Um aber überall jede Zersplitterung zu vermeiden, wird es nö
thig sein, daß sich in den einzelnen Provinzen Vereine zur Samm
lung der Gaben bilden. Die Organisation des hier in Berlin bestehen—
den Preußischen Vereins zur Pflege der im Felde ver—
wundeten ꝛc. Krieger hat, nach den von des Königs Majestär
Allerhöchst bestätigten Statuten, die Bildung solcher Special⸗Comité's
vorgesehen, deren mehrere auch bereits bestehen, wie in Breslau, Mag
deburg ꝛc. Ein Anschluß an diese feste, schon bestehenden ähnlichen Ver—
einen würden daher alle freiwilligen Gaben am zweckmäßiasten zu über
weisen sein.
Allen Sendungen freiwilliger Gaben an die Vereine und an die
Reserve-Lazareth-Depots ist Portofreiheit bewilligt.
Alle Diejenigen, die solchen Vereinen ferner stehen, mögen sich
endlich direkt an das Central-Organ für die freiwillige
Krankenpflege wenden. Um nämlich der von dem Patriotismus
des Preußischen Volkes zu erwartenden freiwilligen Betheiligung an
der Fürsorge für die Pflege der Verwundeten eine einheitliche, jede
nachtheilige Zersplitterung vermeidende Leitung zu geben, ist in
der Person des zum Königlichen Kommissar für die der
Armee zugewendete Privat-Krankenpflege Allerhöchst ernann
sen Wirklichen Geheimen Rath, Grafen Eberhard zu Stol—
berg-Wernigerode, ein solches Central-Organ geschaffen. Nach
der durch den Staats-Anzeiger (Nr. 182) veröffentlichten Instruc
tion für denselben wird dieser Königliche Kommissar durch Mitthei—
lungen der Feld⸗Behörden von dem bei den Feld-Lazarethen hervor.
tretenden Bedarf rechtzeitig in Kenntniß und dadurch in Stand
gesetzt werden, eine zweckmäßige Vertheilung der Gaben stattfinden
zu lassen.
Es werden daher auch alle zur Sammlung von freiwilligen Spen⸗
den für die Feld-Lazarethe gebildeten Vereine ersucht, sich mit dem
Königlichen Kommissar in Verbindung zu setzen und ihre Gaben dem
ihnen von dem Königlichen Kommissar bezeichneten Bedarfspunkte
zuzuführen. In gleicher Weise werden die Localvereine, welche sich
jur Unterstützung der im Rücken der Armee errichteten stehenden La
zarethe an den Stationsorten derselben gebildet haben, ersucht, dem
Königlichen Kommissar von ihrer Gründung Kenntniß zu ge
ben, damit er nöthigenfalls auch hier aushelfend und regelnd einwir
ken kann.
Genossenschaften, deren Zweck die Krankenpflege ist, oder Privat
personen, welche als Krankenpfleger erprobt sind, werden durch Be
theiligung an der Pflege der Verwundeten in segensreicher Weist
mitwirken können. Wollen dieselben ihre Thätigkeit den Lazarethen
in der Nähe des Kriegsschauplatzes widmen, so haben sie sich gleich
salls an den Königlichen Kommissar zu wenden, welcher ihre Ueber
weisung nach den Bedarfspunkten vermitteln wird. Behufs freier
Fahrt auf den Staats-Eisenbahnen werden ihnen Legitimationskarten
ausgehändigt werden. Daß sich Privat-Eisenbahnen auch ihrerseits
an den Werken der Humanität betheiligen und ebenfalls freie Fahrt
vewilligen werden, ist nicht zu bezweifeln. In den Lazarethen
selbst erhalten solche freiwillige Krankenpfleger Unterkunft und Ver—
pflegung.
Anerbietungen zur Aufnahme von Rekonvaleszenten der Armee
zur Pflege in Familien sind ebenfalls an den Königlichen Kommissar
zu richten. Offerten zur Aufnahme von Kranken in Civilheilanstal—
ten, so wie Anerbietungen zur Benutzung besonderer zum Zweck der
Pflege Verwundeter errichteter Krankenhäuser werden dagegen von dem
Militair⸗Dekonomie-Departement des Kriegsministeriums entgegen ge
nommen werden.
Nähere Auskunft über einzelne Punkte zu ertheilen, sind die eben
genannte Behörde, so wie der Königliche Kommissar gern bereit.
Das Feld der Thätigkeit, welches dem Patriotismus des Volkes
im Falle des Krieges sich darbietet, ist sehr groß. Die vorstehend
dargelegten Organisations-Umrisse sollten darthun, daß die Früchte der
Opferwilligkeit der Nation auf geordneten Wegen denen zugeführt wer
den können, für die sie bestimmt sind. Die Resultate werden hoffent—
lich allen patriotischen Wünschen Befriedigung gewähren, wenn sich
Preußens Männer und Frauen, ohne Unterschied des Standes, des
religiösen Bekenntnisses und der politischen Meinung, an diesem er—
habenen Werke mit Einmüthigkeit betheiligen, zum Heile des Vater
landes, zu dessen Vertheidigung seine Söhne unter die Waffen
rufen sind.
