Erscheiat Dinstag, Donnerstag ane
Sonnabend. Bestellungen sind bei der
aaͤchsten Post⸗ Anstalt oder in der Ex⸗
pebition des Blattes zu machen.
Anzeigen portofrei einzureichen.
Infertions Gebühren für die Garmond⸗
zeile oder deren Raum s f.
I a —76 * * Der Abonnemente⸗Vreis
— F * 5 3 oetraͤgt pro Quartal inel. Stempelsteuer
—X —— — — * 3 * und Traägerlohn fuͤr Saarbruͤken un
* n 3 AM 3 7 5 St. Johann 12 Silbergroschen.
S,.E 2 — 2 Fuͤr die durch die Post bezogenen Exem
vlare 15 Silbergroschen.
den Kreis Saarbrücken.
M9qs.
Donnerstag den 16. Augus
1866
Amtliches.
2. Am Montag den 27. August c.
a) Musterung der Ersatzpflichtigen der Bürgerm. Malstadt.
b) , Bischmisheim
3. Am Donnerstag den 18. August c.
Musterung der Ersatzpflichtigen der Bürgerm. Völklingen.
4. Am Mittwoch den 29. August c.
a) Musterung der Ersatzpflichtigen der Bürgerm. Heusweiler
b) / 9 9 / V Sellerbach.
5. Am Donnerstag den 30. August c.
Musterung der Ersatzpflichtigen der Bürgerm. Dudweiler.
6. Am Freitag den 31. Augustc.
a) Musterung der Ersatzpflichtigen der Bürgerm. Sulzbach.
b) “ z „ Frriedrichsthal
7. Am Samstag den J1. Septemberc.
a) Musterung der Ersatzpflichtigen der Bürgerm. Ludweiler.
b) * F F Gersweiler.
8. Am Montag den 3. September c.
a) Musterung der Ersatzpflichtigen der Bürgerm. St. Johann.
b) F * F Kleinblittersdorf
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende nach Vor—
stehendem zur Gestellung verpflichteteu Leute werden hiermit vorge—
laden, an den vorbezeichneten Tagen am Gestellungsorte pünktlich
zu der angegebenen Stunde, — sauber gewaschen und mit reiner
Bekleidung versehen — vor der Königlichen Kreis-Ersatz- Commission
zur Musterung zu erscheinen.
Körperliche Gebrechen, wie Epilepsie, Schwerhörigkeit u. s. w,
sind durch die vorgeschriebenen Atteste und protokollarischen Nachweise
festzustellen.
Reclamationen sind bis 3 Tage vor dem Termine bei dem be—
treffenden Bürgermeister anzubringen.
Ich ersuche die Herrn Bürgermeister diese Bekanntmachung
wiederholt in den Gemeinden publiciren zu lassen.
Saarbrücken, den 13. August 1866.
Der Königliche Landrath,
v. Gärtner.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf unseren Erlaß vom 29. v. Mts. bestim—
men wir hierdurch, daß das unter'm 10. Juli c. angeordnete zweite
diesjährige Ersatzgeschäft sofort wieder aufzunehmen uͤnd nach Mög⸗
lichkeit zu fördern ist.
In Bezug auf den Termin zur Einstellung der ausgehobenen
Mannschaft wird event. seiner Zeit verfügt werden.
Berlin, 7. August 1866.
Der Kriegs- und Marine⸗Minister, Der Minister des Innern,
von Roon. Graf zu Eulenburg.
An
die sümmtlichen Königlichen Ober⸗Provinzial⸗
Behörden.
Bekanntmachung.
Bei den gegenwärtig sich darbietenden Fahrpost-Verbindungen
sind die preußischen Postanstalten in den Stand gesetzt, nunmehr auch
Fahrpost-Sendungen nach Bayern, Württemberg und Desterreich wie
der in dem früheren Umfange zur Veförderung anzunehmen.
Berlin, den 7. August 1866. General⸗Post⸗-Amt,
v. Philipsborn.
Belanntmachung.
Das zweite Ersatz-Geschäft für den Kreis Saarbrücken, welches
durch die in No. 67 des Kreisblattes abgedruckte Ministerial-Verfügung
vom 29. Maisc. angeordnet worden ist, wird in der Zeit vom 25.
August bis 3. September cur. im Saale der Kaffeewirthin Frau
Plager hierselbst, jedesmal Morgens 7 Uhr anfangend, stattfinden
GEs kommen zur Musterung:
1) alle in den Jahren 1843 bis einschließlich 1835 geborenen
Heerespflichtigen, welche in den Jahren 1865 bis einschließlich
1857 zur Armee-Reserve, zum Train oder zum Dienst als
Handwerker oder zur Ersatz-Reserve designirt worden, oder dis
ponibel geblieben sind;
alle zum einjährigen freiwilligen Dienst berechtigten jungen
Leute, sofern sie das militärpflichtige Alter erreicht haben, und
noch nicht zum Dienstantritte sich gemeldet haben resp. nicht
eingetreten sind, wobei ich darauf aufmerksam mache, daß nach
Z*1837 der Ersatz-Instruction das Recht den Dienstantritt bis
zum 1. October des Kalenderjahrs, in welchem sie das 28. Le—
bensjahr vollenden, auszusetzen, durch die eingetretene Mobil—
machung der Armee erloschen ist.
3) alle bei dem ersten Ersatzgeschäfte in der Zeit vom 24
April bis 3. Mai c. vor der Kreis-Ersatz-Commisfion nicht er
schienenen Militärpflichtigen.
Die Musterung wird in nachstehender Reihenfolge stattfinden:
1. Am Samstag den 25. Augustc.
a) Musterung der Ersatzpflichtigen der Bürgerm. Saarbrücken.
p) St. Arnual.
Bekauntmachung.
Uun2zug
aus den dem Staats-Anzeiger No. 196 beigegebenen Verlust-Listen
soweit dieselben Angehörige des hiesigen Kreises betreffen.
8. Rheinisches Infanterie-Regiment No. 70.
2. Compagnie.
Bei Helmstadt am 28. Juli c.
Musketier Burgemeister aus Saarbrücken. Vermißt.
Bei Mädelhofen am 26. Julic.
Musketier Franz Haser aus Großrosseln. Schwer verwundet
Schuß durch den Arm, Laz. Mädelhofen.
3 Compagnie.
Bei Helmstadt am 25. Juli e.
Musketier Morgen aus Malstadt. Leicht verwundet. Schuß
durch den Fuß. Lazareth Helmstadt.
Bei Mädelhofen am 26. Juli c.
Gefreiter Peter Becker aus Neudorf. Schwer verwundet.
Streifschuß am Kopf. Lazareth Mädelhofen. Musketier Schmeer
aus Hechingen. Leicht verwundet. Streifschuß am Fuß. Beim
Truppentheil.