Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

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28
*ir

den Kreis Saarbrücken.

M 66.

Sonnabend den 2. Juni

1866.

Amtliches.

—
z 26. October 1850 Behufs Feststellung der Abkömmlichkeits⸗Ver⸗
hältnisse angeordnet worden.
Alle Landwehrleute 2. Aufgebots, sowie die zum Traindienst
verpflichteten Mannschaften dieser Altersklasse, welche zur Unterstütz—
ung ihrer Eltern oder zur Erhaltung ihres eignen Hausstandes nach
g 9 der angeführten Verordnung *) eine Berücksichtigung glauben
in Anspruch nehmen zu können, werden daher aufgefordert, sich des—
falls binnen 10 Tagen bei ihrem Bürgermeister zu melden, und die
ihre Unabkömmlichkeit begründenden Angaben durch 3 Landwehr⸗
leute beglaubigen zu lassen.
Im Falle der Einberufung hört jede Reclamation auf.
Saarbrücken, den 31. Mai 1866.
Der Königliche Landrath,
v. Gärtner.

Bekanntmachung,
die Verloosung der Staats-Anleihe aus dem Jahre
1848.
In No. 12 des diesjährigen Amtsblattes ist eine Bekanntmachung
er Königlichen Haupt-Verwaltung der Staatsschulden vom 12. März?
.über die an diesem und dem vorhergehenden Tage stattgehabte
Verloosung der Schuldverschreibungen der 41,, prozentigen Preuß.
Staats-Anleihe aus dem Jahre 1848 zur Kenntniß des Publikums
zebracht. Exemplare des Nummern-Verzeichnisses der ausgeloosten
Ztaatsschuldverschreibungen sind sowohl dem Amäisblatte beigefügt,
als auch in dem Kassenlocale unserer Haupt-Kasse und auf den Büreaur
der Landräthe, Bürgermeister, Steuer- und Gemeinde-Einnehmer und
Forst- und Strafkassen-Rendanten zur Einsicht der Betheiligten aus—
gehängt.
Die Betheiligten werden hierauf mit der Aufforderung aufmerk—
am gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung des
Fapitalbetrages der ausgeloosten Schuldverschreibungen rechtzeitig zu
hewirken.
Gleichzeitig werden die Inhaber der früher verloosten und bis
etzt noch nicht realisirten Schuldverschreibungen der Anleihe, von
1848 ꝛc., welche gleichfalls in der Eingangs gedachten Nummern-Liste
yerzeichnet sind, erinnert, dieselben zur Vermeidung weiteren Zinsver
ustes nunmehr ungesäumt bei unserer Haupt-Kasse zur Erhebung der
kKapitalbeträge zu präsentiren.
Trier, den 12. April 1866.
Königliche Regierung
v. Grfner.

2) 89 der Verordnung vom 26. October 1880 lautet:
Die im 8 8 erwähnten Berücksichtigungen sind nur zulässig:
1) wenn ein Mann als der einzige Ernährer seines arbeits—
unfähigen Vaters oder seiner Mutter, mit denen er die
nämliche Feuerstelle bewohnt, zu betrachten ist, und ein
Knecht oder Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch
die gesetzlich den Familien der Reserve- und Landwehr—
Mannschaften zu gewährenden Unterstützungen der dauernde
Ruin des älterlichen Hausstandes bei der Entfernung des
Sohnes nicht zu beseitigen ist.
Weun ein Wehrmann, der das 30ste Lebensjahr erreicht
hat, oder einen der beiden ältesten Jahrgänge des Isten
Aufgebots angehört, als Grundbesitzer, Pächter oder Ge—
werbetreibender oder als Ernährer einer zahlreichen Fa—
nilie selbst bei dem Genusse der gesetzlichen Unterstützung,
seinen Hausstand und seine Angehörigen durch die Ent⸗
fernung dem gänzlichen Verfall und dem Elende Preis ge
den wuͤrde.
Wenn in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung
eines Mannes, dessen geeignete Vertretung auf keine
Weise zu ermoͤglichen ist, im Interesse der allgemeinen
dandes Kultur und der National-Oeconomie für unab—
weislich nothwendig erachtet wird.

IU. 3650 K.)

Bekanntmachung.
Höhern Orts ist eine Classificirung der Mannschaften des 2
Aufgebots der Landwehr in Gemäkheit der Ministerial-Verordnung

Gecschichte und Nutzen des Kleebaues.
Der Anbau der Futterkräuter war schon der grauen Vorwelt
nicht unbekannt. Bei den alten Römern machte er einen wichtigen
Zweig der Landwirthschaft aus, und ihre landw. Schriftsteller be—
— D
wurden.
Es scheint aber, daß im mittleren Zeitalter sich der Anbau und
zie Pflege der Futtergewächse aus der Landwirthschaft verlor. Wahr-—
cheinlich gaben die Verheerungen der Länder die Veranlassung dazu.
Denn diese erweitern die Viehweiden, indem sie die Wohnungen der
Menschen vermindern. Als sich aber die wieder gebildeten Staaten
nit Menschen anfüllten und die weiten, offenen Weideplätze von Woh—
aungen und bebauten Aeckern mehr eingenommen wurden und doch
die Viehheerden zum Unterhalt einer größeren Menschenmenge noth⸗
vendiger Weise zahlreicher werden mußten, wurde man genöthigt,
den Anbau der Futterkräuter wieder aufzunehmen.
Die Niederlande waren es, wo der Kleebau wieder zuerst ein—
zeführt wurde. Durch einen der Bewohner derselben eigenen Acker—
zewerbfleiß, den Wohlstand, Lage und andere absichtlich oder zufällig
herbeigeführte Umstände begünstigten, kannten die Niederländer schon

eit undenklichen Jahren mehrere Futterkräuter und bauten dieselben,
iamentlich aber den rothen Klee, an, dem sie auch hauptsächlich die
Blüthe ihres Ackerbaues und ihren Wohlstand verdanken. Die Zer—
törungen des Herzogs von Alba hatten für uns Deutsche wenigstens
das Gute, daß sie einen Theil der bis zur Zeit der Reformation
friedlichen Bewohner der Niederlande aus ihrer Heimath vertrieben,
vpobei die Auswandernden ihre Ackerbaukenntnisse und ihren Kleebau
zu den Ufern des Rheines übertrugen und den Grund des letzteren
'n Deutschland legten. Indeß wirkte das Beispiel, nur von X
Wenigen geboten, erst spät und langsam, wie denn überhaupt das
Zute, im Gegensatz zu dem Schlimmen, zu thun gewohnt ist. Man
var in Deutschland noch nicht in der Gesammtkenntniß der Land⸗
virthschaft so weit vorgerückt, daß man den Klee hätte gehörig wür—
digen können. Dazu kam noch, daß man mit der Wirkung des
Gypses auf den Klee noch nicht bekannt war. Der Kleebau ging
daher schon in seinem Entstehen unter oder wurde nur von wenigen
Finzelnen betrieben. Endlich trat er vor 80 bis 90 Jahren wieder
aus der Vergessenheit hervor. Höchst wahrscheinlich wurde er durch
die österreichischen Truppen, welche die Niederlande gegen Frankreich
'd oft betraten und, obgleich Krieger, doch den auffallenden Nutzen
            
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