Erscheint Dinstag, Donnerstag und
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— 3 9 27 Der Abonnements⸗Preis
——6 — * oetraͤgt pro Quartal inel. Stempelsteuen
—3— * und Traͤgerlohn für Saarbrücken und
h 3 7 —* St. Johann 12 Silbergrofchen.
S 1 — Für die durch die Post bezogenen Exem
vlare 15 Silberarolchen.
22
ir
den Kreis Saarbrücken.
43.
Dinstag den 10. April
1866.
———
Amtliches.
Appellations⸗Gerichtshof.
Königlich Rheinischer
Assisen zu Saarbrücken.
Die Eröffnung der gewöhnlichen Assisen im Bezirk des Königl.
dandgerichts zu Saarbrüden, für das II. Quartal 1866. wird hier⸗
mit auf
Montag den A. Juni 1866
estgesetzt, und der Königl. Appellations⸗Gerichts⸗Rath Herr John
zum Präsidenten derselben ernannt.
Gegenwärtige Verordnung soll auf Betreiben des Königl. Herrn
Beneral⸗Prokurators in der gesetzlichen Form bekannt gemacht werden
Köln, den 20. März 1866.
Der Erste Präsident des Königlichen Rheinischen
Appellations-Gerichtshofes.
(gez.) Broicher.
Für gleichlautende Ausfertigung:
Der Ober-Sekretär,
Wallraff.
Bekanntmachung.
Dem Maurer- und Steinhauer-Gesellen Friedrich Mertz aus
St. Johann ist nach bestandener Meister-Prüfung das Befähigungs—
Zeugniß als selbstständiger Maurer- und Steinbauermeister ertheilt
worden. “
— —— 1866.
158850. 8. 3.) Königl. Regierung
Wie kann man die Felder genügend düngen?
Die Frage, die uns beschäftigt, ist eine der wichtigsten in der
zanzen Landwirthschaft, denn durch die Art der Düngung wird ja
neift sowohl die Menge, als die Güte der Ernte bedingt, und erst
zach den Erzeugnissen, die man auf dem Felde erhält, richtet sich die
daltung der Hausthiere und der Verkauf, also die Einnahme von
Zeld für den weiteren Betrieb der Wirthschaft. Wird auf dem Felde
mehr Futier crzeugt, so können wir Thiere halten, also mehr Dün—
ger erzeugen, die Felder wieder besser düngen und so den ganzen
Betrieb der Wirthschaft steigern.
Es ist gewiß eine auffallende Erscheinung, daß diese Frage sich
immer mehr in den Vordergrund drängt. Noch vor wenigen Jahren
fand der gewönliche Landwirth es nicht für nöthig, darüber nachzu⸗
denken, womit er düngen soll, denn so war der uralte Gebrauch:
man hielt Hausthiere so viel man ernähren konnte, und der erhal⸗
ene Dünger mußte für die Felder genügen.
Anders wird es jetzt; durch den vermehrten Bau von Handels—
zewächsen tritt die Erschöpfung des Bodens schneller und augenfäl—
zaor sernar WNo sohorreununng vorhroitet sih immer mohr, daß dor
Bekanntmachung.
Dem Zimmerer-Gesellen Johann Bick aus Wemmetsweiler ist
nach bestandener Meister-Prüfung das Befähigungs-Zeugniß als
selbstständiger Zimmermeister ertheilt worden.
Trier, den 27. März 1866.
I. 1002 8. 2 Könial. Regierung.
Bekanntmachung.
Nach einer Mittheilung des Königlichen Ober-Präsidiums ist
der nach F 12 und 183 des Reglements über die Natural-Verpflegung
der Truppen im Frieden den im Bereiche des 8. Armee-Corps statio—
nirten Truppen zur Beschaffung der kleinen Victualien-Portion zu
gewährende Verpflegungs⸗Zuschuß pro II. Quartal ec. für den Gar—
tison⸗Ort Saarbrücken auf 10 Pfennige pro Mann und Tag festge
etzt worden.
Saarbrücken, den 4. April 1866.
Der Königl. Landrath,
v. Gartner.
Bekauntmachung.
Bewerbung um Landbriefträger-x. Stellen.
Im Bezirk der hiesigen Ober-Post-Direction sind von Zeit zu
Zeit Landbriefträger-, Postboten- und Eisenbahn-Packetträger-Stellen
mit Löhnungen bis zu 15 Thalern monatlich zu besetzen.
Versorgungsberechtigte Militär-Personen, welche im Stande sind,
eine Caution von 50 Thlr. in inländischen Staatspapieren zu leisten,
und welche auf eine solche, gegen vierwöchentliche Kündigung zu ver—
leihende Stelle reflectiren, werden aufgefordert, sich zur Notirung
hei der Ober-Post-Direction persönlich oder schriftlich zu melden.
Es bleibt den versorgungsberechtigten Militär-Personen, welche
der gleichen Stellen übernehmen, unbenommen, sich außerdem um ein—
Anstellung als Post- Unterbeamte zu bewerben.
Trier, den 3. April 1866.
Der Ober-Post⸗Director
In Vertretung:
Attendorn.
— ——
Stalldünger, der den Landwirthen zur Verfügung steht, in den mei—⸗
tten Fällen nicht genügt, die möglichst großen Ernten zu erzielen.
Die einen Landwirthe suchen Stalldünger zu kaufen und steigern den
Preis desselben oft zu einer schwindelhaften Höhe; andere suchen ih
ren Feldern das Fehlende durch künstliche Dünger zuzuführen.
Noch vor wenigen Jahren wollte bei uns kein Landwirth etwas
von chemischem Dünger Dünger wissen, währen jetzt bei landw. Be⸗
sprechungen und in anderer Weise in allen Theilen des Landes die
Frage aufgeworfen wird: wann, wo und wie können künstliche Dün—
jer zweckmäßig angewandt werden. In benachbarten Ländern, so
Fesonders in Rheinhessen und in Rheinbaiern, werden setzt schon in
ꝛinzelnen Gemeinden jährlich hunderte von Centnern künstlichen Dün—
gers verwendet.
Bei der Ueberzeugung, die jetzt allgemein ist, daß man die Ern—
ten durch bessere Düngung wesentlich steigern kann, bei dem hohen
Geldwerth sowohl des Stalldüngers als des künstlichen Düngers, ist
es unbegreiflich, wie man auch jetzt noch in manchen Gegenden, und
dies gilt für unsern Bezirk mehr als für manchen andern, einen
zroßeu Theil dor morthnossen Vestandtheise des Düngers durch schlechte