Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

Bekaunntmachung.
Preis⸗Verzeichniß der Kohlen zur Verschiffung ver Saur gültig vom Tage der Kanal⸗
Eroͤffnung an bis auf Weiteres.
A. Am Hafen bei Saarbrücken.
. Bei Bestellungen direct aus den Förderschächten in ganzen Wagenladungen von mindestens
100 Centner.

In allen Buchhandlungen und bei Chs
oellingee in Saarbrücken ist soebe»—
ingetroffen:
Der deutsche Bund
und die
Zundes-Kriegs-Verfassung
Eine populäre Darstellung
der gegenwärtigen Bundesverfassung
für Zeitungsleser aller Stände, Politiker, Beau
Miilitärs, sowie Wähler und Wahlmänner.
nebst wörtlichem Abdruck
der Deutschen Bundes- und Wiener Schluß-A
Preis: eleg. broschirt 10 Ngr.

Preis

Kosten für Inrnepect reis der Kohlen
von den dedegen p frei h
bis zum Hafen, sowie A——
Vridung ugSchif ins Schiff gelegt
J vom Bahn⸗
bis zume hof Saaͤr⸗
Bahnhof brücken bis
Saat⸗ zum Hafen
hrůck inel. Aus⸗
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Sar

pro
Centner

ßohlensorten.

auf der
Grube.

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5432

res. Cts.

So eben erschienen:
Politische

Griesborn. .
Von der Heydt ..
Dudweiler ..
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Altenwald....
Friedrichssthal . ..
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Profezeiungen
für 1866 und Folge.
Aus dem Testamente eines jüngstverstorbewen
Diplomaten.

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l fönia. . .—

EIberfeld.
Bädeker'sche Buchhandlung.
(A. Martini & Grüttefien.
16 Seiten, 1 Silbergroschen.

Preis

Kosten für den Transport
von den Förderschächten bis
zum Hafen, sowie Verladung
ins Schiff ꝛc.

Preis der Kohlen
frei
ins Schiff gelegt

pro
Tentner
auf der
Grube.nt

Jeder Leser dieser pikanten Schrift dürfte sich em
äuscht fühlen, sowobl, wer in ihr blos die hergebracht
Manier des alten Schäfer Thomas und anderer Pro—
eten sucht, als wer fürchtét, eben nur abgedroschent
Brofezeiungen zu finden. Die Enttäuschung wird eini
allgemeine sein, aber eine höchst angenebhme, und all
Ansprüche befriedigend.. Auf den Volksgeschmack ei
gehend entstand eine politische Brochüre ersten Range
klar und objektiv, das Volk und jeden gebildeten Lese
auf eine höhere Warte der Weltübersicht führend, als
zewöhnliche Organe politischer Parteien zu besteigen
ieben und vermögen. Diese beispiellos wohlfeile Flug
chrift — die in allen Buchhandlungen zu haben ist —
derdient in tausenden von Exemplaren in alle Schichte
des deutschen Volkes zu dringen.

dohlensorten.

bis zum
Bahnhof
Saar⸗
hrücken.!

vom Bahn⸗ür Ver⸗ pro Tonne
ve Sar- pro pro 2d
brücken Magazin
dis zumun ur Iu Ctr. 1 Ctr. — 1000
Magain. Rrun⸗ Kilo.
* Cts

2

—

. Flammkohlen ...
2 dito 2
Fettkohlen —
4 dito ..
5 Sinterkohlen (Griesborr

. Sorte D, as O,ꝛ —R O, tass
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örderk. 3,78 —RB 25 —R
WAm Hafen zu Lanisenthal

79,10

J
*
7,8

Soeben erschien bei J. Guttentag in Berlin
Klostermann's Kommentanr
3
zum Allgemeinen Preuß.
Berggesetz.
2. Lief. 12 Sgr.
(Dritte Lieferung unter der Presse.)
Die 2. Lief. dieses Kommentars umfaß
Titel II. u. III. (bis 8 69) des Allgem. Berg
zesetzes und behandelt die Abschnitte von
der Muthung, Verleihung, Vermessung, Con—
'olidation, vom Vergwerks-Eigenthume in
Allgemeinen, vom Betriebe und der Verwal
tung. Die Gesetze über die Führung de'
Berghypothekenbücher und über die Errichtung
gewerblicher Anlagen sind in den Text einge
chaltet und in den Anmerkungen zugleich di
ezüglichen Verwaltungs-Instructionen mitge
heill. Außerdem sind aus dem Inhalte der
oten unter andern folgende Erörterungei
vegen ihres practischen Interesses besondert
„ervorzuheben: Anm. 28. Zulüssigkeit der te
legraphischen Muthung. — 39. Vorüberge
jende Ueberdeckung einer Muthung. — 61
ßräclusion des ülteren Bergwerkaͤ-Besitzer'
8 31). — 80. Consolidation von zwei Ge
werkschaften des alten rechtes (Verfassung de
ronsolidirten Gewerkschaft). — 115. 3wan
ur Besitztitel-Berichtigung — 122. Getreun⸗
Verleihung verschiedener Mineralien in den
elben Fesde (Sicherheits-Vfeiler).
Porräthig bhei

