Die Bewaldung der Gemeindeöd⸗- und Wild
ländereien.
(Schluß aus No. 16..)
Schätzt man dagegen den oben geschilderten, jetzt mit der Hal⸗
ung der Schafheerde meistentheils verbundenen direkten und indirek⸗
len Schaden sämmtlicher betheiligter Grundbesitzer, so wird man sich
nn vielen Fällen der Ueberzeugung nicht verschließen können, daß
Geme in d eschafheerden in der Regel nur da noch mit Nutzen ge—
halten werden können, wo die nöthigen Weideflächen wirklich
noch vorhanden sind, bei weiter vorgeschrittener Kultur es dagegen
Sache derjenigen Grundbesitzer ist, welche noch ferner Schafe halten
wollen, auch für die nöthige Weide auf ihrem Eigenthum zu sor—
gen, oder solche Flächen von den Gemeindeöd- und Wildländereien
u pachten.
Ob und wie weit aber die Schafweide auf den Privatländereien
an fremde Schafhalter ferner mit Nutzen verpachtet werden kann,
muß in jedem einzelnen Falle besonders beurtheilt werden. Nicht
minder überzeugend sprechen folgende Thatsachen für unsere Ansicht
Im Landkreise Trier befinden sich — und zwar meistens in der Nähe
der Stadt Trier noch mindestens 2000 Morgen Gemeinde- und Ge—
höferschafts-Wildländereien, welche ebenfalls in den warmen Abhän—
gen der Mosel, Thron, Ruwer, Olewig und deren Seitenthäler durch
übermäßige Beweidung die Grasnarbe schon fast vollständig verloren
haben. Dieselben bestehen aber fast durchweg aus einem mineralisch
fräftigen Thonboden und würden in Lohhecken umgewandelt minde—
tens 2 Thlr. jährlichen Reinertrag pro Morgen einbringen. Der
Beweis für die Behauptung, daß die Bindung dieses schon stark im
Abrutschen begriffenen, tiefgrundigen Bodens und die Ausführung
don Waldanlagen in diesen Hängen noch möglich und bei guter
Ausführung vollständig gelingt, ist während der letzten Jahre unwei
Trier in den Abhängen des Grüneberges beim Dorfe Ruwer bereits
überzeugend geliefert worden. Diese Grundstücke waren bekanntlich
ebenfalls großentheils nackt und von vielen Wasserrissen durchfurcht,
durch welche die Erde und der Steinschutt in solchen Massen herunter
floß, daß im Dorfe Ruwer sogar mehrere Gebäude eingedrückt und
die Staatsstraße unfahrbar gemacht wurde. Zur Abwendung wei—
terer Kalamitäten und der immer größer werdenden Verluste wurden
die Waserrisse verkrippt, Horizoutalgraben längs dem Bergabhange
angelegt, und letzterer sodann soweit als nothwendig war, aufge—
forstet. Seit jener Zeit ist trotz mehrerer, seitdem vorgekommener
ttarker Gewitterregen keine weitere Abrutschung mehr zu beklagen
zewesen. Die Waldanlage selbst ist ungeachtet der großen Dürre,
welche in den fünf letzten Jahren geherrscht hat, recht gut gelungen.
Die in dem steilen Hange gelegenen Ländereien, welche durch die
Bodenabspülungen schon beinahe ertraglos und für die Erhaltung
der an ihrem Fuße hinziehenden Staatsstraße so wie für die auf
uinderen Strecken darunter gelegenen Weinberge, Wiesen und Baum—
felder gefahrdrohend geworden waren, verwandeln sich jetzt in eben
so gute Lohhecken wie die kleinen, dort noch vorhandenen Wäldchen,
deren Ertrag der Besitzer auf mehr als 5 Thlr. pro Morgen berech—
net. Indem wir uns vorbehalten, in einer der nächsten Nummern
eine fast alle Kreise des Bezirkes umfassende Zusammenstellung von
Reinerträgen, welche aus den auf solchen Oedländereien biher ange—
legten Nadelholzkulturen bereits gewonnen worden sind, zu veröffent—
lichen, wollen wir uns für dieses mal darauf beschränken, einen sol—
hen besonders interessanten Fall, der im Kreise Daun vorgekommen
ist, ausführlicher zu erwähnen, wobei wir vorweg bemerken, daß die
angegebenen Erlöse nun deshalb als Reinerträge angesehen wer—
)en konnen, weil die früher stattgefundenen Nutzungen, namentlich die
Durchforstungen nicht in Rechnung gestellt sind, aber werthvoll genug
exscheinen, um damit den Hauerlohn, die Grundsteuer u. s. w. zu
decken. Im Jahre 1824 ließ nämlich der damalige Landrath des
Kreises Daun 11,000 Stück Lerchenpflanzen aus Würtemberg kom—
nen, wofür pro 1000 Stück 12 Thlr., im Ganzen 132 Thlr. bezahlt
und in den Gemeindewaldungen von Hinterweiler, Rockeskyll, Dohm—
und Lammersdorf, Hillesheim, Birgel, Leudersdorf, Mehren und
Uedersdorf gepflanzt wurden. Diese Pflanzungen sind zum Theil
schon abgetrieben, theils bilden sie noch jetzt gute kleine Bestände.
So z. B. befindet sich im Rockeskyller-Walde noch eine dieser
circa 1 Morgen großen Lerchenpflanzungen, in welcher Holz zum Werthe
odon mindestens 500 Thlr. steht.
