Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Bekauntmachungen des Landraths-Amtes.
Nach Anordnung der Königlichen Regierung zu Trier
müssen alle vom 1. Januar d. J. ab zur Vorlage ge—
langenden Liquidationen in Markrechnung anfgestellt
werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht
wird.
Saarbrücken, den 6. Jamunar 1875.
In der Gemeinde Ensheim, im Königreich Bayern,
ist wegen Auftretens eines wuthkranken Hundes, der
berschiedene andere Hunde und einige Menschen gebissen
hat, eine sechswöchentliche Hundesperre angeordnet worden,
wvas biermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Saarbrücken, den 7. Januar 1875

9)

Kathol. Hauscollecte zur Aufbringung der Mittel
für den Restaurationsbau der kathol. Stiftskirche
zu Gerresheim pro 1874, (Verfg. v. 7. Octbr. 1874,
J. B. 9825, Amtsbl. 1874, S. 215).
Evang. Kirchencollecte für den Restaurationsbau
der Willibro di-Kirche zu Wesel pro 1874, (Verfg.
vom 13. 10. 1874, J. B. 10258, Amtsblatt 1874,
S. 220).
Evang. Kirchencollecte zum Besten der Rhein.⸗
Westphälischen Gefängniß-Gesellschaft pro 1874,
Verfg. v. 8. 2. 1874, 27911.. Amtsbl. 1874,
Seite 40).
Saarbrücken, den 7. Januar 1875.
Bekanntmachungen der Ortsbehörden
Anzsuerdung der Grelaunvflichtigen zur
Star⸗
— p

10)

Mit der Anzeige des Ertrages der nachstehend be—
zeichneten Collecten sind einzelne Herrn Bürgermeister
noch im Rückstande und werden dieselben ersucht, baldigst
u berichten:
N Evang. Hauscollecte für das evang. Stift St. Martin
zu Coblenz pro 1874, (Verfg. v. 21. 12. 1871
J. 7818 8. 5, Amtsbl. 1871, S. 276).
Kathol. Hauscollecte zum Fortbau des Domes zu
Fölu pro 1874, (Verfg. vom 19. 8. 1874, J. 241
3. 5, Amtsbl. 1874, S. 77).
Evangel. Hauscollecte für den Restaurationsbau
der Willibrodi-Kirche zu Wesel pro 1874, (Verfg.
o. 22. 12. 1871, J. 7898 8. 5, Amtsbl. 1872, S. 8).
Evang. Hauscollecte für die Rettungsanstalt auf
dem Schmiedel pro 1874, (Verfg. v. 14. 8. 1874,
J. B. 6925, Amtsbl. 1874, S. 181).
Evang. Kirchencollecte zum Besten der Gnustav—
Adolph-Stiftung pro 1874, (Verfg. 3. 2. 1874,
2791/1., Amtsbl. 1874, S. 40).
Evang. Hauscollecte für die Rhein-Westphälische
Pastoral-Gehülfen oder Diaconen-Anstalt zu Duis—
burg pro 1874, (Verfg. v. 24. 7. 1874, II. B. 53872,
Amsblatt 1874, S. 166).
Evang. Hauscollecte zur Aufbringung der Mittel
für den Neubau einer evang. Kirche zu Herchen,
Kreis Sieg, pro 1874, (Verfg. v. 2. 11. 1874,
. B. 11248, Amtsbl. 1874, S. 234).
Allgemeine Hauscollecte zum Besten der Hägelbe—
chädigten der Kreise Bitburg, Prüm, Bernkastel
und Landkreis Trier pro 1874, (Verfq. 22. Octbr.
1874, J. B. 10691. Amisbl. 1874, S. 221).

