Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

Stalldünger oder künstlicher Dünger?
Seit Liebig seine großen Entdeckungen im Gebiete der Pflanzen
»ꝛrnährung gemacht und darauf seine Theorie des Raubbaues errichtet
hat, steht die wichtige Frage auf der Tagesordnung: Ist es richtig,
zaß die übliche Art und Weise zu wirthschaften trotz reichlicher An⸗
vendung des Stalldüngers und Beobachtung eines pfleglichen Frucht⸗
wechsels nach und nach eine Verarmung des Bodens zur Folge hat?
Diese Frage wird von der Agrikultur-Chemie in ihrer gegen—
wärtigen Entwickelungsphase mit Ja beantwortet. Auch in den
Reihen der praktischen Landwirthe neigt man sich vielfach der Be—
ahung der Frage zu und müht sich mehr und mehr, dem Boden
durch Zuführung mineralischer Pflanzennahrungsstoffe einen vollstän—
digeren Ersatz für die ihm abgewonnenen Ernten zu gewähren, als
es bisher geschehen ist.
Andererseits ist man, gestützt auf langjährige Erfahrung, der
Ansicht, daß eine gut angelegte Fruchtwechselwirthschaft, in der das
zewonnene Stroh in entsprechender Verbindung mit thierischen Ex—
rementen dem Acker zurückgegeben wird, die Produktionskraft des
todens nicht erschöpfen, sondern sie constant erhält und unter Um—
tänden sogar erhöht.
Die praktische Landwirthschaft ist auf Grund Jahrhunderte alter
Frfahrungen zu bewährten Sätzen und Regeln — die Agrikultur—

Themie hat durch ihre Analysen nicht hinwegzuläugnende Thatsach z
onstatirt. Die beiderseitig erzielten Resultate haben vielleicht gleich
zjohe Bedeutung — sie decken sich aber nicht in allen ihren Theilen
Ohne Zweifel werden einmal die Resultate der praktischen Erfahrung
mit den Resultaten der Wissenschaft übereinstimmen, allein bis dahin
nüssen wir annehmen, daß auf beiden Seiten Irrthümer möglich
ind; eine absolute Unfehlbarkeit kann weder für die eine noch für
zie andere Seite in Anspruch genommen werden. Ob bei reichlicher
Düngung und entsprechendem Fruchtwechsel eine reine Stalldünger—
virthschaft effectiv zur Bodenverarmung führt oder nicht, darüber
tkann nicht endgültig entschieden werden, bevor das Eine oder Andere
erfahrungsmäßig und sachgemäß festgestellt ist. Eine derartige Fest—
tellung sollte unter Anleitung und Controle der landw. Vereine durch
die landw. Versuchsstation geschehen.
Bis dahin, wo dieses geschehen ist, halten wir es für gut, wei.
ter zu wirthschaften nach dem Prinzipe der Düngerproduktion in der
rigenen Wirthschaft. Die Benutzung des Hülfsdüngers wird dadurch
eineswegs ausgeschlossen, im Gegentheil, je mehr man bestrebt ist,
die zur intensiven Wirthschaft erforderlichen Düngermassen auf dem
eigenen Gute zu produziren, desto mehr wird man, wenn man sonst
dabei seine Rechnung findet, Gebrauch von Hülfsdüngern machen
(Landw. Gen.-Anz.)

