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gels berechtigten Arztes über ihren normalen Ge—
fundheitszustand,
— amtliches Zeugniß über ihr sittliches Verhalten
un
4) einen selbstgefertigten Lebenslauf,
bei uns einzureichen und, sofern sie nicht voher eine
abweisende Verfügung erhalten, sich am 19. August d. J.,
Nachmittags 6 Uhr, unter Beibringung einer selbstge⸗—
fertigten deutschen und lateinischen Probeschrift bei dem
Seminar-Direktor Alleker zu Brühl zur Empfangnahme
näherer Mittheilung über den Gang der Prüfung per⸗
sönlich zu melden.
Koblenz, den 11. Juni 1875.
Koönigliches Provinzial⸗Schul⸗Collegium.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Der evangelische Ober-Kirchenrath hat im Einver—
ständniß mit dem Herrn Miunister der geistlichen ꝛc.
Angelegenheiten für den Neubau einer Kirche zu Her—
chen eine Collecte in den evangelischen Kirchen
der Rheinprovinz bewilligt, welche am 11. Juli d. J
abgehalten werden wird.
Die Steuerkassen werden angewiesen, die ihnen zu—
gehenden Erträge in Empfang zu nehmen und nach Vor—
schrift weiter zu befördern.
Der Vorlagen der Ertragsnachweisungen Seitens der
Herren Landräthe, sehen wir bis zum 1. September er.
entgegen.
Trier, den 8. Juni 1875.
Die durch den Tod des Geheimen Regierungsraths
Giese vacant gewordene Stelle eines bautechnischen Mit—
gliedes der Königlichen Regierung zu Trier ist dem
Königlichen Regierungs- und Baurath Spannagel ver—
liehen worden, welcher die Geschäfte in dieser Eigen—
schaft übernommen hat.
Trier, den 10. Juni 1875.
Betrifft Prüfung der Aspiranten für die Aufnahme iu das latholische
Schullehrer⸗Seminar zu Bruhl.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß
die Prüfung der Schulamts-Aspiranten behufs
der Aufnahme in das kath. Schullehrer-Seminar
zu Brühl am 21., 22. und 23. September dieses
Jahres (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag) wiederum
in Trier stattfinden wird.
Die Interessenten haben sich demnach am Nachmittage
des 20. Septembersc. und zwar um 4 Uhr, bei dem
Mitgliede der Prüfungs-Commission, Herrn Kreis-Sch ulin⸗
spector Hoffmann, Moselbrücke No. 202, zu melden und
werden von diesem zugleich erfahren, in welchem Lokale
die Prüfung abgehalten wird, Hinsichtlich der Bei—
bringung der erforderlichen Zeugnisse verweisen wir auf
unsere Bekanntmachung bezuͤglich des vorgeschriebenen
Reverses (Amtsblatt de 1872 Nr. 22 Seite 108) und
auf die allgemeinen Bestimmungen vom 15. October 1872,
z4, Seite 27, betreffend das Volksschul⸗Präparanten⸗
und Seminarwesen, nach welchen der Meldung folgende
Atteste beizufügen sind:
1) das Taufzeugniß Geburtsschein);
2) ein Impfschein, ein Revaccinationsschein
und ein Gesundheitsattest, ausgestellt von
geen zur Führung eines Dienstsiegels berechtigter
rzte:
für diejenigen Aspiranten, welche unmittelbar von
einer andern Lehranstalt kommen, ein Fuhrungs⸗
attest von dem Vorstande derselben, für
die andern ein amtliches Attest über ihre Unbe—
scholtenheit;
die Erklärung des Vaters, oder an dessen Stelle
des Nächstverpflichteten, daß er die Mittel zum
Unterhalte des Aspiranten während der Dauer
seines Seminarcursus gewähren werde, mit der
Bescheinigung der Ortsbehörde, daß er über die
dazu nöthigen Mittel verfüge;
die zur Aufnahme ausgewählten Aspiranten haben
bei derselben unter Mitverpflichtung ihrer Väter,
resp. deren Stellvertreter einen Revers auszu—
stellen, inhalts dessen sie nach Beendigung ihrer
Ausbildung in dem Seminare jede von uns ihnen
übertragene Schulstelle zu übernehmen und min—⸗
destens3 Jahreé zu verwalten sich verpflichten, im
Weigerungsfalle aber, sowie im Falle der durch
ihre Führung veranlaßten unfreiwilligen oder der
nicht durch ihren Gesundheitszustaud etwa noth—
wendig gewordenen freiwilligen Entfernung von
der Anstalt vor beendigter Ausbildung, gleichfalls
sich verpflichten:
alle von dieser erhaltenen Unterstützungen zurück
zu erstatten und
für jedes in derselben zugebrachte Semester ein
Unterrichtsgeld von 30 Mark zu zahlen.
Um der Unvollständigkeit der einzureichenden Atteste
vorzubeugen, wollen die Herrn Schulinspectoren die
Examinanden ihres Bezirkes nachdrücklich auf diese Vor—
schriften mit der Hinweisung aufmerksam machen, daß
fsie im Falle der Nichtbeachtung derselben
die jedenfalls erfolgende Zurückweisung sich
selbst zuzuschreiben haben würden. Die
Zeugnisse resp. Anmeldungen sind spätestens bis zum
20. August cer. uns einzureichen.
Rücksichtlich des erforderlichen Alters bemerken wir,
daß auch jetzt noch solche Aspiranten zur Prüfung zu—
gelassen werden können, welche das 17. Lebensjahr zu⸗
rückgelegt haben.
Trier, den 11. Juni 1875.
Die Bestimmung des 8 14. Litt. d des Gesetzes
vom 1. Mai 1851 resp. vom 25. Mai 1873, wonach
Recursschriften gegen die Klassensteuer-Reclamationsbe—
scheide bei dem betreffenden Königlichen Landrathe resp.
dem Oberbürgermeister-Amte hierselbst, nicht aber bei
dem Koniglichen Finanz-Miuisterium oder bei uns einzu—
reichen sind, bringen wir hierdurch mit dem Bemerken
in Erinnerung, daß nach einem uns zugegangenen mini⸗
sleriellen Erlasse derartige, bei dem Königlichen Finanz—
Ministerium unmittelbar eingehende Schriften den Ab—
sendern unfrankirt werden zurückgesendet werden. Ein
gleiches Verfahren werden auch wir einhalten.
Trier, den 11. Juni 1875.
Vereidigung eines Bauführers.
Der Bauführer Werner Pieper zu St. Johann—
Saarbrücken hat am 14. Mai d. Is. als solcher der
vorgeschriebenen Diensteid geleistet—
Trier, den 11. Juni 1875.