Fleisch⸗ oder Wollschafe.
Von einem Westpriegnitzer Landmann.
Fleisch und Wolle in einem Schaf zugleich zu produciren, ist das
heutige Feldgeschrei; ich aber sage, Fleisch- oder Wollschafe zu züchten
sei des Landmanns Parole. Rationell mag es jetzt sein, Fleischschaf
zu halten, und wenn auch die Fleischpreise noch immer nicht im Ver
hältniß zu den Futterkosten stehen, so ist doch guter Dung unsere
Loosung. Es mag also Jeder das Fleischschaf der Southdowns be—
sich einführen, wenn er wohl erwogen hat, ob seine Mittel auch aus
reichen, unter allen Umständen das Thier von klein an im guten
Futterzustande erhalten zu können. Ich meine also, wo Fleischschafe
gehalten werden sollen, muß das Gut in hoher Cultur sein, es
muß fette und kräftige Weiden, gutes Heu haben und darf es
dem Besitzer nicht darauf ankommen, mit Kraftfutter nachzuhel
fen. Wer dies nicht rücksichtslos durchführen kann, begnüge sich mi—
Wollschafen.
Wolle wird man auch bei mäßiger Weide und frugalem Futter
prsduciren. Hier möchte ich besonders das Boldebucker Merino-Kamm—
wollschaf empfehlen. Es ist dies ein hartes, großes, gesundes, con—
stant gezüchtetes Thier, welches sich leicht nährt und auch leicht mästet
und bei einer etwas aufmerksamen Züchtung einen reichen Wollertrag
zewährt. Ich habe in meinen Schäfereien Nachzucht von Boldebud
Mecklenburg⸗Schwerin) und von ca. 1500 Stück bei vorzüglicher
Wäsche durchschnittlich 4 Pfd. geschoren und dafür in den letzten 10
Jahren (inck. 1865) Preise von 79 bis 80 Thlr. erzielt. Nebenbe
bemerkt, waschen sich die Thiere auch sehr leicht.
Das Streben, in einem Thiere Fleisch und Wolle in höchster
Vollendung zu produciren, wird meiner Meinung nach der Ruin der
Schäfereien. Jeder Landmann muß sich bewußt sein, auf welches
Ziel er lossteuert, denn nur eines der genannten Producte wird die
Krone davon tragen. — Dem Gourmand wird gerathen, das märkische
Bauernschaf auf seine Tafel zu bringen.
Bekanntmachung.
Heinitz, König, Reden und Itzenplitz, sowie fur
den Verkauf am hiesigen Hafen gewährten
Preisermäßigungen hierdurch wieder aufgeho
den und treten hiernach für alle von den
genanntenGruben zur Versendung gelangen
den und für die am hiesigen Hafen zun
Berkauf kommenden Kohlen diejenigen Preist
wiederum in Kraft, welche in den Preisver
zeichnissen vom 1. Juni d. J. näher angege
ben sind.
JSaarbrücken, den 28. Juli 1866.
Königliche Bergwerks-Direckion.
Bekanntmachung.
Für die Königliche Steinkohlengrube „Ger—
zard-Prinz-Wilhelm“ soll eine einfach wirkende
Balancier⸗-Wasserhaltungs-Maschine von 66
u Cylinderdurchmesser nebst zugehörigen
Hrucksätzen von 15 Zoll und 7 Zoll Durch—
nesser bis zu einer Tiefe von 176 Lachter im
Wege des Submissionsverfahrens beschafff
werden.
Die Bedingungen und Zeichnungen liegen
bei unterzeichneter Inspection zur Einsicht offen
und können gegen Erstattung der Kopialgebüh
ren auch Kopie derselben bezogen werden.
Die Offerten sind spätestens bis zum 1.
September e. versiegelt und mit der Auf
schrift „Wasserhatung fuͤr den Hohbergschacht“
an' unterzeichnete Stelle einzusenden und zwar
zetrennt für die Maschine und für die Pum
Hensätze.
Louisenthal, den 19. Juli 1866.
Berginspeetion-Louisenthal
Der Kaufmann Herr Karl Di etzsch aus
Mannheim, zur Zeit in St. Johann wohn
haft, beabsichtigt auf dem von ihm acquirirten
Grundstücke auf dem Banne der Gemeinde
Malstadt Flur 5 des Katasters, enthaltent
615 Ruthen 30 Fuß zwischen dem von Bur
bach und Malstadt führenden Feldwege einer
seits und dem Rangirbahnhofe des Saar⸗Ka
nal andernseits eine Portland-Cement-Fabril
mit zugehörigen Trocken-Schuppen, Oefen und
Bassins zu errichten. Diejenigen, welche geger
das erwähnte Project Einwendungen erheber
wollen, haben dieselben in Gemäßheit des 88
des Gesetzes vom 1. Juli 1861 innerhalb
14 Tagen auf dem Bürgermeisterei-Amte zr
Saarbrücken, woselbst auch die Beschreibungen
und Zeichnungen der Anlage zur Ansicht offer
liegen, anzubringen, wobei bemerkt wird, daf
die vorbezeichnete Frist für alle Einwendunget
nicht privatrechtlicher Natur präclusivisch ist.
