zeilicher Genehmigung anderwärts resp. auf der Straße, so müssen
neben Beachtung der Vorschrift für bespannte Fuhrwerke die Deichsel
Scheeren oder Karrenbäume niedergelegt oder aufgerichtet und be
jestigt und bei eingetretener Dunkelheit die Fuhrwerke mit Laternen
genügend beleuchtet werden.—
8 18.
Mörtel, Lehm und andere Bindungsmittel dürfen in Straßen
und auf öffentlichen Plätzen, nur nach vorgängiger Erlaubniß und
unter Beachtung der dieserhalb angeordneten polizeilichen Vorsichts
naßregeln zubereitet werden.
819.
Rohe und zugerichtete Baumaterialien jeder Art, Bauschutt und
alte Baumaterialien dürfen in Straßen und auf öffentlichen Plätzen
aur dann abgelagert wenn die betreffende Baustelle mit keinem Hofe
oder Einfahrtsthore versehen ist, und wenn nach polizeilichem Ermes⸗
sen dadurch der freie Verkehr nicht gehemmt und beeinträchtigt
wird. Die bei Eintritt der Nachtzeit noch nicht beseitigten Gegen—
stände dieser Art müssen während der Nacht durch eine Laterne be—⸗
leuchtet sein.
g 20.
Es ist in allen durch die gegenwärtige Verordnung nicht schon
porgesehenen Fällen verboten, Gegenstände dieser Art aus Gebäu—
den, von Dächern, aus Gärten oder Hofräumen zu schütten oder zu
werfen.
Niemand darf rohe Materialien oder Waaren zum Trocknen
oder zu gewerblichen und Schau-Zwecken auf oder über die Straße aus
dängen oder lagern.
Ueber Fütterung der Seidenraupen und über den Ein
fluß der chemischen Bestandtheile der Seide beim
Färben derselben.
Von S. Stein in Duisburg.
Bekanntlich bekommt es unseren Hausthieren sehr gut, wenn den—
selben Salz (Chlornatrium) zum Futter gegeben wird. Nicht blos den
großen und kleinen Wiederkäuern, sondern auch den übrigen Haus
hieren ist Salzfütterung zuträglich. Das Wild sucht sehr gern die
jenigen Orte auf, wo es Salz findet. Durch naturgemäße Befriedi⸗
zung der Begierde nach Salz fällt das Wild der Kugel des Jägers
anheim, welcher an den künstlichen Salzlaken im Anstand steht. Das
Salz ist für die Ernährung der Hausthiere umsomehr erforderlich, je
deständiger dieselben im geschlossenen Raume gefüttert werden. Stallfütterung
muß daher sowohl in ihrer Wirkung als in ihrer Weise eine
zanz verschiedene sein, gegenüber freier Weidefütterung.
Die den Hausthieren bei der Stallfütterung gleichsam aufge⸗
drungene Nahrung muß wohl eine Beigabe pon Salz erfordern, da
»as Thier in der Freiheit sich diejenigen Pflanzen oder Orte, durch
jeinen Instinet geleitet, aufsucht, die ihm das Salz bieten, welches
zur Bildung der in seinem Magen erforderlichen Salzsäure und Na—
tronsalze nothwendig ist. Zum guten Verdauen des verzehrten Fut⸗
lers müssen die genannten Stoffe, aus mitgenossenem Salz entstan⸗
den, unbedingt im Magen vorhanden sein. Bei gestörter Verdauung
wird Chlorwasser, um die Säurebildung direct zu bewirken, als in—
erliches Mittel verordnet. Ebenso einfach- oder doppelkohlensaures
Natron, um sofort lösliche Natronsalze zu erzeugen, welche bei nor—
maler Verdauung durch Salzfütterung in regelrechter Weise aus dem
Chlor und dem Natrium des Kochsalzes entstehen. — Natronsalze
und Salzsäure sind in entsprechender Menge im Organismus der
Thiere zum Leben und Gedeihen derselben unbedingt erforderlich.
Daher ist Salzfütterung bei den Hausthieren geboten und nach Er—
lenntniß dieses Naturgesetzes vielfach eingeführt worden, und zwar
mit vollem Erfolge.
Nun sind aber nicht blos die Eingangs genannten größeren
Thiere als Hausthiere zu betrachten, sondern es sind aus der Classe
der Insecten auch die Biene, mehr aber noch die Seidenraupe, zu
den Hausthieren zu rechnen. Die Biene sucht sich jedoch ihre Nah—
rung im Freien und ganz ungehindert, daher vollständig nach ihrem
Instinct, ganz so wie sie ihr nothwendig erscheint. Bald sind es
Harzstoffe zum Bekleben der inneren Wand des Stocks, bald Fett⸗
g 21.
8 22.
Das Trocknen von Wäsche, das Ausklopfen und Sonnen vo
Bettwäsche und dergl. auf Straßen und öffentlichen Plätzen ist ver
hoten.
g 28.