Preis der Kohlen frei ins Schiff
l
pro Tonne.
—— pro 20 Centner
Centner. Centner. Siodoo silegr.
Sgr. Pf. Fres. Cts.

2
2
*

Kohlensorten.

J 1481,8
2 E . 4/,80 11 25
Anmerkung. Da Grieskohlen nur ein Nebenproduct sind, so werden dieselben nur dann zur Saar abge—
zeben, wenn Vorrätbhe angesammelt sind. Die Preise werden dann. wie bei obigen Koblensorken
usammengesent

Gerhard (Louisentha—“. 1. Sorten!

4

GErläuternde Bemerkungen.
In den Maggezinen am Hafen bei Saarbrücken werden sub II. angegebenen Kohlensorten stets vorräthig ge
halten. Werden dagegen von den Abnebmern Kohlen aus bestimmt bezeichneten Förderschächten verlangt, se
vird diesem Wunsche baldigst entsprochen werden. Es können jedoch dann nur Bestellungen in gaanzen Waa
zonladungen von mindestens 100 Centner angenommen werden.
Aus den Magazinen werden dagegen die Kohlen in Quantitäten bis zu 1 Centner verkauft und sind dem
ensprechend die Verkaufspreise abgerundet.
Die Preise im Hafen bei Saarbrüucken setzen sich aus den Preisen der Kohlen auf der Grube, den Frachtkoste:
»on den Gruben bis zum Hafen und aus den Kosten für das Einladen in die Schiffe zusammen. Di
dadei in Ansatz gebrachten genexellen Kosten sind verläufig auf einen Absatz von 12 Millionen Centne
dory Jabr abgeschätzt worden. Dieselhen werden sich ändern obaid die Erfahrun«zen dies zulässig ersche:
aen lassen.
Um stets übersehen zu können, welche Quantitäten' Kohlen für den Transport per Saar disponibel gehalter
verden müssen, ist es wunschenswerth, wenn die Abnehmer bei einem regelmäßigen Bezuge im Vocaus
ugeben, welche Schiffe nach Zabl und Traafähiake': im Laufe eines bestimmten Monats am Hafen ein
reffen sollen
Jeder am Hafen angekommene Schiffer hat sich nach erfolgter Festlegung seines Schiffes persönlich bei dem
dafensteiger zur Empfangnahme eines Meldescheins zu melden ünd dabei seinen eigenen Namen, sowie dien
Namen und die Tragfähigkeit des Schiffes anzugeben.
Mit diesem Scheme haät sich der Schiffer auf das Hafen-Amt zu begeben, um sich in der daselbst geführ
en Rangir-vVListe eintragen zu lassen, und um die zu ladenden Kohlen zu bestellen resp. zu bezahlen.
In der Regel erfolgt Baarzahlung und kann die Berladung nur dann zegen Anweisungen geichehen, wenn
der Abnehmer, für welchen die Ladung gewunscht wird, Credit bei der Bergwerks-Direction genießt. In die
em Falle muß die als Zahlung geltende Anweifung außer der buchstäblichen Bezeichnung der verlanaten Koh
en von dem Besteller eigenhändig unterschrieben sein.
Nach erfolgter Beftellung resp. Bezahlung erhält der Schiffer eine Anweisung zum Befrachten des Schiffes
ind eine Quittung, gibt erstere an den Hafensteiger ab, um sich den Platz anweisen zu lassen, auf weichem
ie Verladung erfolzen soll, und behält leßtere zu seiner Leagitimalion.
*5brücken. im Mai 1866 Königl. Bergwerks-Direction.
— — — ———— —— ———— — — — —
Brausgeher und Verleger: Ehr. Möllinger, vormals Neumaun'ssche Buchhandlung in Saarbrücken. — Druck von A. Sonnenhurng in Trier

11

— 55—

Chr. Moellinge
            
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