3) Am Freitag den 27. Aprile.
a. Musterung der Ersatzplichtigen der Bürgermeisterei Heusweiler,
b. — Sellerbach.
4) Am Samstag den 28. April e.
a. Musterung der Ersatzpflichtigen der Bürgermeisterei Völklingen.
5) Am Montag den 30. April c.
z. Musterung der Ersatzpflichtigen der Bürgermeisterei Sulzbach,
o. Friedrichsthal
dJ. Malstadt.
6) Am Dinstag den 1. Maise.
. Musterung der Ersatzpflichtigen der Bürgermeisterei St. Arnual,
d. Saarbrücken.
E
7) Am Mittwoch den 2. Mai e.
à. Musterung der Ersatzpflichtigen der Bürgermeisterei Bischmisheim,
D. — F Ludweiler.
8) Am Donnerstag den 3. Maisc.
Loosung der laufenden Altersklasse.
Ebenso wie im vorigen Jahre wird die Klassification der Re—
erve und Landwehr-Maunnschaften 1. Aufgebots am Schlusse der je—
desmaligen Musterung stattfinden, und zwar wird dieses Geschäft sich
an den einzelnen Tagen nur auf diejenigen Bürgermeistereien er—
srecen, deren Ersatzpflichtige gemustert werden. Bezüglich der wei
ern desfallsigen Bestimmungen nehme ich Bezug auf meine beson—
dere Bekanntmachung vom heutigen Tage.
Sämmtliche, im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende, zur Ge—
dellung werpflichtete Militairpflichtige werden hiermit vorgeladen, an
ven voͤrbezeichnelen Tagen am Gestellungs-Orte pünktlich zu der an—⸗
Jegebenen Stunde — sauber gewaschen und mit reiner Bekleidung
zersehen, vor der Königl. Kreis-Ersatz-Commission zur Musterung zu
erscheinen, insofern keine, für dieses Jahr gültige Enthindung von
der persönlichen Gestellung vor den Ersaß-Behörden für sie erfolgt ist.
Ich mache sodann darauf aufmerksam, daß die Militairpflichti
gen resp. deren Angehörige, in den Fällen, in welchen durch häus
iche Verhältnisse eins zeilweise Zurückstellung oder gänzliche Befrei—
ing vom Militairdienste begründet werden soll, gehalten sind, solche
Gesuche, und die dafür geltend gemachten Gründe schon vor der Kreis—
Frsatz Commission vorzubringen, sowie daß die Väter derjenigen Er—
atzpflichtigen, welche wegen angeblicher Arbeitsunfähigkeit auf Zu—
rückstellung oder Vefreiung ihrer dienstpflichtigen Söhne antragen
wollen, persönlich erscheinen müssen, damit deren Arbeitsunfähigkeit
durch die Commission festgestellt verden kann. Ebenso müssen die, im
dause der Eltern befindlichen Söhne über 16 Jahre, sowie die ein—
geheiratheten Schwiegersöhne sich in diesem Falle vor der Kreis⸗-Ersatz⸗
Tommission gestellen.
Wird auf Zurückstellung von Ersatzpflichtigen, welche sich noch
in der Lehre befinden, angetragen, so müssen, gültige, von der Orts⸗
behörde beglaubigte, und in das von derselben geführte Verzeichniß
der Lehrlinge gehörig eingetragene Lehrbriefe beigebracht werden.
Körperliche Gebrechen, Epilepsie, Schwerhörigkeit u. s. w.
find durch die vorgeschriebenen Atteste und protoksllarischen Nach—
veisen festzustellen.
2
Indem ich den Herren Fürgermeistern dringend empfehle, auf
ie Beachtung der hier in Erdnerung gebrachten Vorschriften zu hal—
len, ersuche ich dieselben zugleich, solche auch den Eingesessenen wie—
derholt noch besonders bekannt zu machen, damit sich die Ersatzpflich—
iigen oder deren Angehörige micht mit Unkenntniß entschuldigen können.
Schließlich bemerke ich, daß diejenigen Ersatzpflichtigen, welche
nicht im vorbezeichneten Termine pünktlich erscheinen, und sich darü—
der nicht genügend zu entschuldigen vermögen. unnachsichtlich zur Be
trafung gezogen werden.
Saarbrücken, den W. März 1866.
Der Königliche Landrath,
v. Gäartner.
Natur und Verbreitung der Volkskrankheiten.
Nach einem vom Vrof. Dr. Hirsch gehaltenen Vortrag.
