Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

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* — WM 32 * oetraͤgt pro Quartal inel. Stempel steuen
43 9* —7 2— und Fragerlohn für Saarbruüͤcken un
—* ———⏑ 26 Si. Johann 12 Silbergroschen.
S r 4 — Für die durch die Post bezogenen Gxem
vlare 15 Silbergrofschen.

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den Kreis Saarbrücken.

4414.

Donnerstag den 5. April

1866.

Amtliches.

Capitalbetrages der ausgeloosten Schuldverschreibungen rechtzeitig zu
bewirken.
Gleichzeitig werden die Inhaber der früher verloosten und bis
jetzt noch nicht realisirten Schuldverschreibungen der gedachten An—
seihe, welche gleichfalls in der CEingangs erwähnten Prämienliste ver
zeichnet sind, erinnert, dieselben zur Vermeidung weiteren Zinsver—
lustes nunmehr ungesäumt bei unserer Haupt-Kasse zur Erhebung der
Kapitalbeträge zu präsentiren.
Trier, den 14. Februar 1866.
Königliche Regierung.
v. Gärfner.

Personal-Chronik.

An Stelle des in Ruhestand gekretenen Regiments-Arztes Dr. Kallmann zu
Zaarbruͤcken ist der Ober Stabs⸗ und Regiments-Arzt Dr. Steinbicker von Trier
nach Saabrücken versetzt.
Des gleichen hat sich der Wundarzt II. Klasse Löwe aus dem Regierungsbezirk
—AA—
Dem zum Königlichen Landbaumeister ernannten Baumeister Danner ist
n Folge Versetzung des Landbaumeisters Hartmann in die Kreisbaumeister⸗
Ztelle zu Worbis die technische Hülfsarbeiter-Stelle bei hiesiger Königlicher Re⸗—
sierung verliehen worden.

I. 1801 X)

— —— —

Polizei⸗Verordnung,
betreffend die Sagaar-Canal-Hafen-Bahn.
Mit Genehmigung der Königlichen Ministerien für Handel, Ge—
werbe und öffentliche Arbeiten und des Innern bringen wir hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß, daß das für die Saarbrücker Staats—
Tisenbahn durch unsere Bekanntmachung vom 27. März / 5. April
1851 publicirte Bahn-Polizei-Reglement auf die, den neu angelegten
Hafen bei Saarbrücken mit dem Eisenbahnhofe zu St. Johann ver—
hindende Eisenbahn (Saar-Canal-Hafen-Bahn) vorläufig gleichmäßig
zur Anwendung kommt.
Trier und Saarbrücken, den 11. März 1866.
Kgl. Regierung, Abth. des Innern. Die Kgl. Eisenbahn⸗-Direction
151619 3 31

Bekauntmachnug.
Post-Dampfschiff-Fahrten zwischen Stralsund und
Malmoe.
Vom zweiten April d. J. ab werden die wöchentlich zweimaligen
Fahrten zwischen Stralsund und Malmoe durch das Preußische
host-Dampfschiff „Pommerania“ unterhalten. —
Die Abfertigung des Post-Dampfschiffs findet bis auf Weiteres
an folgenden Tagen statt:
aus Stralsund
eden Montag und Freitag drei Uhr Nachmittags,
aus Malmoe
jeden Mittwoch und Sonnabend vier Uhr Nachmittags.
Reisende, welche am Montag und Freitag von Berlin um 82 Uhr
Morgens per Eisenbahnzug über Angermünde nach Stralsund sich
hegeben, erreichen fahrplanmäßig in Stralsund den Anschluß an das
Post-Dampfschiff nach Malmoe; dieselbe können vom Bahnhofe in
Stralsund direct nach dem Schiffe mittelst des für diesen Zweck bereit
tehenden Post-Omnibus fahren.
Vom 1. Maiecr. ab werden die Post-Dampfschiff-Fahrten zwischen
Preußen und Schweden wieder einen täglichen Gang annehmen und
bleibt weitere Bekanntmachung hierüber vorbebalten.
Berlin, den 29. März 1866.
General-Post-Amt.
v. WMhilipahorn

Bekanntmachung.
Empfehlung einer Schrift.
Im Königlichen Finanzministerium ist zur Vorlegung an die
heiden Häuser des Landtages eine Denkschrift ausgearbeitet worden,
velche den Gang des Verfahrens der neuen Grundsteuerregelung dar—
legt und die erzielten Resultate speciell nachweist. Aus dem sehr
reichen Materiale dieser Denkschrift ist unter dem Titel „die ander⸗
weite Regelung der Grundsteuer im preußischen Staate“ im Verlage
der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei zu Berlin ein über—
ichtlich zusammengestellter Auszug erschienen, in welchem neben einer
kurzen Angabe des eingeschlagenen Verfahrens die Hauptergebnisse
der stattgehabten Vermessungen und Abschätzungen, der Gestaltung
der Besteuerungsverhältnisse und des Aufwandes der Neranlagunas
kosten dargelegt sind. —
Es werden in demselben unter anderem die dem festgesetzten
Klassificationstarife zu Grund liegenden Preise der Bodenerzeugnisse,
welche nach den Martini-Durchschnittspreisen aus den Jahren 1837
—1860, unter Hinweglassung der zwei theuersten und zwei wohlfeil—
ten Jahre berechnet sind, provinzweise gesondert nachgewiesen; ferner
enthält das Werkchen die Resultate der Berechnung des Flächeninhalts
und des Reinertrages der eingeschätzten Liegenschaften im Ganzen
uind für jede Culturart im Besonderen, sowie die Ergebnisse der neuen
Grundsteuervertheilung, wobei die einzelnen Regierungsbezirke nach
den Durchschnittsreinerträgen geordnet, und vielfach noch auf die
Durchschnittsreinerträge der einzelnen Kreise gerüchsichtigt ist.
In Bezug auf die Provinzen Rheinland und Westphalen ist
auch ein Vergleich gezogen zwischen dem Flächeninhalt der verschie—
denen Benutzungsarten des Bodens zur Zeit der Kataster-Aufnabm—
1818 - 1834) und dem gegenwärtigen Nustande.

Bekanntmachung,
betreffend die 11. Verloosung der Staats-Prämien—
Anleihe vom Jahre 1855
In No. 4 des diesjährigen Amtsblattes ist eine Bekanntmachung
er Königlichen Haupt-Verwaltung der Staatsschulden vom 16. Ja⸗
nuar c. über die an diesem und dem vorhergehenden Tage stattge—
habte 11. Verloosung der Staats-Prämien-Anlerhe vom Jahre 1856
ibgedruckt, und sind Exemplare der Prämien-Liste sowohl dem Amts—
olatte beigefügt, als auch in dem Kassenlocale unserer Haupt-Kasse
und auf den Büreaux der Herren Landräthe, Bürgermeister, Steuer
und Gemeinde-Einnehmer und Forst- und Strafkassen-Rendanten zur
kinsicht des Publikums ausgelegt.
Die Betheiligten werden hierauf mit der Aufforderung aufmerk—
am gemacht 2ur Normeidung von Qinsvoerlusten die Erhebung des
            
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