Sämmtliche im hiesigen Stadtbezirke sich aufhaltende militär—
pflichtige junge Leute, welche 1855 und früher, gleichviel ob hier
»der an einem andern Orte des deutschen Reichs geboren sind,
werden hiermit aufgefordert, sich in der Zeit vom
15. Januar bis . Fabruar er.,
zur Eintragung in die Stammrolle auf dem Bürgermeisterei-Amte
hier persönsich anzumelden, und ist von denjenigen, welche nicht hier
zeboren sind, zugleich ihr Geburtsschein, welcher kostenfrei zu
extheilen ist, vorzulegen.
Ebenso sind die Loosungsscheine früherer Gestellungen vorzuzeigen.
Für diejenigen Militärpflichtigen, welche hierorts Domizil—
»erechtigung haben, aber zur Zeit abwesend sind, haben die be—
treffenden Ellern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren
die Anmeldung zur Stammrolle zu bewirken.
Unterlassung dieser Anmeldungen hat eine Strafe von 30 Mark
»der eine verhältnißmäßige Gefängnißstrafe zur Folge und können
die fraglichen Militärpflichtigen vorzugsweise zum Militärdiensi
herangezogen werden.
Saarbrücken, den 8. Januar 1875.
Der Bürgermeister J. Kiefer.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Das correspondirende Publikum wird darauf auf—
merksam gemacht, daß vom 1. Jannar k. Is. an die
Gebühr für Briefe an Einwohner im Orts—
oder Landbeftellbezirke der Aufgabepost—
anstalt im Frankirungsfalle, sowie für unfrankirte Dienst⸗
briefe 5 Markpfennige im Nichtfrankirungsfalle 10 Mark—
pfennige beträgt.
Trier, den 24. Dezember 1874.
Der Kaiserliche Ober-Postdirector, Roßhirt.

ODeffentlicher Anzeiger.
und Abführung zur Strafverbüßung
erfolgen würde. Diese Aufforderungen
ergingen namentlich unterm 20. De—
zember 1870, 26. Juni 1873, 12. Juni
1874 und zwar in den Nr. 132, Beilage
le 1872, Ne. 27 de 1873, und Ne. 25
le 1874 das Oeffentlichen Anzeigers
zuum Amtsblatte der Königl. Regterung
zu Trier, in welchem die Namen der
zetreffenden Personen speciell aufge—
ührt sind. Alle diese dort nach Vor—
uind Zunamen benannten Personen,
oweit nicht inzwischen den gegen sie
gangenen Straferkenntnissen vollstän⸗
dig Genüge geschehen oder Begnadigung
»rrHiet ist. werden hiermit mied⸗r

Steckhbrief.
Bereits früher habe ich Beranlassung
genommen, eine größere Anzahl dem
diesseitigen Gerichtebezirk angehöriger
Personen, welche zur Zeit ohne Er—
laubniß ausgewandert waren, sich da—
durch ihrer Meilitairpflicht entzogen
hatten und demnächst in den Jahren
1851 bis inel. 1872, theils zuchtpoli—⸗
zeigerichtlich, theils polizeigerichtlich,
zu verschiedenenn Strafen veruriheilt
worden find, öffentlich aufzufordern,
ich zur Verbüßung dieser Strafen hier
zu gettellen, wibrigegfalls im Betre—
undssealle ihbre sfninttiee Nort

qufgefordert, den gegen sie erlassenen
Strafurtheilen zu genügen, oder über
ihren Aufenthalt, sowie über die Gründe,
welche sie an der freiwilligen Gestel—
ung verhindern, mir sofortige Mit—
heilung zukommen za lassen, wid—
rigenfalls die gesetzlichen Zwangẽ maß⸗
regeln gegen sie in Anwendung gebracht
werden.
Saarbrücken, den 15. Dez. 1874.
Der Kñuinl. Oher-Mrafurator.
Eine geräumige Wohnnung von ca.
b Zimmern, Küche, Mansarde ?c. auf der
dten Etage Bahnhofstraße St. Johann
Nro 165 bis zum 1. Aprilec. zu ver
Viefor *

——

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