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Xr. 29.
Montag, 19. Juli
1875.
Bekanntmachuugen der Königl. Regierung.
Nach unserer Bekanntmachung vom 20. November
1874 J. B. No. 10341, Amisblatt Seite 248, betrug
das Gesammtvermögen des Schnllehrer-Wittwen⸗ und
Waisen⸗Penfions⸗Fonds zu Ende des Jahres 1873 über⸗
haupt 101,429 Thlr. 25 Sgr. 11 Pfg.
Die Rechnung pro 1874 ergiebt solgendes Resultat:
A. Einnahme.
1) Beiträge der Lehrerstellen und der
Gemeinden und Antrittsgelder der
Mitgliede..
Zinsen von Staatspapieren und
hypothekarisch ausgeliehenen Kapita⸗
lien und von dem Erlöse versteiger⸗
ter Immobilien.....—..
Verwerthete Staatspapiere und er⸗
stattete Kapitalein.
4) Baarbestand aus 1878...
Sa. der Einnahme.
8. Ausgabe.
1) Pensionen ꝛc. c.
2) zu zinsbarer Anlegung von Kapi—
talien und zum Ankauf von Staats⸗
Papieren..
3) Steuern und Umlagen.. ...
4) Verschiedenes....
Sa. der Ausgabe
Nach Abzug der Ausgabe von der
Einnahme ergiebt sich ein Baarbe⸗
stand von. .
0. Vermögensbestand.
1) Baarbestand..
2) Hypothekarisch angelegte Kapitalien.
3) Nominalwerth der Staatspapiere.
) Erlös aus versteigerten Immobilien
Summa ..
Trier, den 9. Juni 1878.
Visiren von Pässen ꝛc. ꝛc.
Seitens der Kaiserlich Russischen Staats-Regierung
ist die Anordnung getroffen worden, daß vom 13. Jum
dieses Jahres ab bei der Kaiserlich Russischen Botschaft
zu Berlin für die Visirung eines Pafses eine Gebühr
von 1 Mark 65 Pfennigen, und für die Legalisation
einer Urkunde eine solche von 8 Mark 28 Pfennigen zu
entrichten ist, was wir hierdurch veröffentlichen.
Trier, den 28. Juni 1878.
Collecte der Düsselthaler Anstalten betreffend.
Die evangelische Haus- und Kirchen-Collecte für die
Rettungsanstalten zu Düsselthal, Overdyck und Zoppen⸗
brück wird für das laufende Jahr im Monate September
abgehalten werden.
In Anbetracht des wohlthätigen Zweckes dieser An—
stalten empfehlen wir die Collecke auf das Angelegent—
lichste und hegen die Hoffnung, daß dieselbe auch bei
uns eine dem Bedürfnisse der Anstalt entsprechende Theil—
nahme finden werde.
Trier, den 28. Juni 1875.
Betreffend Hauscollecte für die Brandverunglückten zu Feuer⸗
scheid, im Kreise Prüm.
Zur Unterstützung der durch Brand verunglückten
Einwohner der Gemeinde Feuerscheid, im Kreise Prüm,
hat der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz durch
Rescript vom 12. Juni er. No. 4797, die Abhaltung
einer allgemeinen Hauscollecte bei den Bewohnern des
Regierungsbezirks Trier durch die Ortsbehörde bis zum
Schlusse des laufenden Jahres gestattet, was wir hier—
durch zur öffentlichen Kenntniß bringen.
Trier, den 30. Juni 1875.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Auszug
aus der Verordnung des Herrn Landgerichts-Präsiden⸗
ten, den Feriendienst bei dem Königlichen Landgerichte
zu Saarbrücken pro Justizjahr 1875/76 betreffend:
8 2. Die Sigtungen der Ferienkammer während der
Monate August und September 1878 finden an folgen⸗
den Tagen statt:
V) Monat August 6., 7., 9., 10., 20., 21., 23., 24.
2) Monat September 3., 4. 6., 7., 17., 18., 20.,
21. und 27.
8 3. Für Handels⸗ und Subhastationssachen wer⸗
den folgende der vorerwähnten Tage bestimmt:
1) Monat August: 7., 9., 21., 28.
2) Monat September: 4., 6., 18., 20., 27.
F 4. Sitzungen der correctionellen Appellationskam⸗
mer werden anberaumt:
1) Monat August: 81.
2) Monat September: 29.
Saarbrücken, den 28. Juni 1878.
Der Landgerichts-Präsident, Geheimer Ober-Justizrath
gez. Zweiffel.
Für gleichlautenden Auszug:
Saarbrücken, den 285. Juni 1878.
Der Obersecretair, Müller.