Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

irscheint Dinstag, Donnerstag und
,onnabend. Bestetllungen sind bei der
ichsten Post-⸗Anstalt oder in der Ex⸗
udtition des Blattes zu machen.
Anzeigen portofrei einzureichen.
nertions ⸗Gebuͤhren für die Garmond⸗
zeile ober deren Raum 8 Pf.

3 ——
RKreis⸗Blatt

ür

Der Abonnements⸗Preit
⸗eträgt pro Quartal inel. Stempelstener
und Traͤgerlohn für Saarbrücken und
St. Johann 12 Silbergroschen.
Fuür die durch die Vost bezogenen Exem⸗
plare 158 Silbergroschen.

den Kreis Saarbrücken.

1325.

Dinstag den 27. Februar

1866.

Bekanntmachung.
Es ist öfters bemerkt worden, namentlich bei Concessionsgesuchen
zu Stau⸗ und Mühlen-Anlagen, welche in die Recursinstanz gelangen,
haß die Aufnahmen nicht blos von Feldmessergehülfen, sondern auch
‚»on Wiesentechnikern gemacht worden, welche, im Verhältniß zur
Wichtigkeit der davon berührten Interessen, die erforderliche Zuver⸗
ässigkeit nicht gewähren und deren Arbeiten vielfach die zur richtigen
Beurtheilung der Wasserverhältnisse nöthigen Angaben vermissen las⸗
en. Die Königliche Regierung hat darauf zu halten, daß diese und
andere wichtigeren Arbeiten — wie Grenzregulirungen bei welchen
zie angefertigten Pläne und Grenzprotokolle öffentlichen Glauben ha—
zen müssen, von dabei selbstthätigen Feldmessern, und nicht von Ge—
zülfen unter nomineller Verantwortlichkeit der Katastercontroleure ⁊c:
angefertigt werden, zumal es jetzt, nach Beendigung der Grund—
— V—
uchen.
Berlin, den 24. Januar 1866.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,
Im Auftrage:
gez. Maelean
An die Königliche Regierung zu Trier. III. 12,128.)

Amtliches.

Polizei⸗Verordnung
für die Stadt St. Johann.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die Polizei⸗-Ver—
waltung vom 11. März 1850 und nach Anhörung der Stadtverord⸗
neten Versammlung, verordnet der unterzeichnete Bürgermeister, was
olgt:

N1.
Es ist verboten, Kehrigt, Schmutz oder Unrath jeder Art in die
Finfalllöcher der städtischen unterirdischen Dohlen zu schütten oder zu
kehren.

8S II.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit einer
Zheldbuße bis zu 83 Thaler oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe
geahndet.
St. Johann, den 21. Februar 1866.
Der Bürgermeister,
EC. Karcher.

Uebersicht
wie die Frühjahrs-Controlversammlungen pro 1866 der 7. Compagnie
. Rheinischen Landwehr-Regiments No. 80 (Kr. Saarbrücken
abgehalten werden

Abdruck vorstehenden Ministerial-Erlasses wird hierdurch zur
illgemeinen Kenntniß der Eingesessenen des hiesigen Kreises gebracht.
Die Herrn Bürgermeister, wollen bei Vorlage der diesf. Projecte
ie oben ertheilten Bestimmungen sorfältig beachten und etwaige Ver⸗
zandlungen resp. Zeichnungen, welche vorstehenden Anordnungen nicht
ntsprechen, den betr. Interessenten zur anderweiten Aufnahme und
Berichtigung sogleich wieder zurückgeben.
Gleichzeitig werden aber auch die betheiligten Interessenten auf
ine genaue Beachtung der quaest. Bestimmungen dringend aufmerk⸗
am gemacht, da durch deren Nichtbeachtung bei Concessionsgesuchen
der bezeichneten Art durch die zu gewärtigende Zurückweisung vor⸗
chriftswidriger Pläne ꝛc. den betr. Concessions-Bewerbern nicht nur
Perzögerungen in der Erlangung der beantragten Concession. sondern
auch doppelte Kosten erwachsen.
Insoweit es sich in vorstehendem Ministerial-Erlasse um die Auf⸗
nahme der Verhandlungen für gewerbliche Anlagen (Mühlen u. Bauten)
jandelt. nehme ich schießlich auf meine in den Nummern 27, 28 und
zo des Kreisblattes pro 1864 erlassene Bekanntmachung vom 14. April
864 wiederholt Bezug und ersuche um deren sorgfältige Beachtung.
Saarbrücken, den 24. Februar 1866.
Der Königliche Landrath,
v. (34n⸗r.
Bekanntmachung.
Prüfung eines Bauhandwerkers.
Dem Zimmergesellen Friedrich Thomas aus Meiderich, gegen—
värtig zu St. Johann wohnhaft, ist nach bestandener Meisterprüfung
das Befähigungs-Zeugniß als selbstständiger Zimmermeister ertheilt
vorden.
Trier, den 16. Februar 1866.
I. 1088 8. 31 Königliche Regierung.

Namen
der
Controllplätze.

Monat und
Tag, an wel⸗ Stunden,
hem die Conan welchen die Con⸗
trollversamm⸗ trollen abgehalten
ungen satt⸗ werden.

Bemerkungen.

er

7
2
2

Bannbrücke
Dudweiler
desal.

16. März 10 Uhr Vorm.
16. 2 „ Nachm
16. 3

Reserve u. J. Aufgebot
IJ. Aufgebot, Train
und Handwerker.

1 Schafbrücke
—Kleinblittersdorf
6St. Arnual
7. Saarbrücken
8desgl.
3 St. Johann
10 desgl.
11 Malstatt 20. Nachm.
12Gersweiler VI. Vorm.
a Ludweiler 21.
14 Völklingen W. —
5) Cöln 253.. 4155
9 Heusweiler 23., 3 „Nachm.
In Dudweiler, Saarbrücken und St. Johann erscheinen beim
ersten Apell, wie schon in der Bemerkung angegeben, die Reserven
und das J. Aufgebot, beim 2. Apell das II. Aufgebot, der Train und
die Handwerker.
Pünktliches Erscheinen und Mitbringen der Militair-Papiere
wird des Strengsten in Erinnerung gebracht.
Sollte ein Wehrmann seinen Paß nicht besitzen, so hat er ihn
his zum 10. März d. J. bei dem Unterzeichneten in Empfang zu
iehmen.
Saarbrücken, den 21. Februar 1866.
Peters,
Sergeant und stellv. Bezirks-Feldwebel.

17.,
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19.
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