Berlin, den 11. Juni 1866.
Der Kriegs- und Marine-Minister,
von Roon.
Bekauntmachnug.
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Kriegs-Ministeriums
vom 11. Juni, erlaubt sich der Unterzeichnete, alle Vereine, welche
patriotische Gaben für die Verwundeten und Kranken bei der Armee,
besonders also für die Feld-Lazarethe sammeln, dringend zu ersuchen,
diese Gaben, mögen sie in Geld oder brauchbarem Lazarethmaterial
bestehen, in die Haupt-Depots des Preußischen Vereins zur Pflege der
im Felde verwundeten ꝛc. Krieger, also zunächst in die Depots zu
Berlin, Unter den Linden 70, zu Breslau und Magdeburg zu sen—
den. Werden später dem Kriegsschauplatze näher liegende Haupt
Depots errichtet, so erfolgt eine Bekanntmachung über die gewählten
Orte.
In diesen Depots werden die nothwendigen Gegenstände zwed.
entsprechend angeschafft, das dargebrachte Material gesichtet, geordnet,
verpackt und direkt nach den Orten versendet, wo der Bedarf nach
Ansicht der Militairbehörden, des Königlichen Kommissarius und sei
ner Delegirten bei der Armee am dringendsten hervortritt; eben so
werden von diesen Hauptdepots aus die Reserve Lazarethdepots, be⸗
welchen sich ein Delegirter befindet, mit den nothwendigen gewünsch
ten Gegenständen versehen.
Berlin, den 14. Juni 1866.
Graf zu Stolberg,
Königlicher Kommissar und Militair-Inspekteur der freiwilligen
Krankenpflege bei der Armee im Felde.
Bekanntmachung.
Im Anschlusse an die Bekanntmachung des Herrn Kriegs-Mini
sters Excellenz vom 11. d. Mts. gestattet sich das unterzeichnete De
partement auf einen besonders wichtigen Theil der Militairkranken—
pflege im Kriege näher einzugehen und denselben vorzugsweise der
hilfsbereiten Humanität und dem opferwilligen Patriotismus zu
empfehlen.
Es sind dies die fern von der kämpfenden Armee im Innern
des Landes errichteten stehenden Lazarethe (Reservelazarethe), welche
die Bestimmung haben, durch möglichste Vertheilung der Kranken und
Verwundeten eine bessere Pflege derselben zu erzielen und anstecken
den, bei Ueberfüllung der Feldlazarethe zu besorgenden Krankheiten vor
zubeugen.
Das unterzeichnete Departement hat es sich angelegen sein lassen,
'ür die Einrichtung solcher Reservelazarethe in ausgedehntester Weise
Fürsorge zu treffen. In einer großen Zahl auf die einzelnen Pro—
oinzen vertheilter Reserve-Lazarethe werden bereits viele Tausende von
dagerstellen für die Kranken und Verwundeten der im Felde stehenden
Armee bereit gehalten; die Herstellung weiterer Tausende ist in der
Vorbereitung begriffen.
Muß jedoch den Reserve-Lazareth-Einrichtungen in Folge kriege
rischer Operationen eine noch größere Ausdehnung gegeben werden,
dann dürfte die Militair-Verwaltung kaum im Stande sein, für die
Verwaltung dieser Lazarethe sachkundiges Personal in ausreichen—
der Zahl zu erlangen, da es seine Schwierigkeit hat, sich in das mit
der Verwaltung von Staatsanstalten der Kontrole wegen nothwendig
verbundene, mitunter komplizirte Rechnungswesen noch dazu im
Drange der Umstände leicht hineinzufinden. Diese Schwierigkeit
muß die Militair-Verwaltung zu beseitigen suchen, wenn sie dem
dauptzweck einer guten Krankenpflege gerecht bleiben will. So
sange die Verwaltung der Lazarethe jedoch von Staatsbehörden ge⸗
führt wird, darf von einem genauen rechnungsmäßigen Nachweise
aller Einnahmen und Ausgaben nicht abgegangen werden. Ein
vollständig geeignetes Auskunftsmittel würde sich darin finden
lassen,
daß Kommunen, Vereine oder der Krankenpflege gewidmete Ge—
nossenschaften in selbsterrichteten Lazarethen die vollständige Pflege
und Beköstigung kranker und verwundeter Soldaten unter Gewäh—
rung einer zu vereinbarenden Beihülfe des Staates übernehmen