Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

Extra-Blatt

zu Uo. 54 des Saurbrücker Kreisbluttes.

Die Pferdebesitzer des Kreises Saarbrücken werden hiermit aufgefordert, sämtliche in Gebrauch
genommene Pferde ohne Unterschied des Alters, der Größe und des Geschlechts mit alleiniger Aus—
nahme der eigentlichen Dienstpferde der Königl. Staatsbeamten und der contraktlich zu haltenden Post-Pferde


am Freitag den 11. Maise. Morgens 6 Uhr,
auf dem Exercierplatze des Königl. Rheinischen Ulanen-Regiments No. 7 hierselost zur Reoision zu
gestellen. Auch die Luxuspferde sind von dieser Gestellung nicht ausgenommen
Die Pferde werden nach Anordnung der anwesenden Herren Bürgerleister unnd Gemeinde-Vor—
steher gemeindeweise in der Ordnung aufgestellt, wie sie in den auf 2u Bürgermeisterei⸗Aemtern zu
haltenden Spezial-Registern eingetragen sind.
Gleichzeitig mache ich auf den hierunten abgedruckten s8 25 des Reglements vom 22. Februar
1856 aufmerksam.
Saarbrücken, den 6. Mai 1366.

Der Königliche Landrath,
v. Gaͤrtner.

g 25 ds Reglements vom 22. Februar 1856.
Alle zur Abnahme kommenden Pferde, sowohl für die Garde und Linie, als auch für die Land⸗
wehr, sind von den Eigenthümern mit ledernem oder Gurt-Halfter, Trense und zwei Stricken, sowie
mit brauchbarem Hufbeschlage verkhen, abzuliefern, welche Erfordernisse, als in der Tarxe der Pferde
mitbegriffen. den Eigenthümern deselben weder zurückgeliefert noch besonders verqütet werden

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Herausgeber und Verlege: Chr. Möllinger, vormals Neumann'sche Buchhandlung in Saarbrücken
Druck von A. Sonnenburg in Trier.
            
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