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Saarbrücker
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Amtliches Anzeigeblatt für
den Kreis Saarbrücken.
XMr. 80.
Montag, 26. Juli
1875.
Bekanntmachuugen der Königl. Regierung.!
Auf Grund des Gesetzes vom 10. Juni v. J. (G.
S. S. 244) betreffend die Betheiligung der Staatsbe—
amten bei der Gründung und Verwaltung von Aktien-,
Commandit- und Bergwerks-Gesellschaften F 1. veran—
lassen wir alle unmittelbaren Staatsbeamten unseres Res—⸗
sorts, welche etwa Mitglieder des Vorstands-, Aufsichts-,
oder Verwaltungsrathes von Aktien-, Commandit- oder
Bergwerks-Gesellschaften oder Mitglieder eines Comités
zur Gründung solcher Gesellschaften sind, diese Mitglied—
schaft, sofern dieselbe mittelbar oder unmittelbar mit einer
Remuneration oder mit einem andern Vermögensvortheil
verbunden ist, unfehlbar vor dem 1. Januar 1876 nie—
derzulegen.
Diejenigen unmittelbaren Staatsbeamten unseres Res—⸗
sorts, welche bisher eine solche Stellung einnehmen, haben
uns spätestens bis zum 31. Dezember d. J. die Anzeige
zu erstatten, daß sie dieselbe niedergelegt haben.
Trier, den 30. Juni 1875.
Betrifft Verleihung der Rheinischen Städte-Ordnung an die Gemeinde
Malstatt im Kreise Saarbrücken.
Des Königs Majestät haben mittels Allerhöchsten
Erlasses vom 3. Juni d. Is. der auf dem Rheinischen
Provinzial-⸗Landtage im Stande der Städte vertretenen
Gemeinde Malstatt, Kreises Saarbrücken, unter gleich—
zeitiger Beilegung des Namens Malstatt — Burbach an
dieselbe, die Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom
15. Mai 1856 zu verleihen geruht.
Trier, den 14. Juli 1875.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Nachtrag und Erläuterung zu dem Verzeichniß der Lehrmittel in
No. 26 d. Bl.
Nach 8 9 der ministeriellen Verordnungen vom 15.
Oct. 1872 sind die für den vollen Unterrichtsbetrieb er—
forderlichen Lehrmittel in den mehrklassigen Schulen
angemessen zu ergänzen, ebenso nach 8 11 die Lehr—
mittel für die Hand der Schüler. Hiernach erscheint die
Beschaffung einfacher und billiger Apparate als dringend
wünschenswerth und wird zu dem Ende „Bopp's physikal.
Apparat für ländliche Volksschulen“ im Preise von 10
Thlr. empfohlen. Ferner darf den Schülern die An—
schaffung kleiner Leitfäden für den Untericht in den Re—
alien, sowie eines Handatlas (etwa des Lange'schen im
Preise von 10 Sgr) zugemuthet werden. Bei der An—⸗
schaffung stereometrischer Modelle ist ein in Cubikcenti⸗
dt zerlegbares Cubikdecimeter von Holz in's Auge zu
assen.
Die kleinere Ausgabe der Schreiber'schen Abbildungen
für den naturgeschichtlichen Unterricht besteht aus vier
Tafeln, enthalsend die der Landwirthschaft nützlichen und
schädlichen Thiere, und ist für die Mittelstufe bestimmt,
genügt auch für die einklassige Schule. Von Abbildun—
gen für den Anschauungsunterricht auf der Unterstufe
sind die Schreiber'schen zu empfehlen (nicht zu verwech—
seln mit den naturgeschichtlichen Abbildungen). —
Es sei noch bemerkt, daß einige Lehrmittel, als Glo—
dus, Tellurien, Planiglob, Veranschaulichungsmittel und
Apparate, sowie Zeichenvorlagen in den verschiedenen
Klassen desselben Schulsystems füglich gemeinschaftlich
benutzt werden können.
Jede größere Buch- und Kunsthandlung stellt Kataloge
zur Verfügung und vermittelt die Beschaffung der Lehr—
mittel; zu gleichen Zwecken können empfohlen werden
die Lehrmittel-Anstalten von Hestermann in Hamburg,
Ehrhard und Comp. zu Bensheim a. d. Bergstraße.
Sigismund und Volkening in Leipzig.
Saarbrücken, den 24. Juli 1875.
Königliche Kreis-Schulinspection
Dr. Rachel.
Die sämmtlichen kathol. Präparanden und Lehramis—
Aspirantinnen des Kreises Saarbrücken, gleichviel ob sie
in der Schulverwaltung beschäftigt sind oder nicht, wer—
den hiermit aufgefordert, spätestens bis zum 15. August
d. J. bei der unterzeichneten Stelle folgende Angaben
chriftlich einzureichen:
Namen des Praͤparanden (resp. der Aspirantin) und
des Vaters, des Geburts- und Wohnortes, Datum der
Geburt, Namen der früheren und jetzigen Lehrer, Zeug—
nisse der Lehrer und des Lokal-Schulinspectors über
Fleiß, Leistungen und Betragen.
Saarbrücken, den 24. Juli 1875.
Königl. Kreis-Schulinspection
Dr. Rachel.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Der Gastwirth Peter Manderscheid zu Bur—
bach beabsichtigt auf dem ihm zugehörigen, auf dem Banne
von Burbach, Flur 24, Parzelle Nr. 323 gelegenen
Grundstück ein Schlachthaus zu errichten.
Dies Unternehmen wird mit dem Bemerken zur öf—
fentlichen Kenntniß gebracht, daß Beschreibungen und
Zeichnungen des Projects auf dem Bürgermeister-Amt
zu Malstatt zu Jedermanns Einsicht offen liegen und
daß etwaige Einwendungen gegen das Proiect binnen
14 Tagen anzubringen sind.
Diese Frist nimmt ihren Anfang mit Ablauf des Tages
an welchem die diese Bekanntmachung enthaltende Num—
mer des Regierungs-Amtsblattes ausgegeben worden und