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Theil des Tarif-Reglements d. d. Saarbrücker Ifreude soll im Submissionswege verdungen
—10. September. werden.
November 862. Unternehmungslustige wollen daher ihre Of—⸗
Als Tarif dieser Zweigbahn, einschließlich ferten, welche auf die Bedinqungen gearünde
des Rangirdienstes nach und'von den Lade ein müssen bis am
resp. Lager-Plätzen auf der Hafen-Insel resp Dinstag den 15. Mai a. er.,
nach und von Anschluß-Etablissements, werdern Nachmittags 2 Uhr,
aachstehende —4— ege zu den bis resp portofrei J gehörig versiegelt und bezeichnet,
. Johann hhs— z üuf dem Büreau der unterzeichneten Berg In—
—33 Saarbrücken bestehenden Bin spection abgeben, woselbst die ee dn
nen- oder directen Verbands-Frachtsätzen Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten
rhoben: tattfinden wird.
Ibei Kohlen und Coaks (incl. Entla Auch können vorher die Bedingungen dort
dung in die Schiffe an der Pfeiler eingesehen, oder gegen Erstattung der Kopialien
Bahn) ... . 3Pfg. per Zoll⸗Etr abschriftlich bezogen werden.
IL. bei Wagenladungs⸗Gü⸗ Dudweiler, den 2. Mai 1866.
lern XB. und V. des Königl. IV. Berg-Inspeetion.
Binnen-Tarifes (exch. 53 ñ
iene Veiu s pfg. , Bekanntmachung.
(I1I. bei Gütern der Klassen Die Lieferungen und Leistungen zur Erbau—
Iund II des Binnen- aung eines Kesselhauses beim Wilhelmschachte
Tarifes4f8. Ro. V der Koͤnigl. Steinkohlengrube König—
Viabei Slut 83 5 Pfg. Sa zWellesweiler, veranschlagt im Ganzen zu 40*
3 IV Dae ———— x—
ceau für diesen Bahn-Transport befindet si
ruf der neuen Kanal-Station Malstadt. n Dongerztat —F I Mai e.
Saarbrüdcen, den Maor 1566. auf der Amtsstube des Unterzeichneten, wo⸗
Königl. Sisenbahn-Direcktion. selbst der Kostenanschlag offen liegt, öffentlich
v. Düring. dem Mindestsordernden hergeben werden.
— Neunkirchen, den 9. Mai 1866.
Der Oberschichtmeister.
Fricke.
Bekanntmachung.
Am Donnerstag den 24. Mai d. J
Nachmittags 2 Uhr,
werden in der Behausung der Wirthin Wittwe
Sonnhalter dahier von dem der Gemeinde
Lölklingen gehörigen, im Distrikt Haarberg
Lölklinger Vannes gelegenen Oedlande, sechs
zu Baustellen geeignete Parzellen, gegen Zab—
ungs-Ausstand versteigert.
Völklingen, den 11. April 1866.
Der Bürgermeister
Kirhlwein.

——

Nachnahmen
auf Gütersendungen
rach Frankreich oder sonstigem Ausland sind
n der Münze desjenigen Landes zu be
iehen, wo die Ablieferung des Gutes erfolgt
Diese Nachnahmen werden nach dem Cours
verthe der betreffenden Landesmuͤnze am Zah
ungs⸗Orte effectuirt.
Saarbrücken, den 7. Mai 1866.
Königl. FSisenbahn-Direclion.
v. Düring.

Ab 15. Mai
wird auf der
2 — s⸗
Sadur⸗Kanal⸗

resp.

Hafen-Zweigbahn
von Station St. Johann nach dem neuen Saar
Kanal, dem Saar-Hafen, dem Bahnhofe Mal
tadt und den fertigen Hafen-Strängen, sowit
imgekehrt, der öffentliche Locomotiv
Betrieb für den Güter-Transport, zu
nächst indeß bis zur Vollendung der Werft—
Stränge nur für Kohlen und Coaks, von
der unkerzeichneten Eisenbahn-Direction eräffnet
und geführt.
Für denselben treten die, auf unserer Hauptbahn
bestehenden oder künftig ergehenden Reglements
und Bestimmungen in Krasft, soweit nicht Aus—
iahmen besonders publicirt werden oder aus
der abweichenden Natur der Verhältnisse von
elbst folgen, insbefondere: das Reglement zur
Zicherung des Betriebes auf Staalsbahnen d
4. Berlin 27. Mai 1859, das Bahn-Polizei—
Reglements d. d. Saarbrücken 27. Mai 1851
die Betriebs-Ordnung für Staatsbahnen d. d
Kerlin 4 Seytemher 1865 und der alla⸗meine!

Die
Mari
Kohlen u Couks Carift
bon Grube Reden und Rußhütte
sind nach Maßgabe der wirklichen Entfer
aungen neu reguülirt worden, treten mit dem
15. Mai d. J. in Kraft und können von da
ab auf unseren Gruben- und Güter-Stationen
mentgeldlich bezogen werden.
Saarbrücken, den 5. Mai 1866.
Königl. Eisenbahn-Direetion.
v. Düriug.

Bekanntmachung.
Die Hebeliste der Gemeinde-Einkommen—
teuer der Gemeinde Fürstenhausen pro 1866
iegt während 14 Tagen bei dem Gemeinde
Einnehmer degh Jung hierselbst zur Einsich
der Steuerpflichtigen offen.
Nöälklingen, den 9. Mai 1866.
Der Bürgermeister
Fühsmoin“

Bekanntmachung.
Die Anlieferung von 3000 laufd. Fuß ge
chnittener Eichenhölzer zu Leitungen im Skalle
Schocht No 9 der Gruhe Duftmeiler-Fägers
            
Waiting...

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