Mehrere Einwohner von Hinterweiler rissen einen Theil der da
mals auf circa einem Morgen der dortigen Gemeindeödländereien (in
den Kampfeldern) gepflanzten Lerchen aus, weil man dies damals
noch unbekannte „stinkige“ Holz geringschätzte. Diesen Frevel hat
die Gemeinde später sehr bereut, denn als im Jahre 1860 eine Ka—
pelle gebaut werden sollte und es an den erforderlichen Mitteln fehlte,
olieb nichts übrig, als den übrigen Theil jener im Jahre 1824 ge
oflanzten Lerchen, obschon sie in sehr gutem Zuwachse standen, ab⸗
utreiben. Auf 102 Qu.-Ruthen wurden 1461 0 Nutzholz und 11
dlafter Reiser gefällt und alles Derbholz als Nutzholz verwendet
301 6“ wurden zu dem Kapellenbau genommen, der aus 860 be
tehende Rest aber zu 136 Thlr. 27 Sgr. 11Pf., der Cubikfuß alst
zurchschnittlich zu 4 Sgr. 9 Pf. verkauft. Der Morgen lieferte da
jer einen durchschnittlichen jährlichen Ertrag von 11 Thlr. 11 Pi
xclus. Reiser.
In der Gemeinde Dohm- und Lammersdorf wurde 1862 die
dapelle ausgebessert und ein neuer Thurm gebaut. Nachdem die
venigen vorhandenen abkömmlichen Eichen in den Waldungen dieser
Zemeinde verkauft waren und es noch immer an Fonds zu diesem
Baue fehlte, blieb auch hier nichts übrig, als den größten Theil der
m Jahre 1824 gepflanzten, noch sehr wüchsigen Lerchen zu ver
aufen. Es wurden daher in den Jahren 1862-1864 55 Lerchen
zefällt, welche 673 Kubikfuß Nutzholz gaben, die zu 157 Thlr. 16
Sgr., durchschnittlich der Cubikfuß zu 7 Sgr. und der Stamm zu
2 Thlr. 26 Sgr. verkauft wurden; während für einzelne Stämm—⸗
—-12 Thaler bezahlt worden sind.
Wie viel billiger aber sind gegenwärtig hier gezogene Nadelholz
»flanzen bester Qualität durch die hiesigen Communal-Oberförster zu
jaben! In der Eifel sind zu diesem Zwecke sogar besondere Saat
und Pflanzgärten aus Staatsfonds angelegt, aus welchen die Pflan—
jen zum Theil unter dem Selbstkostenpreise abgegeben werden.
Auch kommt in Betracht, daß wenn eine waldbesitzende Ge—
neinde ihr Forstareal durch Culturen erweitert, sie keineswegs ers
iach Menschenaltern, sondern vielmehr sofort um den Betrag des
tatsmäßigen Abnutzungssatzes pro Morgen einer Erhöhung des
Besammtetatsquantums für jeden neu kultivirten Morgen mittelst
»erhältnißmäßig stärkerer Heranziehung der vorhandenen haubaren
uind angehend haubaren Holzbestände ihres Waldareals theilhaftig
wird.
Schließlich müssen wir uns auf das Entschiedenste gegen die
zier und da verbreitete irrige Annahme verwahren, als beabsichtig—
len wir die Beseitigung aller Viehweiden. Daß das Rindvie!
ich auf solchen Weiden, wie wir im Auge haben, nur hungrig friß
ind außerdem den kostbaren Dünger verschleppt, ist längst allgemein
inerkannt. Aber abgesehen von den Gemeinden, wo die Beibehal
ung der Gemeindeschafheerde wirthschaftlich zu rechtfertigen ist,
cheint die Beibehaltung der nöthigen Triften und Lagerplätze für
ie Schweineheerden eine unbedingte Nothwendigkeit. Zu mißbilligen
—D0
Valdungen geeignete Stellen zum Eintriebe und zum Lagern der
Zzchweine besitzen, diese nicht benutzen und dies sehr empfindlicht
Bieh auf den kahlen Oedländereien bald übermäßiger Hitze, bald
mpfindlicher Kälte aussetzen.
Wenn aber die Beibehaltung einzelner Viehweiden, Triften,
rager- und Tummelplätze (letztere namentlich für das Jahr aus
Jahr ein im Stalle stehende Rindvieh) als nothwendig erscheint,
»ann ist es auch geboten, derartige Ländereien gehörig in Stand
u setzen, namentlich also zu ebnen, von Steinen, Dornen zu rei—
nigen, trocken zu legen, nach Umständen mit Futterkräutern anzu—
äen und — sowohl zur Verbesserung der Weide, als zum Schutze
ür das Vieh gegen ungünstige klimatische Einflüsse mit hochstäm
nigen Eichen oder Eschen in einem ungefähren Verband von 4-6
stuthen unter den gehörigen Schonungsmaßregeln zu bepflanzen.
Niemals aber darf die jetzige Generation vergessen, daß es sich
bei der Benutzung der Gemeindegrundstücke gewissermaßen um ein
Fideikommiß handelt, welches für die Nachkommen erhalten, und
also nur wirthschaftlich benutzt werden darf. Auch der reichste Schatz
vird endlich erschöpft, wenn man stets nur aus ihm heraus nimmt
und niemals wieder etwas dazu thut. Ebenso verhält es sich —
das lehrt die Kulturgeschichte aller Zeiten — auch mit den reichsten
odenarten: um so größer muß die Vorsicht sein, wenn es sich um