Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

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 vlare 15 Silberaroschen.

723.

den Kreis Saarbrücken.

AM 7BHhhᷣ.

Sonnabend den 23. Juni

1866.

*

Amtliches.

Bekanntmachung.
Im Einverständniß mit dem Herrn Minister der geistlichen, Un⸗
lerrichts- und Medizinal-Angelegenheiten bestimmen wir hiermit wie
olgt:
Alle im siebenten oder einem späteren Semester studirende mi⸗
itärpflichtige Mediziner, sowie alle promovirten Doctoren der
Medizin, werden hierdurch, wennn die Betreffenden solches wün—
ichen sollten, bis zur Beendigung ihrer Staatsprüfungen von
hon der Ableistung ihrer einjährigen Militairpflicht mit der
Waffe für die Dauer der gegenwartigen Mobilmachung, jedoch
nur unter der Verpflichtung entbunden, ihrer Dienstpflicht im
Bedarfsfalle jederzeit auf Anordnung des General⸗Stabs⸗Arztes
der Armee im militairärztlichen Dienste zu genügen.
Die vorbezeichneten Mediziner sind Seitens der Ersatz-Behörden
»em Medizinal-Stabe der Armee, unter Beifügung ihrer Mili—
airpapiere und ihrer Studienzeugnisse, Behufs der Notirung
und event. Einziehung zum militairärztlichen Dienste nambaft
zu machen.
Die bereits zum Waffendienste herangezogenen Mediziner der
zu 1 bezeichneten Kategorie sind, wofern sie es wünschen follten,
bon den Truppentheilen zu entlassen und dem Medizinalstabe
der Armee gleichfalls zur Disposition zu gestellen.
Berlin, den 1. Juni 1866.
Der Kriegs- und Marine-Minister, Der Minister des Innern,
gez. von Roon. gez. Eulenburg.
An das Königliche stellvertretende General-Kommando
des 8. Armee Korps und das Königliche Ober-Prä⸗
fidium der Rheinprovinz zu Coblenz K. M. 1803/. A. J.

Abschrift zur gefälligen Kenntnißnahme und weiteren Veran⸗
sassung mit dem ergebensten Bemerken, daß eine Abschrift dieser
Verfügung den Königlichen Brigade-Kommandeuren von Seiten des
königlichen stellvertretenden General-Kommandos mitaetbeilt worden
ist.

Coblenz, den 7. Juni 1866.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz,
gez. von Pommer⸗Esche.
An die Könial. Regierung in Trier. (No. 4463.)

Abschrift vorstehender Verfügung erhalten Ew. Hochwohlgeboren
ar Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung.
Trier, den 12. Juni 1866.
Qnialiche Regierung, Abtheilung des Innern,
Linz.
An sämmtliche Königliche Herren Landräthe
des Bezirks.
I. 832. 8. 40

Abdruck vorstehender Anordnungen wird hiermit zur allgemeinen
senntniß gebracht.
Saarbrücken, den 18. Juni 1866.
Der Königl. Landrath,
u. Gurtner.

NRo 3—n90

Bekanntmachung.
Um den, im Falle eines Krieges eintretenden Bedarf an Ersatz⸗
Mannschaften zu decken, ohne die ältern Jahrgänge der Landwehr
heranzuziehen, soll eine Musterung der Heerespflichtigen, welche in
den Jahren 1865 rückwärts bis 1887 von der Einstellung frei ge—
blieben sind, stattfinden, und zu diesem Behufe ein zweites Ersatzge—
schäft abgehalten werden.
Es ergeht daher an alle, in den Jahren 1843 bis einschließlich
1835 geborne Heerespflichtige, welche in den Jahren 1865 bis einichließlich
 188s73
1. zur Armee⸗-Reserve,
2. zum Train, oder zum Dienste als Handwerker
3. zur Ersatz: Reserve
designirt worden, oder
4. disponibel geblieben sind
hiermit die Aufforderung, sich bei den mit Führung der Stammrollen
heauftragten Behörden, d. h. den Bürgermeister-Aemtern binnen 14
Tagen zu melden. Diejenigen, welche diese Meldung unterlassen,
werden als unsichere Heerespflichtige behandelt werden. Zur Ver—
meidung von Mißverständnissen bemerken wir ausdrücklich, daß die
Gestellung vor die Ersatzbehörden nur zum Zwed der individuellen
Musterung zu erfolgen hat. Ad 8 bemerken wir, daß die Heran⸗
ziehung stattfindet, gleichviel, ob die Designirung zur Ersatz⸗Reserve
wegen körperlicher Fehler oder wegen Familien-Verhältnissen, oder
vegen hoher Loos-Nummer stattgefunden hat. Es bleiben nur die—
jenigen Heerespflichtigen der gedachten Jahrgänge von der beabsich⸗
ligten wiederholten Vorstellung ausgeschlossen, welche seiner Zeit als
dauernd dienstunbrauchbar von aller fernern Dienstpflichtigkeit gänz⸗
lich entbunden worden sind.
Saen,)den 14. Juni 1866.
Die Kreis-Ersatz⸗ Commission des Kreises Saarbrücken:
Der Königliche Oberstlieutenant, Der Königl. Landrath.
v. Vlacheti. v. Gürtner.

Bekaunntmachung.
Der Herr Schul⸗-Inspector, Definitor Uters zu Völklingen, has
zur diesjährigen Prüfung der katholischen Schulamts-Präparanden
des Kreises Saarbrücken Termin auf
Dinstag den 3. Juni d. J., Vormittags 9 Uhr.
im katholischen Schulhause zu Völklingen anberaumt.
Indem ich die Betheiligten hiervon in Kenntniß setze, ersuche ich
gleichzeitig die Herrn Ortspfarrer, die in ihren Gemeinden sich auf—
haltenden Präparanden zum pflichtmäßigen Erscheinen im hbezeichneten
Termine auffordern zu wollen.
Saarbrücken, den 21. Juni 1866.
Der Königliche Landrath.
v. Gärtner.
            
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