Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Erlös von Jagdscheinen gebildeten Fonds mit der Be—
stimmung überwiesen, dieselbe zur theilweisen Bestreitung
der Deckkosten der den Kgl. Gestüt-Hengsten zu Heusweiler
aus dem Kreise zugeführten Stuten zu verwenden, da eine
Ermäßigung der zur Zeit hohen Deckkosten für die
Pferdebesitzer dringend wünschenswerth erscheint und nur
durch die Gewährung eines Kreiszuschusses zu ermög—
lichen ist.
Der Beschluß ist einstimmig gefaßt worden:
Dagegen wurde die von dem landwirthschaftlichen
Casino zu Heusweiler nachgesuchte Bewilligung von Mit⸗
teln zur Erlangung von Zuchtstieren abgelehnt.
9. Den Beschluͤssen der Stadtverordneten-Versamm⸗
sung von Saarbrücken und St. Johann in Betreff der An—
stellung eines neuen Lehrers au der reorganisirten Ge—
werbeschule und der Errichtung einer dritten Klasse für
die Voͤrschule der Gewerbeschule wird Seitens des Kreis—
tages beigetreten.
10. Bie von dem Kreis-Communal-Baumeister aufge⸗
stellte Nachweisung der von den Gemeinden des Kreises zu
zahlenden Gebühren für die seit dem 1. Juli 1873 aus—
geführten Arbeiten und die bereits projectirten, obschon
zur Zeit noch nicht vollendeten Bauten wird der Ver—
sammlung vorgelegt, welche gegen dieselbe nichts zu er—
innern findet.
Da hiernach nur 11,445 46. (112 00 und weniger der
Bausummen aller Communalbauten) von den bauenden
Gemeinden zu zahlen sind, so fehlen an der auf jährlich
5400 M. festgefetzten Besoldung und Dienstaufwands-Entschädigung
 des Kreis-Communalbaumeisters Benzel
für die Zeit vom 1. Juli 1878 bis 81. Dezember 1875
noch 2055 6, welche auf Grund des Kreistagsbeschlusses
voni 28. Dezember 1873 von allen Gemeinden des
Kreises aufzubringen und zwar unter Vertheilung nach
dem Maaßstabe der aufgebrachten Klassen- und classifi—
zirten Einkommensteuer.
11. Der Vorsitzende der Versammlung wird ermäch—
tigt, nach vorheriger Anfrage bei den Vertretungen der
Städte Saarbrücken und St. Johann in Betreff des
früher zur Sprache gebrachten Projectes der Anstellung
eines staͤdtischen Communalbaumeisters, dem nächsten Kreis—
tage eine Verlängeung des mit dem Herrn Benzel ab—
geschlossenen Vertrages für fernere zwei Jahre mit ein—
zelnen Abänderungen zu proponiren.
12. In Folge des Kreistagsbeschlusses vom 28. Juli
1870 ist zur Bestreitung der im Kriegsjahr 1870/71
auf Grund des Gesetzes vom 27. Februar 1850 an die
Familien der Mannschaften der Reserve und Landwehr
gezahlten Kreisunterstützungen das Vermögen des Kreises,
—
in ausstehenden Forderungen, Staatspapieren und Baar—
beständen erreicht gehabt hat, vorläufig verwendet wor—
den, und hat sich dasselbe dadurch auf 10,2581 Thlr. —
Bestand am Jahresschluß 1874 —, verringert.
Nachdem jede Aussicht geschwunden ist, von den mit
76,928 Thlr. im Ganzen ausgezahlten Kreisunterstützungen
mehr als die bereits vereinnahmten 42,360 Thlr. aus der
Reichskasse wieder erstattet zu erhalten, erscheint es der
Kreisvertretung nothwendig, wenigstens einen Theil der
im Kriegsjahr verausgabten Summe nachträglich wieder
aufzubringen, sowohl um die Mittel zu unvorhergesehenen
Ausgaben für den Fall eines Krieges wieder anzusam—
meln, als auch insbesondere um diejenigen Sammelfonds
des Kreises wieder zu ergänzen, welche auf Grund recht—
licher Verpflichtungen, wie der aus einer vom Staate

iberwiesenen Summe und deren Zinsen und Zinseszinsen
Jebildete sogen. Arresthaus-Fonds, oder nach Beschlüssen
des Kreistages, wie die aus der Gebühr für Jagdscheine
erlösten Summen, zu besonderen Zwecken Verwendung
finden sollen.
Zu diesem Zwecke wird einstimmig beschlossen, im lau—
fenden und nächstfolgenden Jahre eine Umlage von je 21
Prozent der directen Staatssteuern und fingirten Ein—
kommensteuer der juristischen Personen ec., nach dem für
die Vertheilung der Landarmenbeiträge durch Kreistags⸗
beschluß vom 23. Mai 1874 mit Genehmigung der Kö—
niglichen Regierung festgestellten Maaßstahe auszu—
schreiben. —
Der erwähnte Beschluß bestimmt, daß die Landarmen⸗
beiträge auf die Gemeinden des Kreises nach dem Maaß—
stabe der vereinigten directen Staatssteuern unter Hin⸗
zurechnung derjenigen fingirten Staatseinkommensteuer,
zu welcher die juristischen Personen und die außerhalb
des Kreises wohnenden Gewerbetreibenden in den Ge—
meinden mit einer besonderen Communal-Einkommensteuer
eingeschätzt sind, vertheilt werden sollen; doch soll diese
fingirte Staatseinkommensteuer nur in soweit in Ansatz
kommen, als deren Betrag die in der betreffenden Ge—
meinde erhobenen Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuern
übersteigt.
Saarbrücken, den 16. Juli 1875.

In Gemäßheit des vorstehend unter No. 10 ver—
öffentlichten Kreistags-Beschlusses ist der Betrag von
2055 M. nach dem Maaßstabe des Ist-Aufkommens der
Klassen- und classifizirten Einkommensteuer des Vorjahrs
auf die Bürgermeistereien des Kreises vertheilt worden
und wird hierunter die Repartition nebst den festgestellten
Gebühren zur Kenntniß der Herren Bürgermeister mit
der Veranlassung gebracht, für die Abführung der Bei—
träge, erforderlichen Falls nach Vornahme der Subre—
partition auf die einzelnen Gemeinden der Bürgermei—
stereien, an die Kreis-Communalkasse hierselbst binnen
längstens 4 Wochen Sorge zu tragen.

Bürgermeifterei.

Beitrag zu
2055 M.

Gebühren
für die
einzelnen
Bauten.
AA 58

Gesammt⸗
betrag.

—
Saarbrücken 510 1949 49
St. Johann 443 1566 685
St. Arnual 51 222 55
Bischmisheim 79 698 92
Dudweiler. 120 1341 66
Gersweiler 4 77 69
Heusweiler .. 92 871 98
Kleinblittersdor! 46 227 30
Ludweiler . 54 345 14
Malstatt. 86 1876 38
Püttlingen. 68 548 37
Sellerbach. 88 876 27
Sulzbach.. 183
Friebritsthals ! 62 2096 38
Völklingen . .. 4 82 99 38 1105 90
Ganzer Kreis12055 — 4 4 18300 -
Saarbrücken, den 16. Juli 1875.

—8
            
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