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für
den Kreis Saarbrücken.
413.
Dinstag den 30. Januar
1866.
—
Amtliches.
Personal-Chronik.
Gemäß 89 des allgemeinen Markscheider⸗Reglements vom W. Februar 1865
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der M. Herrig auf Grund
er bestandenen Markscheider-Prufung unter dem 16. Dezember v. Is. zum Narhk—
cheider für den Oberbergamtsbezirk Bonn ernannt und demselben Neunkirchen bei
Saarbrücken zum Wohnsitze angewiesen ist, mit der Befugniß und Verpflichtung,
Markscheider⸗Arbeiten in dem ganzen Oberbergamtsbezirke mit Anschluß der Stan—
esherrschaft Wildenburg zu verrichten.
Bonn, den 16. Januar 1866. Königliches Oberbergamt.
Bekanntmachung.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom
30. Dezember v. J. dem Verwaltungs-Ausschusse des Kölner Cen—
ral-Dombau⸗Vereins die Genehmigung zur Veranstaltung einer fer—
ieren, mit Geldtreffern verbundenen Lotterie Behufs Beschaffung
reichlicherer Mittel für den Ausbau der Thürme des Doms in Köln
nach einem Plane, zufolge dessen abweichend, von dem Plane des
rüheren gleichen Unternehmens, gegenwärtig nur 350,000 Voose à
Thaler ausgegeben werden sollen, zu ertheilen geruht.
Berlin, den 7. Januar 1866.
Der Finanz⸗Minister. Der Minister des Innern.
Vorstehender Erlaß wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht
Trier, den 16. Januar 1866.
Bekanntmachung.
Die 11. Verloosung der SSaats-Prämien-Anleihe vom
Jahre 18585 betreffend.
In der gestern und heute öffentlich bewirkten 11ten Verloosung
der Staats-Prämien-Anleihe vom Jahre 18855 sind auf diejenigen
2200 Schuldverschreibungen, welche zu den am 15. September v. J.
zezogenen 22 Serien gehören, die in der beiliegenden Liste aufge—
führten Prämien gefallen.
Die Besitzer dieser Schuldverschreibungen werden aufgefordert,
den Betrag der Prämien
vom 1. Aprilh d. J. ab
äglich, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der zu den
Zassen-Revisionen nöthigen Zeit, in den Vormittagsstunden von 9
his 1 Uhr bei der Staatsschulden-Tilgungskasse hierselbst, Oranien⸗
traße No. 94, gegen Quittung, wozu Formulare daselbst unentgelt⸗
lich verabfolgt werden, uud gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen
nebst den dazu gehörigen Coupons, Ser. II. No. 3 bis 8, über die
Zinsen vom 1. April 1865 ab nebst Talons, welche nach dem In—
Jalte der Schuldverschreibungen unentgeltlich abzuliefern sind. zu
erheben.
Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird vom Prämien—
hetrage zurückbehalten.
Wissenschaftlicher Vortrag von Prof. Braun.
Die Eiszeit der Erdgeschichte.
Anknüpfend an das alte Sprüchwort: „Es gibt nichts Neues
inter der Sonne“, bemerkte der Redner, daß die Forschungen in dem
Gebiete der Naturwissenschaften diesem Satze widersprechen. Die
Schöpfungskraft wirkte nicht nur am Anfange der Dinge und scheint
auch mitunter ein, im Verhältniß zu unserer Lebensdauer, langer
Auswärtige, welche die Prämien bei einer Regierungs-Haupt—-Kasse
in Empfang zu nehmen wünschen, haben dieser die Schuld—
verschreibungen vom 1. März d. Jeab einzureichen, und können bei
derselben sodann den Betrag der Prämien vom 1. April d. J. ab
zegen eine den Empfang aus der Staatsschulden-Tilgungskasse be—
cheinigende Quittung erheben. In einen Schriftwechsel wegen der
brämien-Auszahlung können wir uns nicht einlassen.
Zugleich werden die Besitzer von Schuldverschreibungen aus be—
reits früher verloosten und gekündigten, auf der letzten Seite der
beiliegenden Liste bezeichneten Serien zur Vermeidung weiteren Zins
oerlustes an die baldige Erhebung ihrer Kapitalien erinnert.
Berlin, den 16. Januar 1866.
II. 1301. x.. Hauvt-Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Nach 8. 61 der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1866 (Gesetz—
ammlung Seite 435) wird die Versammlung der Meistbetheiligten
zurch diejenigen Bankantheils-Eigner gebildet, welche am Tage der
Linberufung der Versammlung nach den Stammbüchern der Preußi—
schen Bank die größte Anzahl von Bankantheilen besitzen.
Auch die Wählbarkeit der Mitglieder des Central⸗Ausschusses
der Bank, sowie der Provinzial⸗Ausschüsse und der Beigeordneten
der Provinzial-Bank-Komtoire, ist von der Eintragung in die Stamm—
hücher der Bank abhängig (88. 66, 105, 109, Bank-Ordnung).
Auf diese Bestimmungen werden hierdurch Diejenigen aufmerk⸗
am gemacht, welche Bankantheile erworben, die Eintragung in die
Stammbücher der Bank aber noch nicht bewirkt haben.
Berlin, den 18. Januar 1866.
No. o0o. Königl. Preuß. Haupt-Bank-Direetorium.
Bekanntmachung.
Vom 1. Februar c. ab werden aufgehoben werden:
a. die Personenpost zwischen Daun und Hillesheim, und
b. die Botenpost zwischen Hillesheim und Stadtkyll.
Dagegen wird von demselben Termine ab eine 2spännige, asitzige
Bersonenpost zwischen Hillesheim und Stadtkyll mit folgendem Gange
ingerichtet werden:
aus Stadtkyll um 5 Uhr 30 Min. früh, nach Ankunft der
Personenpost aus Köln nach Trier,
in dillesheim um 6 Uhr 55 Min. früh;
aus Hillesheim um 4 Uhr 45 Min. Nachmittags;
in Stadtkyll um 6 Uhr 10 Min. Nachmittags, zum An—
schlusse an die Personenpost von Trier nach Köln.
Beichaisen werden nach Bedürfniß in beiden Richtungen gestellt.
Das Personengeld beträgt 6 Sgr. pro Meile für einen Sitz im
Innern des Wagens und 5 Sgr. pro Meile für den Bocpvlatz.
Trier, den 17. Januar 1866.
Der Ober-Post⸗Director,
F Meyer.
Stillstand einzutreten, so drängt doch Alles zur Entwickelung hin.
Bekannt ist es, daß die Erde verschiedene Stadien durchlief, ehe sie
zu der Beschaffenheit gelangte, in der wir sie jetzt kennen. Die
Beologie führt uns in eine Zeit zurück, wo aus dem weiten Meere
jerstreute Inseln hervorragten, auf denen fast gleiche Temperatur
und somit gleicher Pflanzenwuchs zu finden war. Diese Temperatur
var noch einfach, blumenlos, eben so die Thierwelt, meist aus In—