Die Eingänge zu den Gasi- und Schenkwirthschaften müssen ie
den Abend von eintretender Dunkelheit ab bis zur Polizeistunde dure
eine über der Hausthüre oder neben derselben angebrachte hellschen
nende Laterne erleuchtet werden.
8 24.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen vorstehender Poli
zei-Verordnung werden sofern nicht nach dem Strafgesetzbuche oder
andern Gesetzen und Verordnungen höhere Strafen verwirkt sind, mit
einer Geldbuße bis zu 3 Thlr. bestraft; vorbehaltlich der für gewisse
Contraventionen durch das Bürgerliche Gesetzbuch und durch das
Strafgesetzbuch vorgesehenen Fälle der Civil-Verantwortlichkeit der
Sltern für ihre Kinder, der Vormünder für die unter ihrer Obhu
tehenden Mündel, der Dienstherrschaften für ihr Gesinde und der Mei—
tter für seine Gesellen und Lehrlinge.
8g 25.
Wer es unterläßt, dasjenige zu thun, wozu er in der gegenwär
tigen Polizei-Verordnung verpflichtet worden ist, oder was ihm vor
der Polizeibehörde sonst bei Ausführung dieser Verordnung geboten
worden ist, hat zu gewärtigen daß es auf seine Kosten zur Ausfüh—
rung gebracht werden wird, vorbehaltlich der etwa verwirkten Strat
und der Verpflichtung zu Schadenersatze.
Saarbrücken, den 12. Mai 1866.
Der Burgermeister von Malstatt.
E. Schmidhorn.
substanzen zur Bildung der Wachszellen, bald ist es Honig zum täg
lichen Brod und zum Vorrath für den Winter. Die Seidenraupe
wird dagegen ihr Futter gerade so wie bei den übrigen Hausthieren
durch das Vorlegen der Maulbeerblätter aufgedrungen. Die meisten
Seidenzüchter wissen es vieleicht nicht oder denken nicht daran, daß
der Boden, auf welchem der Maulbeerbaum sieht, die Substanzen
welche in die Blätter aufgenommen, der Seidenraupe zur regelrech
ten Ernährung verhelfen würden, nicht in genügender Menge ent
jält oder seit Generationen daran erschöpft ist. In dem einen wi
nn dem anderen Falle wird ein solches mangelhaftes Futter nur nach
theilig auf die Entwickelung der Seidenraupe einwirken können.
Die Königin eines Bienenstocks legt die verschiedenen Eier in die
verschiedenen, aber besonders dazu vorgerichteten Zellen des Bienen⸗
stocks. Die aus diesen Eiern entstehenden Larven werden sehr sorg⸗
fältig mit ganz bestimmter, besonders gewählter Nahrung von den
alten Bienen gefüttert. Dieses Verfahren wird vorzugsweise bei den
Larven beobachtet, aus welchen sich die Königinnen bilden sollen, die
also zur Nachzucht und zur Erhaltung der Art und Reinheit der Race
dienen. Dem Seidenschmetterling (Seidenhalter) dagegen wird es nicht
überlassen, seine Eier auf denjenigen Maulbeerbaum zu legen, welcher
ihm, seinem Instinkt nach, dazu am geeignetsten erscheint und wo
die ausgeschlüpften Larven auch gleich die ihnen zuträglichste Nahrung
finden. Der Seidenfalter legt seine Eier nicht wo er will, ebenso
wie die Seidenraupe ihre Nahrung nicht sucht wo sie will, sondern
deide thun, was sie müssen, wohl oft genug zur Abkürzung ihres Le—
bens und zur Verkümmerung ihrer Art.
Der Mensch hält diese Thiere, um Nutzen davon zu haben, und
zwingt sie ganz nach seinem Willen zu handeln. Wenn er aber von
allen seinen Hausthieren den gleichen vollen Nutzen haben will, so
muß er auch alle gleichmäßig behandeln und allen gleich gute Nah—
rung geben. — Die Seidenraupe bedarf eben so gut des Kochsalzes
als Beigabe zum Futter, wie die übrigen Hausthiere.
Nach Peligot läßt die Seidenraupe, nachdem das Einspinnen
begonnen hat, einen grünen oder weißen Harnsäure haltigen Aus⸗
wurf fallen und sondert bald darauf /5 bis , ihres Gewichtes einer
wasserklaren Flüssigkeit ab, welche eine Auflösung von 1,5 Kroc. koh
lensaurem Natron im Wasser ist.
Bekanntlich wird die Seide zur Vorbereitung des Färbens ent—
weder mit reiner Seife, oder neuerdings auch wohl mit kohlensaurem
Natron abgekocht. Dieses Verfahren wird die Eutbastung der Seide
genannt, indem hierdurch der gummiartige Ueberzug, gleichsam der