Schluß.)
Aber dieselbe Erfahrung, die diesen Feind fürchten lehrt, gibt
ins die Mittel und Wege an, ihn zu bekämpfen und uns selbst zu
schützen. Der Fortschritt in der Wissenschaft hat uns geletzrt, daß
die verderblichsten Seuchen zwar unabhängig von Clima, Wasser und
Wetter sind, aber ihre Fortpflanzung anderen Einflüssen zu verdan—
ken haben. Ein Blick auf die Verbreitungsgeschichte der Cholera
tann dies beweisen. Diese schreckliche Krankheit gelanate im Jahre
Bekanutmachung.
Die Cassification der Reserve und Landwehr-Mannschaften
Aufgebots sindet in diesem Jahre in nachstehender Weise statt:
1. für die Bürgermeisterei Kleinblittersdorf
St. Johann am 24. April c.
Dudweiler,
Bersweiler
Heusweiler,
Sellerbach
Völklingen
Sulzbach,
Friedrichsthal,
Malstadt „30.
St. Arnual,
Saarbrücken „1. Mai e.
Bischmisheim,
Ludweiler „2.,
Unmittelbar nach Beendigung der jedesmaligen Musterung der
Ersatzpflichtigen der betreffenden Bürgermeisterei wird dieses Geschäft
im Aushebungslocale (Saal des Herrn Kaffeewirthes Plager) er—
ledigt werden.
Alle Diejenigen, welche nach 8 9 der Ministerial-Instruction vom
26. October 1880 Anspruch auf Zurückstellung machen zu können
zlauben, werden daher aufgefordert, diese Gesuche bis längstens
den 13. April c. bei ihren Ortsbehörden anzubringen, und sich ir
den bestimmten Terminen hier einzufinden, wobei ich darauf aufmerk
iam mache, daß im Falle einer Einberusung jede Reclamation auf
hört, und unberücksichtigt bleibt.
Saarbrücken, den 28. März 1866.
Der Königliche Landrath,
v. Gaärtner.
Bekanntmachung.
Mit Bezug auf meinen Erlaß vom 10. d. M. setze ich die Kö—
aigliche Regierung davon in Kenntniß, daß auch das Herzogthum
Schleswig der Paß-Karten-Convention vom 21. Oktober 1850 bei—
getreten ist, und daß die Bestimmungen dieser Convention nebst den
»exgänzenden Verabredungen aus den Jahren 1853 und 1888 gleich—
vie für Holstein, bereits mit oem 1. d. M. auch für das Herzogthum
Schleswig in Kraft getreten sind.
Die weitere Mittheilung über die zur Ausstellung von Po
arten competenten Schleswig'schen Behörden bleibt vorbehalten
Berlin. den 17. März 1866.
Der Minister des Innern.
gez. Eulenburg.
An die Königl. Regierung zu Trier. (II. 2405.)
Abschrift vorstehenden Ministerial-Rescripts erhält das Königlich⸗
Landraths-Amt im Verfolg unserer Circular-Verfügung vom 16.
Mts. J. 2020. 8. 2 zur Kentnißnahme. J
Trier, den 27. März 1866.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern
gez. v. Gärtner—
An sämmtliche Königliche Landratks-Aemter
des Regierungs-Bezirks
J 4188. 8. 21
Abdruck vorstehender Anordnungen wird hiermit unter Bezug
nahme auf das diesseitige Publikandum vom 22. v. Mts. (Kreisblat
No. 38) zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Saarbrücken. den 4. April 1866.
Der Königl. Landrath,
v. Gärtfner.
No. 1944.)
1830 zuerst nach Europa, wo sie sich fast 7 Jahre lang über den
größten Theil dieses Erdtheils wie über ein Stück von Afrika er—
streckte. Um 1837 war sie auf allen diesen Punkten erloschen und
blieb uns für 12 Jahre fern; dagegen drang sie im Jahre 1848
aufs Neue gegen uns vor und zwar auf demselben Wege, den sie
das erste Mal genommen, nur schneller und in weit größerem Um—
fange auftretend. Bekannt ist, daß bis zum Schlusse dieser zweiten
Verbreitung, d. i. bis 1860 viele Gegenden wiederholt und noch vier
Jahre aufs Neue von ihr heimgesucht wurden, weniger bekannt je
doch ist die Ursache ihrer Wiederkehr. Vor 1830 war also die Cho—
lera in Eurova. Afrika und Amerika noch völlia neu. und bis kurz