Srsqheint Dinstag, Donnerstag and
Sonnabend. Bestellungen sind bei der
aachsten Post⸗Anstalt oder in der Er⸗
pebition des Blattes zu machen.
Anzeigen portofrei einzureichen.
InsertionsGebuͤhren für die Garmond⸗
zeile ober deren Raum v Pf.
9 — Der Abonnements⸗Preie
F — X etraͤgt pro Quartal inel. Stempelstener
d — * und Traͤgerlohn für Saarbrücken um
— —— St. Johann 12 Silbergroschen.
— — 7 Fur die durch die Vost bezogenen Erem⸗
— v* plare 10 Silbergroschen
722
*ãĩ
den Kreis Saarbrücken.
M 94.
Dinstag den 7. August
1866
Amtliches.
⸗
4) Die Verpackung der Sendung muß eine sehr haltbare feste sein,
Die Signatur kann aus einigen Buchstaben bestehen. Am
Besten ist eine Verpackung in Wachsleinen, ge—
hörig vernäht und versiegelt, mit aufgenähtem
Leinen, worauf der Name des Empfängers und
die Benennung des Truppentheils, bei welchem
derselbe steht, als Signatur deutlich ausgeschrie—
ben sind. Bei der Transportweise, wie sie im Felde nur
stattfinden kann, empfiehlt sich nicht die Anwendung von
Kisten; unförmliche Kisten sind als Privat-Päckereien gänzlich
ausgeschlossen.
Eine Angabe des Werths ist nicht zulässig, ebensowenig die
Entnahme von Postvorschuß.
Der Absender muß sich auf dem Begleitbriefe — möglichst auf
der Rückseite desselben — nach Name und Wohnort nennen.
7) Das Porto beträgt ohne Rücksicht auf die Entfernung für jedes
Pfund 1 Sgr.; als geriagster Satz wird der Betrag von 5 Sgr.
erhoben.
Diese Gebühr muß vom Absender bei der Post-Aufgabe fran—
kirt werden.
Die Privat-Päckereien der obenerwähnten Art werden durch die
Königlichen Post-Anstalten nach Abgabe-Depot-Orten geleitet, von
wo demnächst die Abholung durch Königliche Militair-Commandos,
gemäß einer zwischen der Königlichen Militair-Verwaltung und der
Post-Verwaltung getroffenen Uebereinkunft stattfinden wird. Hiernach
kann für dergleichen Sendungen eine gewisse Lieferfrist nicht einge—
halten werden. Nach Böhmen und Mähren werden die Transporte
Privat-Päckereien fortan wöchentlich zweimal bis dreimal statt
sinden.
Vorstehendes bezieht sich nur auf die Privat-Päckereien an die
im Felde stehenden mobilen Truppen.
In Bezug auf die Privat⸗-Päckereien an solche Militairs und
Militairbeamte,
welche in inländischen Festun gen als Besatzung stehen, oder
bei Ersatz-Bataillonen und Ersatz-Escadrons an einem
festen Standquartier im Inlande befindlich sind, oder
zu stehenden Lazarethen in bestimmten Orten des In⸗
landes gehören, oder
als Etappen-Offiziere einen bestimmten Standort im
Inlande haben, oder
überhaupt an einem bestimmten Wohnort des Inlandes
dauernd ihren Aufenthalt behalten haben,
verbleibt es in so fern bei den bisherigen Vorschriften, als Sendungen
dieser Art nach dem Orte, welchen der Absender ausdrücksich als Be—
stimmungsort (möglichst mit dem Zusatze: auf ausdrückliches Ver—
langen des Absenders nach N., vorzeichnet, befördert und darauf die
sonst in Friedenszeiten für dergleichen Päckereien geltenden Tarife in
Anwendung gebracht werden.
Es liegt vielfach der Wunsch vor, daß aus der Heimath Pri⸗
vat-Päckereien an Verwundete in Preußischen Laza⸗
rethen auf ausländischem Gebiete in sicherer Weise beför—
dert werden. Die Lazarethe befinden sich meist an Orten, an welchen
oder in deren Nähe auch Preußische Feld⸗Post-Relais errichtet sind
Hannover, Cassel, Frankfurt a. Main, Wiesbaden, deip
Ag, Dresden, Zittau, Reichenberg, Friedland und Böh—
Personal-Chronik.
Der Regierungs-Assessor Dr. von Strauß ist mit der Stellvertretung des zum
Militairdienste eingezogenen Landraths Rumschöttel zu St. Wendel beauftrag!
worden.
Mit der Stellvertretung des zur Uebernahme eines Commissoriums für Ober
hessen nach Frankfurt a. M. abberufenen Landraths von Briesen ist der Kreis
Deputirte Baron von Louisenthal beauftragt wo. den.
Bekauntmachung.
Hoͤherer Anordnung zufolge ist das 2. Ersatz⸗
Geschaͤft, welches durch Ministerial-Verfügung
vom 29. Mai cur. angeordnet worden ist, dun
worden. Die in meiner Bekanntmachung vom
28. Juli c. für die Zeit vom 10. bis incl. 18
d. Mis. festgefetzten Musterungstermine werden
daher nicht stattfinden.
Saarbrücken, den 3. August 1866.
Der Königliche Landrath,
v. Gärtner.
Bekanntmachung.
Nach Wiederherstellung weiterer Fahrpost-Verbindungen mit Süd⸗
deutschland sind die preußischen Post-Anstalten in den Stand gesetzt,
nunmehr auch Fahrpostsendungen nach dem Großherzogthum Baden
und — im Transit durch Baden — nach der Schweiz ꝛc. wieder in
dem krüheren Umfange zur Beförderung anzunehmen.
Berlin, den 31. Juli 1866. General⸗Post-⸗Amt:
v. Philipsborn.
Bekauntmachung.
in Feld-Post-Angelegenheiten.
Privat-Päckereien zur Beförderung an die im Felde stehen—
den mobilen Truppen werden von den inländischen Post-Anstalten
nach folgenden näheren Festsetzungen vermittelt:
i) Die Pacete dürfen nur Bekleidungsstücke, Ausrüstungsgegen—
stände, Wäsche, Stiefeln und dergleichen enthalten. Sobald
es nach der Gestaltung der Transport-Einrichtungen möglich
sein wird, auch Privat-Päckereien mit Eßwaaren in gleicher
Weise zu expediren, wird solches öffentlich bekannt gemacht
werden.
Zu dem einzelnen Begleitbriefe darf stets nur ein Packet
gehören; dasselbe kann bis zu 15 Pfund schwer sein.
3) Der Begleitbrief muß genau ergeben, zu welchem Armee. Corps
welcher Division, welchem Regimente, welchem Bataillon, wel—
her Compagnie (oder sonstigem Truppentheile) der Adressa
gehört, welchen Grad und Character, oder welches Amt der
selbe bei der Militair-Verwaltung hat.