Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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—S

*den Kreis Saarbrücken.

AMr. XLI.

Montag, 2. August

1875.

—RR

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Verbot der ferneren Verbreitung der zu Baltimore erscheinenden
Katholischen Volkszeitung.
Nachstehende Bekanntmachung des Herrn Reichs—
kanzlers wird hierdurch veröffentlicht.
Berlin, den 8. Juni 1875.
Nachdem durch die rechtskräftigen Urtheile des Poli—
zeigerichts zu Hamburg vom 14. und 18. v. Mts. ge⸗
gen die Nummern 27, 28, 45, 47, 48, 50, 51, 52 des
fünfzehnten Jahrganges der in Baltimore erscheinenden
Katholischen Volkszeitung“ Verurtheilungen auf Grund
der 88 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind,
wird auf Grund des 8 14 des Gesetzes über die Presse
vom 7. Mai 1874 (Reichsgesetzblatt Seite 60) die fernere
Verbreitung der gedachten Zeitung auf die Dauer von
zwei Jahren hierdurch verboten.
Der Reichskanzler
In Vertretung: gez. Delbrück.
Trier, den 183. Juli 1875.

An der Simultanschule zu Rußhütte im Kreise Saar—
brücken ist eine zweite Stelle errichtet worden, welche
mit einem evangelischen Lehrer besetzt werden soll.
Anfangsgehalt 1080 Mark, durch Alterszulagen stei—
gend bis auf 1600 Mark. Bewerber wollen sich bis
zum 15. August er. bei uns melden.
Trier, den 7. Juli 1875.

Die dritte Stelle an der evangelischen Schule zu
Friedrichsthal, im Kreise Saarbrücken, soll mit einer
Lehrerin besetzt werden. Das Einkommen beträgt 1050
Mark und Miethsentschädigung 288 M.
Bewerberinnen wollen sich bis zum 15. August er.
bei uns melden.
Trier, den 183. Juli 1875.

louis hat der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz durch
Reseript vom 7. Juli cr. Nr. 5583 die Abhaltung einey
allgemeinen Hauscollecte in den Kreisen Saarlouis,
Saarbrücken, Ottweiler und Merzig durch die Ortsbe—
hörden bis zum Schlusse des lausenden Jahres gestattet
was wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen.
Trier, den 14. Juli 1875.

Bereits im vorigen Jahre haben wir in unserm
Amtsblatte auf ein im O. Radke'schen Verlage in Essen
erschienenes Schriftchen von C. Trog, betitelt: „Sedan—
hüchlein“ als ein passendes Festgeschenk für die Schul—
jugend aufmerksam gemacht. Nun ist in demselben Ver—⸗
lage und von demselben Verfasser ein anderes Schriftchen,
belitelt: „Der Franzosenkrieg“ erschienen, welches sich
ebenfalls als Geschenk für die Jugend an vaterländischen
Festen sehr eignet und welches wir daher allen Schul—⸗
vorstehern und Lehrern auf das Angelegentlichste em—
—W——
dem ersten Schriftchen, auf 20 Pfg. pro Stück, bei Ab—
nahme von 500 Siück auf 18Pfg. pro Stück.
Trier, den 20. Juli 1875.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Die Herren Lokal-Schulinspectoren und Lehrer er—
uche ich hierdurch ergebenst, die Angehörigen ihrer resp.
Bemeinden damit bekannt zu machen, daß Gesuche um
ängere Beurlaubung und vorzeitige Entlassung nicht
direct an mich zu stellen sind, sondern nur durch den
Local-Schulinspector und mit dessen Gutachten versehen
befördert werden dürfen. Bei Gesuchen um vorzeitige
Entlassung ist außerdem eine Begutachtung von Seiten
des Bürgermeisters erforderlich (Reg.-Verfügung vom 7
April cc. IB 188186.)
Saarbrücken, den 1. August 1873.
Der Königl. c. Kreis-Schulinspector
Dr. Rachel.

Mit Bezug auf unsere Amtsblatt-Bekanntmachung
vom 24. Juli a. pr. I B 8872, Amisblatt No. 31,
bringen wir zur allgemeinen Kenntniß, daß mit der
diesjährigen Abhaltung der Hauscollecte für die Rheinisch—
Westpfälische Pastoralgehülfen- oder Diaconen-Anstalt
zu Duisburg in unserm Verwaltungsbezirke die Diaconen
Carl Reichert und Carl Blume betraut sind.
Trier, den 14. Juli 1875.

Betrifft Hauscollecte für die Hagelbeschädigten im Kreise Saarlouis.
Zur Unterstützung der durch Hagelschlag beschädigten
Einwohner in den Bürgermeistereien Bisten, Differten,
Lisdorf. Schwalbach und Fraulautern. im Kreise Saar—

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Im Anschluß an die im Kreisblatt Nr. 29 abge—
druckte Bekanntmachung der Königlichen Regierung zu
Trier vom 80. v. Mts. betreffend die durch die Orts—
dehörden abzuhaltende Hauscollecte für die Brandver—
unglückten zu Feuerscheid, im Kreise Prüm, mache ich
datauf aufmerksam, daß die eingehenden Beträge direct
an die Gemeindekasse zu Schönecken abzuführen, dagegen
die Ertragsnachweisungen bis zum 15. September d. J.
Rierher einzureichen sind.
Saarbrücken, den 28. Juli 1878
            
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