Saarhrücken, den 27. Juli 1866.
Der Königliche Landrath,
v. Gärtner.
Bekanutmachung.
Koöͤnigliche Saarbrücker Eisenbahn.
Die Ausführung der Arbeiten und Mate
cialien-Lieferung zur Herstellung einer eiserner
Bedachung des südlichen Perrons an dem Em
»fangsgebäude auf hiesigem Bahnhofe, ähnlich
»er nördlichen Perronbedachung zum Kosten
Betrage von ca. 8500 Thlr. soll im Wege
dder öffentlichen Submission vergeben werden
Die Bedingungen nebst Kosten Anschlag und
Zeichnungen liegen im Büreau der unterzeich
ieten Ober-Betriebs-Inspection zur Einsich:
ius und können auf Verlangen in Abschrif
nitgetheilt werden.
Unternehmungslustige wollen ihre Offerter
ortofrei, versiegelt und mit der Aufschrift:
„Submission auf die Herstellung einer
eisernen Perronbedachung“
oersehen, bis auf
Dinstag den 21. August er.,
Vormittags 11 Uhr,
anstehenden Termin an die unterzeichnete Stell
einsenden.
Die Eröffnung der Offerten erfolgt im be
zeichneten Termine in Gegenwart der etwe
erschienenen Submittenten.
Saarbrücken, den 20. Juli 1866.
Krnigliche Ober Betriebs⸗Inspeection.
Bekanntmachung.
Bekanntmachung.
Für den Bahnhof Neunkirchen soll ein
Centesimal-⸗Brücken-Waage nebst den zuge
)örigen Gewichten im Wege der Submission
hurch den Mindestfordernden angeliefert werden
Zu diesem Ende habe ich Termin auf
Sonnabend den 11. August e.,
Vormittags 10 Uhr
anberaumt, wo die portofrei einzureichenden ge
hörig versiegelten und mit der Aufschrift „Sub—
mission für Lieferung einer Centesimal-Waage“
oersehenen Offerten in Gegenwart der etwa
erschienenen Submittenten in meinem Bürear
gierselbst eröffnet werden sollen.
Die desfallsigen Bedingungen können gege—
dopialien von hier bezogen werden.
Saarbrücken, den 19. Juli 1866.
Der Königliche Eisenbahn-Baumeister
M. Bötteher.
Die Arbeiten und Materialien zum Bar
oon 4 Wärterhäusern auf den Gruben Reden,
Altenwald, Dudweiler und Station Burbad
sollen im Wege der öffentlichen Submission ir
4 Loosen vergeben werden.
Zur Eröffnung der versiegelt, portofrei und
mit der Aufschrift: „Wärterhäuser für di
Saarbrücker Eisenbahn“ einzureichenden Offer
len ist Termin auf
Dinstag den 14. August e.,
Vormittags 10 Uhr,
hier in meinem Büreau anberaumt und wer
den Unternehmungslustige dazu mit dem Be
merken eingeladen, daß Anschläge, Zeichnungen
und die näheren Bedingungen auf meinem
Büreau zur Einsicht offen liegen, resp. gegen
Kopialien zu haben sind.
Saarbrücken, den 11. Juli 1866.
Der Königliche Eisenbahn-Baumeister,
M. Boͤttcher.
Kram— und —X
Bei mir ist vorräthig:
Die Cholera,
ihre Verbreitung und der wirksamste Schutz geger
dieselbe. Nebst speciellen Anweisungen zum Ver
halten bei Cholera-Epidemien. Für Jeder
mann aus dein Volke dargestellt von
Dr. Alexander Levy,
prakt. Arzt.
Preis 21/, Sgr.
Chr. Möllinger, in Saarbrücken.
Bekanntmachung.
Nachdem der Kohlenverkehr nach Süddeutsch
land wieder freigegeben ist, werden die au—
diesem Grunde laut Bekauntmachung vom 22
Juni d. Is. für die Kohlen von den Grube
zu
Püttlingen.
Montag den 6. August 1865.
Der Bürgermeister
Kühlwein.
Derausqeber und Verleger: Chr. Möllinger, vormals Neumann'sche Buchhandlung in Sgarbrugen. — Dacck von a TZonn⸗enurs in Trier.