Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

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——— — Für die durch die Vost bezogenen Exem—
vlare 10 Silberqroschen.

—

den Kreis Saarbrücken.

—E—

Sonnabend den 21. Juli

1866.

Amtliches.

schwerer als Wasser sind; beide aber geben außerdem vollständig
die Unterlagen, um das Gewicht bis auf den zehnten Theil eines
Grades mit Sicherheit festzustellen.
Mit Rücksicht hierauf ist die Untertheilung der Skala in Zehn—
telgrade um so mehr zu empfehlen, als sie in den Stand setzt, die
specisischen Gewichte bis auf drei Decimalstellen genau, und bis auf
4 Stellen annähernd zu ermitteln.
Um den Gebrauch eines Aräometers zu erleichtern, können den
Theilstrichen der Skala selbst die bezüglichen, auf drei Decimalstellen
nach den amtlichen Tabellen abgekürzten specifischen Gewichte unmit—
telbar beigefügt und es kann auf diese Weise der Gebrauch einer
besonderen Tabelle entbehrlich gemacht werden. Es darf ferner ohne
Anterschied, ob ein Instrument mit der einfachen Skala, oder mit
Skala und Gewichtsangabe zugleich versehen ist, der Umfang der
Skala beliebig bestimmt werden, da nach den verschiedenen Gebrauchs—
zwecken auf der Skala einer Spindel mehr oder auch weniger als
50 Grade verlangt werden möchten, je nachdem eine Untertheilung
in halbe oder viertel Grade genügt, oder für die zehntel Grade grö—
zere Intervalle erwünscht erscheinen. Die Eichuugsfähigkeit eines
cheilweisen Aräometers soll daher in dieser Beziehung nicht von dem
Amfang seiner Skala, sondern nur davon abhängig sein, daß die
Eintheilung derselben eine gleichmäßige und zwar eine solche ist,
velche die Berechnung der specifischen Gewichte nach der Formel
*2 n, gestattet.
Das Ablesen der Grädigkeit von der Skala darf übrigens im—
mer nur erst dann folgen, wenn die zu wiegende Flüssigkeit zuvor
zenau auf die Normal-Temperatur von 4 12,5 Grad gebracht wor
den ist, weshalb es an einem guten Thermometer nicht fehlen darf.
Außerdem ist zu beachten, daß bei der eingesenkten Spindel die Grä⸗
digkeit jedesmal am unteren Spiegel der zu prüfenden Flüssigkeit
ibgelesen werde.
Die Königliche Normal-Eichungs-Kommission wird gestempelke
Aräometer auf ergehende Bestellung in gewünschter Weise anfertigen
sassen, auch anderweit gefertigte Instrumente prüfen und nach Rich⸗
nigkeit befinden mit ihrem Stempel und den Tabellen versehen. Der—
gleichen Instrumente vorräthig zu halten, ist sie nicht verpflichtet.
Den Departements-Eichungs-Kommissionen können diese Funktionen
oorläufig nicht zugewiesen werden.
Bezüglich der Ankaufskosten, sowie der Stempelgebühren läßt
ich eine allgemeine Festsetzung zur Zeit nicht treffen, da die Instru—
mente in wesentlich verschiedener Größe und Einrichtung verlangt
oder vorgelegt worden, so daß die zu liquioirenden Kosten in jedem
einzelnen Falle besonders zu berechnen sind. Jedoch wird die Nor
mal⸗-Eichungs-Kommission bei ihren Liquidatiotien außer den Selbst—
tosten als Stempelgebür nur eine billig bemessene Entschädigung
der mit der Eichung verbundenen Mühwaltungen in Ansatz bringen
Berlin, den 31. Mai 1866.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Gez.) Itzenplitz.
An die Königl. Regierung in Trier. IV. 8567.
I. 3357. 8. 3.

Bekanutmachung.

Im Großhandel, sowie bei verschiedenen technischen Gewerben
ist das Bedürfniß nach Instrumenten hervorgetreten, durch welche die
Dichtigkeit der tropfbaren Flüssigkeiten, insbesondere der Oele, in
sicherer und übereinstimmender Weise festgestellt wird.
Ich habe die Königliche Normal-Eichungs-Kommission ermäch—
tigt, dergleichen Instrumente (Aräometer) in der gebräuchlichen Form
der Seukwagen auf Bestellung anzufertigen und durch ihren Stempel
zu beglaubigen.
Die Einrichtung dieser Aräometer ist auf den Vorschlag der ge
dachten Behörde folgendermaßen festgesetzt:
Die gläserne Spindel enthält eine gleichmäßige Skala, deren
Eintheilung auf der Formel beruht: —E
400
x Mõoõ n,
in welcher x das specisische Gewicht und n die am Instrumente ab
—
Bröße positiv oder negativ genommen, jenachdem die Flüssigkeit
leichter odder schwerer als Wasser ist. Für n — 200 giebt die Formel
im ersten Falle x2/3, im zweiten x2, während für n1—0 in
beiden Fällen x581 entsteht. Der Nullpunkt der Skala entsprich
also der Dichtigkeit des reinen Wassers bei der Normal-Temperatur
oon 12, 80 Reamur, wie solche auch für alkoholometrische Messun
gen festgesetzt worden ist.
Vom Nullpunkte an geht die Theilung der Skala aufwärts —RX
zu 200 Graden, entsprechend der Dichtigkeit ?/3 — 0,667, und ab
wärts ebenfalls bis zu 200 Graden, der Dichtigkeit — 2 entsprechend
so daß die leichtesten, wie die schwersten der im Handel und de—
Industrie gewöhnlich vorkommenden Flüssigkeiten vermittelst dieses
Instrumentes gewogen werden können. Eine, beide Theilungen um
fassende zusammenhängende Skala würde indeß eine zu große, die
dandhabung des Instruments erschwerende und dessen Zerbrechlichkei
erhöhende Länge der Spindel bedingen; der Apparat kann dahe
aicht nur in zwei getrennte, sich gegenseitig ergänzende Instrument
zerlegt werden, das eine für Flüssigkeiten, die spezifisch leichter, das
andere für solche, die specifisch schwerer als Wasser sind, sondern es
oll auch jedes von diesen Instrumenten, um größere Intervalle zu
hekommen, aus 2, 8, 4 und mehr Spindeln bestehen dürfen, deren
stufenweise aufeinander folgende Skalen sich zu einer fortlaufenden
Skala ergänzen. Bei einem Satze von vier Spindeln fallen die In
lervalle groß genug aus, um noch in 10 Unterabtheilungen getheilt
werden zu können.
Besondere, von der Königlichen Normal-Eichungs-Commission
aufgestellie und mit dem Stempel, sowie einer Gebrauchs-Anweisung
perfehene Tabelle geben das einem jeden Aräometergrade entsprechende
specifische Gewicht bis auf 4 Decimalstellen an. Dieser Tabelle—
kommen zwei zur Anwendung. Eine derselben bezieht sich auf Flüssig
keiten, die spezifisch leichter, die andere auf solche, die specisisch

Abschrift vorstehenden Ministerial-Reseripts vom 31. Mai d. J
erhalten Euer Hochwohlgeboren zur Kenntnißnahme und um dafür
            
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