Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

6. März 1845 (Amtsblatt pro 1845, Seite 73) und vom 5. Dezem—
ber 1865 (Amtsblatt pro 1865, Seite 482), daß bis auf Weiteres
—BD0
ches auf einen Viehmarkt oder sonst in eine fremde Gemeinde ge—
bracht wird, unbedingt mit einem vorschriftsmäßigen Ursprungsscheine
bersehen sein muß.
Trier, den 21. Juni 1866.
I. 788. 8. 5) Königl. Regierung.

Bekanntmachung.
In allen Kriegen der neuern Zeit hat es sich ergeben, daß auch
die vorzüglichste Organisation der militairischen Sanitäts-Verwaltung
zur ausreichenden Pflege der verwundeten und erkrankten Soldaten
der Unterstützung durch freiwillige Privatthätigkeit und Aufopferung
nicht entbehren kann.
Diese Thatsache hatte eine Anzahl in diesem Fache erfahrener
und bewährter Männer aus fast allen europäischen Staaten im Ein—
verständniß und zum größten Theil im besondern Auftrage ihrer
Regierungen im October 1863 in Genf vereinigt, um die Mitte
und Wege zu berathen, wie jenem Bedürfnisse in möglichst einheit
licher und wirksamer Weise zu entsprechen sei.
Auf Grund dessen hatte sich unter der Allerhöchsten Billigung
Seiner Majestät des Königs und Ihrer Majestät der Königin im
Februar 1864 zu Berlin ein Comité gebildet, welches sich im An—
schluß an jene Verhandlungen die Aufgabe stellte, die freiwillige pa—
triotische Thätigkeit auf diesem Gebiete dadurch noch wirksamer zu
machen, daß einestheils bei möglichster Ausdehnung und allgemein—
ster Theilnahme ein organischer Zusammenhang und eine Einheit
der Bestrebungen gesichert, und anderntheils nicht erst im Augenblicke
des eintretenden Krieges, sondern auch dauernd, und vorbereitend
für die Bedürfnisse in den verschiedenen Richtungen dieses für die
Kriegsheere und die Menschlichkeit so hochwichtigen Gegenstandes
gesorgt werde. Dieses Comité, welchem sich inzwischen Local-Vereine
aus allen Theilen der Monarchie angeschlossen, hat sich zu dem
„Preußischen Vereine zur Pflege verwundeter und er—
„krankter Krieger“
erweitert, und sind demselben neuerdings mittelst Allerh. Ordre vom
7. Mai c. Corporationsrechte verliehen worden.
Schon im April des Jahres 1864 (No. 27 des Kreisblatts von
1864) hatte ich auf Grund eines Aufrufes des vorgedachten Comi—
toͤs die Bildung von Local-Vereinen durch die Herren Bürgermeister
in Anregung gebracht. Der Umstand, daß die freiwillige patriotische
Thätigkeit für den damals vorliegenden Kriegsfall in so ausgedehn
ter und erfreulicher Weise in allen Bezirken des hiesigen Kreises
ich geregt hatte, ließ mich erwarten, daß die bürgermeistereiweist

zu bildenden Local-Vereine weder zu klein voch zu weitläufig sein
würden, um zwedkfördernd zu erscheinen. In Folge meines Aufrufes
haben sich damals zwei Local-Vereine gebildet, welche zur Zeit noch
bestehen.
Der jetzige Augenblick, wo Preußens Heer zu einem entscheiden—
den Kampfe ausgezogen ist, veranlaßt mich wiederholt, sämmtliche
Kreis-Eingesessenen auf die Bildung von Lokal-Vereinen des
„Preußischen Vereins zur Pflege verwundeter und er
„krankter Krieger“
aufmerksam zu machen. Damit die beabsichtigte Unterstützung der
Militair-Sanitäts-Verwaltung in dem bevorstehenden Kriege durch
ihre Vereinigung in einem einheitlichen Mittelpunkte eine wirksamere
werde, erscheint eine monatliche Zeitschrift „Kriegesheil“ zu dem
Preise von 20 Sgr. jährlich in Berlin, deren erste (Mai) Nummer
bereits ausgegeben ist.
Die Statuten dieses Vereins sind im Kreisblatte, als Organ
des Central-Comités publicirt.
Saarbrücken, den 27. Juni 1866.
Der Königliche Landrath,
v. Gaäͤrtner.

Auszug

aus

der Verordnung des Herrn Landgerichts-Präsidenten, den
Ferien-Dienst bei dem Königlichen Landgerichte zu Saarbrücken
pro 1866 betreffend.

8S.MN.

Die Sitzungen der Ferien-Kammer während der Monate Auguft
und September 1866 findet an folgenden Tagen statt:
1. Monat August: 10. 11. 13. 14. 24. 25. 27. 28.
2. „September: 7. 8. 10. 11. 21. 22. 24
S III.
Für Handels- und Subhastations Sachen werden folgende der
oorbenannten Tage festgesetzt:
1. Monat August: 11. 13. 25. 27.
2. „September: 8. 10. 22. 24.
Saarbrücken, den 25. Juni 1866.
Der Landgerichts-Präsident,
gez. Zweiffel.
Für gleichlautenden Auszug:
Der Ober-Secretär—
Tosetti.

eb,s n4 . ÊÊÇÊααα

3J 6 F Schlag Totalität:
Holz⸗Verkauf — 43 — und Nutzholzstämme,
3*144313 15 Nadelholz⸗ do.
in Königlichen Forsten. nege von 82
Am Samstag den 7. Juli 1866, ud Alafter ——BRæꝛ
Vormittags 9 Uhr, s
werden zu Emmersweiler bei dem Wirthe — Curis en
Hrn. Anton Winter die bei den unten be d las anitat:
eichneten Schlägen bemerkten Hölzer in klei 80 NadelholzeBau- und Nugholzstämme,
—D
lich ausgesetzt 16 Schock Buchenstangen von O-,,
141/,, Klafter Knüppel.
Schlag Nicolaserstangen:
56 Stück Eichenlohstangen von 3ÿ6“,
16 Schock dergl. von 1253“,
1 Klafter Eichen-Scheitholz,
1033,., Knuppel.
Schlag Weyersloch:
16 Eichen-Bau⸗ und Nutzholzstämme,
7 Buchen⸗ do.
Birken⸗ do.
Nadelholz⸗ do.
Klafter Eichen-Scheitholz,
zu., Kunuüppel.
Forst Ludweiler,
Schlag Warndtsberge:
21 Nadelholz-Bau- und Nutzholzstämme,

Schlag Jägerswiese:
9 Buchen-Bau- und Nutzholzstämme,
Schlag Blumrich:
2 Eichen-Bau⸗ und Nutzholzstämme,
1 Birken⸗ *
211/. Klafter Reiser.
Schlag Letztes Hirschgestell
11 Eichen-Bau- und Nutzholzstämme,
109 Nadelholz-⸗ do.
1 Klafter Eichen-Scheitholz,
242., Buchen⸗,
1333, Knüppel.
Carlsbrunn, den 27. Juni 1866.
Der Königliche Oberförster
Solf.

Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die diesseitige Pub—
ikation der Kohlenpreise vom 15. d. Mits
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge—
bracht, daß der Preis der Kohlen an dem
Förderpunkt „Staugenmühle“ nicht 8 Sar. 8
f, sondern nur 5Sgr. pro Centner beirägt
Saarbrücken, den 28. Juni 1866.
Koͤnigl. Vergwerks-Direction.
            
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