Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

Erfcheint Dinstag, Donnerstag und
bonnabend. Bestellungen sind bei der
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Kreis-Blatt

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den Kreis Saarbrücken.

M 62.

Donnerstag den 24. Mai

1866.

Amtliches.

und konnte überhaupt bei der Schnelligkeit, womit das Feuer um
griff, nicht das Geringste gerettet werden. Es wurden von die—
sen Brandunglücken 23 Familien, aus 108 Personen bestehend, be—
wsen und um so härter, als die Gebäulichkeiten nur zum Theil
und die Mobilien und Erndtevorräthe gar nicht versichert waren,
und die Brandbeschädigten meistens Tagelöhner, geringe Ackersleute
und Pächter, und so unbemittelt sind, daß sie im Ganzen an Grund—
und Gebäudesteuer 29 Thlr. 19 Sgr. und an Klassensteuer nur 26
Thlr. 15 Sgr. zahlen. Wenngleich nun die nächste Umgegend, da
die Gemeinde selbst eine der ärmsten des Regierungsbezirks Köln,
ja der ganzen Eifel ist, sich dieser Unglücklichen sogleich in anerken—
renswerther Weise angenommen und die Königliche Regierung zu
Zöln denselben zur Abhülfe der ersten dringendsten Noth aus ihren
Fonds schon die erhebliche Unterstützung von 10461,, Thlr. gewährt
hat, so beläuft sich der diesfällige Verlust nach Abzug seiner Unter—
stützung und der Versicherungsbeträge doch noch auf p. p. 20,000
Thlr., welcher die Beschädigten um so schmerzlicher trifft, als in dem
eingebüßten Betrage ihr ganzes geringes Vermögen enthalten ist.
Zur Unterstützung der Brandbeschädigten hat des Herrn Ober—
Präsidenten Excellenz durch Rescript vom 28. v. M., No. 3114, eine
allgemeine Hauscollecte in der Rheinprovinz bewilligt, welche in der
zewöhnlichen Weise durch die Ortsbehörden abgehalten werden wird,
was wir hierdurch zur Kenntniß der Eingesessenen unseres Bezirks
dringen.
Trier, den 8. Mai 1866.
I. 3141. 8. 2 Königl. Regierung.

Bekanntmachung.
Durch die Feldpost-Anstalten werden in Vrivat-Angelegenheiten
der Militairs und Militair-⸗Beamten
gewöhnliche Briefe und Geldbriefe mit einem Werthinhalte
unter und bis 50 Thlr. einschließlich
ind zwar frei vom preußischen Porto befördert.
Die Adressen der Sendungen an Militairs und Militair-Beamte
nussen mit dem Vermerk „Feldpostbrief“ nersehen sein und genau
rgeben:
zu welchem Armee-Corps, welcher Division, welchem
segimente, welchem Bataillon, welcher Compagnie
oder sonstigem Truppentheile) der Adressat gehört,
velchen Grad und Charakter oder welches Amt bei der
Militair-Verwaltung derselbe hat.
Privat⸗Püäckereien an Militairs und Militair-Beamte werden bis
zuf Weiteres durch die Lokal-Postanstalten gegen die sonst üblichen
Portosätze vermittelt. Zur Förderung des Abgabe-Geschäfts ist es
aothwendig, daß dergleichen Privat-Päckereien nur frankirt zur Post
zelangen; Postvorschüsse sind auf Sendungen an Militairs und Mi—
itairbeamte aus jenem Grunde nicht anwendbar. Da die Feldpost⸗
Anstalten nicht die Auszahlung von Post-Anweisungs-Beträgen über⸗
aehmen können, so ist bei der Uebermittelung von Geldbeträgen an
Militairs und Militair-Beamte — statt von der Post-Anweisung —
don der portofreien Versendung des Geldes in förmlichen Geld-Brie⸗
fen Gebrauch zu machen.
gerlin, den 18. Mai 1866.
General⸗Post-Amt, v. Philipsborn.

Bekanntmachung.
dauscollecte für die Brandbeschädigten zu Mudscheid
m Kreise Rheinbach, Regierungsbezirk Köln betr.
Am 8. September v. J. brach in der zur Sammtgemeinde
Mudscheid, Kreises Rheinbach, gehörenden Ortschaft Reckerscheid
eine Feuersbrunst aus, welche in kaum zwei Stunden die ganze
aördliche Hälfte des Dorfes und damit 13 Wohnhäuser, das Schul—
gebäude, 11 Scheunen und 24 Stallungen in Asche legte. Einige
Wochen später — am 14. October v. J. — wurde in derselben Ge—
neinde die Ortschaft Hummerzheim von einem gleichen Unglück be—
troffen, und zerstörten da die Flammen in noch kürzerer Zeit 7
Wohnhäuser, 7 Scheunen und 18 Stallungen. In beiden Fällen
derloren die Bewohner der Gebäulichkeiten fast ihre ganze bewegliche
dabe mit Einschluß des bereits eingebrachten Ertrages der Erndte

Bekauntmachung.
Evangelische Kirchencollecte.
Mittelst Rescripts von 26. April c., N. 3032, hat der Herr
Ober-Präsident der Rheinprovinz zum Zwecke des durch Auflösung des
Simultaneums bedingten Neubaues einer evangelischen Kirche in Lau
ersweiler, Regierungsbezirk Coblenz, die Abhaltung einer Hauscol
lecte bei den evangelischen Einwohnern der Rheinprovinz durch De
outirte bis zum 1. November d. J. gestattet.
Die Kreis- und Lokalbehörden werden demnach angewiesen, den
Deputirten, welche sich als solche ausweisen und den resp. Behörden
durch unsere Vermittelung namhaft aemacht werden. den nöthigen Bei
stand zu leisten.
Trier, den 14. Mai 1866.
I. 2295. 8. 5.) Könial. Regierung.

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Die Athmungsorgane der Pflanzen. Rerscheint. Ihrer Gestaltung und ihren Funktionen nach bieten letztere
Wenn wir zwischen den Lebensfunktionen der Pflanzen und Deffnungen, welche man Spaltöffnungen nennt, eine Andeutung des
Thiere Vergleiche anftellen und die Apparate beider, durg welche hierischen Mundes. Zwei halbmondförmige Zellen umgeben gleich
diese Funktionen vermittelt werden, einer näheren Beachtung unter— dippen eine längliche Oeffnung, die sich nach Innen zu einer „Athem
iehen, so finden wir allenthalben die auffallendsten Analogien, nur öhle“ ermeitert. Sie bilden zugleich den Ausgangspuntt eines je—
nsofeine verschieden, als überhaupt die habituelle Bildung der Pflanze ler zahlreichen Canäle, welche, als „Zwischenzellengänge“, durch das
eine andere ist, denn die des Thieres; allmählig aber dort sich nä— Auseinandertreten der einzelnen Zellen entstehen und das ganze Zel—
hernd, ja ineinander uͤbergehend, wo auch die Grenze zwischen dem lengewebe nach allen Richtungen durchziehen.
zegetabilischen und animalische Leben schwindet. Am häufigsten finden sich Spaltöffnungen an den Blättern, na
Gleich dem thierischen Leibe ist auch der pflanzliche von einer mentlich auf der unteren Seite derselben, sparsamer an den Stängel
Oberhaut bedeckt, welche, wie bei jenem mit unzähligen Poren, bei theilen, mitunter auch an den Blüthen. Bei saftreichen Pflanzen
viesem mit einer großen Menge von kleinen Oeffnungen ühersäet und hei solchen mit weichen Blättern treten sie in weit arößerer Mena
            
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