Dr. E. Baumstark, Geh. Reg.⸗Rath
Mit Genehmigung Kgl. Regierung wird an dem
Monatsviehmarkttage im September jeden
Jahres zur Hebung der Viehzucht ein Markt für
Zuchtstiere und Zuchteber auf dem Platze hinter dem
Landarmenhause hierselbst abgehalten und werden aus
demselben Prämien nach nachstehendem Reglement aus—
getheilt werden.
8 1. Nur für solche Thiere kann eine Prämie zuer—
kannt werden, welche zum Zwecke des Verkaufs auf den
sagt Markt gebracht und dort wirklich verkauft worden
ind.
8 2. Die zu prämiirenden Zuchtstiere dürfen nicht
über 2 Jahre und die zu prämürenden Zuchteber nicht
über 192 Jahr alt sein.
83. Für die zu prämiirenden Zuchtstiere ist ein
Betrag von 90 Thlr., für die Zuchteber ein Betrag von
30 Thlr., zur Prämiirung bestimmt.
8 4. Die Vertheilung dieser Beträge erfolgt durch
eine Commission von 5 Personen, welche durch die
Mitglieder der städt. Markt-Commission und die zu
diesem Zwecke delegirten Mitalieder der Local-Abtheilung