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direct an die Kreis-Communal-Kasse zu Saarlouis abzu—
führen, dagegen die Ertragsnachweisungen bis zum 185.
November dss. Is. hierher einzureichen sind.
Saarbrücken, den 2. August 18785.
Programm
zu der drei und vierzigsten General-Versammlung des
landwirthschaftlichen Vereins für Rheinpreußen, welche
in diesem Herbste zu Trier von Sonntag, den 19. Sep⸗
tember bis incl. Mittwoch, den 22. September 1875
abgehalten werden soll.
J. Zeiteintheilung.
Sonntag den 19. September, Nachmittags s Uhr Empfang
der Mitglieder des Central-Vorstandes und
sodann Vorstands-Sitzung im Casino hierselbst.
Abends geselliges Zusammensein im Casino.
den 20. September,
von 8-v11 Uhr Sitzungen der verschiedenen
Sectionen.
von 11-228, Plenar⸗-Sitzung.
2—24 „ gemeinschaftliches Mittagsessen.
um 4 Uhr Musterung der Ausstellung durch
die Preisrichter.
den 21. September, —
von 8-10 Uhr Sitzungen der verschiedenen
Sectionen.
von 10 -21, Plenar-Sitzung.
um 9 Uhr Morgens Probepflügen und Ver—
suche der Maschinen.
um 3 Uhr Nachmittags Ausflug nach Schneiders⸗
hof und Weishaus.
um 7 Uhr Abends geselliges Zusammensein im
Casino.
den 22. September,
von 82-11 Uhr Musterung des Viehs.
11-12 , Weinprobe.
um 11 Uhr Eröffnung der Thierschau für's
Publikum.
um 2 Uhr Prämiirung des Viehs.
„ 2,„ öffentliche Verloosung des Viehs
und Ausstellung der Gewinne.
Abends 7 Uhr Harmonie im Casino.
Die Anschläge im hiesigen Casino werden diejenigen
Localitäten und die Zeit angeben, wo und wann die ver—
schiedenen Sectionssitzungen statt haben.
An den Abenden des Montags und Dienstags von
709 Uhr werden Besprechungen über das landwirth—
schaftliche Fortbildungs- und Wanderlehrerwesen und
seine gedeihlichere Entwickelung gepflogen werden, wozu
alle Freunde desselben, insbesondere die Herren Wander⸗
lehrer, Lehrer und Schulpfleger eingeladen sind. Das
Local wird durch Anschlag bezeichnet werden.
II. Ausstellung.
Die Bezeichnung der Ausstellungslocale wird durch
Anschläge im Eingang des Casinos erfolgen.
1. Abtheilung.
Vieh-Ausstellung.
Die Vieh-Ausstellung findet Mittwoch den 22. Sep⸗
tember statt. An diesem Tage erfolgt auch die Prämirung.
Zugelassen werden Pferde und Rindbieh, insbesondere
Mutterstuten mit ihren Fohlen, Hengste, 25 bis Zjährige
Fohlen, Bullen. Kühe. Rinder, sowie auch Schweine
Schafe, Geflügel und sonstige kleine für die Landwirth—
schaft nützliche Hausthiere.
Alles Vieh muß mittelst schriftlicher Declaration nach
— DVVO—
Local⸗Abtheilung Trier bis zum 1. September angemel⸗
det sein. Dieser Termin ist streng einzuhalten, damil
der Ausstellungskatalog rechtzeitig gedruckt werden kann.
— Das auszustellende Vieh muß am Mittwoch den 22.
September, bis 8 Uhr Morgens, am Ausstellungs-Locale
eintreffen. Für Fütterung und Pflege des Viehes während
der Ausstellung haben die betreffenden Aussteller zu
sorgen und wird für etwa daran vorkommende Beschaͤ⸗
digung oder Verluste von der Ausstellungs-Commission
resp. dem landwirthschaftlichen Verein nicht gehaftei.
2. Abtheilung.
Maschinen⸗- und Geräthe-Ausstellung.
Dazu, werden gewünscht die landesüblichen Pflüge
und Eggen, dann alle Maschinen, Geräthe und Werk—⸗
zeuge neuerer Art, welche zur Bearbeitung oder Ver⸗
besserung des Bodens, zur Saatfrucht, zum Transport
der Erzeugnisse, zur Bearbeitung oder Veredelung land⸗
wirthschaftlicher Producte gehören. Weinbau⸗ und Kelter⸗
Geräthe werden ebenfalls gewünscht.
Alle Gegenstände dieser Art müssen mittelst schrift⸗
licher Declaration bis zum 1. September angemeldei
sein und spätestens bis zum 15. September eintreffen
(Anmeldungs-Formular Nr. V.)
Die Transportkosten dieser Gegenstände von dem
Bahnhof Trier resp. von dem Schiff an der Mosel zu
Trier nach dem Ausstellungs-Locale und zurück werden
von der Ausstellungs⸗Commission getragen.
3. Abtheilung.
Producten⸗Ausstellung.
Die Producte der Landwirthschaft müssen in solchen
Quantitäten eingesandt werden, daß daraus die Qualität
und der Werth derselben gehörig beurtheilt werden kann;
also bei Halm⸗ und Hülsenfrüchten nicht unter 85 Liter
und bei Oelgewächsen nicht unter 3 Kilo. — Wein, Bier
und Branntwein in versiegelten Flaschen. Bei Wein—
proben ist eine Flasche mit Wasser gefüllt und mit der—
selben Etiquette versehen, wie die mit Wein, einzusenden.
— Die Declaration ist nach dem Formular Nro. VIJ
aufzustellen und an die Direction der Local-Abtheilung
Trier bis spätestens zum 1. September einzureichen. —
Die Producte selbst — mit Ausnahme der Blumen —
müssen am 15. September eintreffen. — Vorher ange—
meldete Blumen sind bis zum 18. September Vormittags
abzuliefern.
Die Einsendung und Rücksendung der Ausstellungs—
Gegenstände erfolgt auf Kosten der Aussteller. Die Aus—
packung, Ausstellung und Wiederverpackung läßt die
Ausstellungs-Commission kostenfrei bewerkstelligen; letztere
aber haftet nicht für Schaden und Maneo, behält sich
aber vor, in Fällen besonderer Billigkeit eine lediglich
nach ihrem Ermessen zu bestimmende Entschädigung
zu gewähren. Etwaige Verzichtleistung auf Rücksendung
ist in der Declaration besonders zu vermerken; andern
Falls werden sie in derselben Weise, wie sie angekommen,
verpackt und dem Einsender zurückgesandt. — Alle Aus—
stellungs-Gegenstände sind an die Local-Abtheilung zu
Trier zu senden mit der Aufschrift: „Zur Ausstellung
*) Die betreffenden Anmeldeformulare sind bei der Direction der
Loral⸗Abtheilung des Ausstellers zu haben