Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

26. October 1880 Anspruch auf Zurückstellung machen zu können
Jslauben, werden daher aufgefordert, diese Gesuche bis längstens
zen 13. Aprilec. bei ihren Ortsbehörden anzubringen, und sich in
hen bestimmten Terminen hier einzufinden, wobei ich darauf aufmerk—
am mache, daß im Falle einer Einberusung jede Reclamation auf—
zört, und unberücsichtigt bleibt.
Saarbrücken, den 28. März 1866.
Der Königliche Landrath,
v. Gaärtner.

Bekauntmachung.
Nachdem die Königliche Regierung der in der Versammlung der
Zreisstaͤnde vom 11. Vezember v. J. auf den Notariats-Gehülfen
dudwig Dettweiler zu Saarbrücken gefallenen Wahl zum Rendanten
der Sparkasse für den Kreis Saarbrücken an Stelle des auf sein An—
uchen ausscheidenden Rendanten Woytt zu St. Johann die Bestätig
—— Uebergabe der gedach
enꝰ Sparkasse von letzterm an erstern erfolgt. Indem ich die Einge—
essenen des Kreises hiervon in Kenntniß setze, bemerke ich, daß von

Zur Düngerecontrole.
Von Dr. F. Stohmann.
Die von einer großen Anzahl von Versuchsstationen eingeführte
und ausgeübte Form der Ueberwachung des Düngerhandels ist unter
der Ueberschrift: „Welche Ansprüche hat der Landwirth an den Dün—
germarkt zu stellen?“ von Herrn Dr. Reuning eine Kritik unterzo⸗
jen worden, welche mit dem auch bereits von anderer Seite
jeschehenen Ausspruche: „Lagercontrolen sind unnütz, schützen den
Betrug, wo er beabsichtigt wird“, schließt.
Ob die Versuchsstationen, welche im Interesse der Landwirthe
zie Lagercontrolen ausüben, den herben Vorwurf: sie seien directe
Beförderer des Betruges, verdient haben, mag vorläufig dahingestellt
zleiben, bis auch die Schutzmittel angegeben sind, welche zum gan—
en System der Lagercontrolen gehören.
Die Ueberwachung des Düngerhandels geschieht im wesentlichen
auf zwei verschiedene Weisen: 1) Durch die Versuchsstationen des
sönigreichs Sachsen: Durchschnittsproben gekaufter Düngstoffe wer—
den, wenn dieselben von den landwirthschaftlichen Vereinen,
unter Angabe der Bezugsquelle, an die Versuchsstationen eingesandt
werden, unentgeltlich analysirt und die Ergebnisse den Einsendern
und der Oeffentlichkeit übergeben. — 2) Durch die Versuchsstationen
Braunschweig, Köthen, Dahme, Ida-Marienhütte, Halle (früher Salz—
münde), Lauersfort, Regenwalde, Schmiegel: Die Lager der Dünger—
händler werden einer regelmäßig in kurzen Zwischrnräumen sich wie—
derholenden Controle unterworfen, das Ergebniß der Analysen wird
offentlich bekannt gemacht. Jeder Käufer ist ausdrücklich aufgefor—
dert, seine gekaufte Waare einer Nachuntersuchung unterwerfen zu
lassen, und hat das Recht, dieselbe, ohne Vermittlung des land—
wirthschaftlichen Vereines, von der Versuchsstation zu verlangen und
war ohne daß ihm Kosten daraus erwachsen. Endlich ist der Händ—
er verpflichtet, zu jeder Zeit durch Vorlage seiner Geschäftsbücher
Ausweis über seinen Einkauf und Verkauf zu geben.
Wenn die Controle des Düngerhandels seitens der genannten
Lersuchsstationen wirklich auf die Lager der Händler beschränkt bliebe,
o wäre sie allerdings höchst unvollständig und würde gewiß ihren
Zzweck nicht erfüllen. Aber der Schwerpunkt des ganzen Systems
iiegt in der Gewährung der ohne Formalitäten, ohne Dazwischen—
kunft Dritter zu erreichenden Nachuntersuchung.
Ein nicht unter directer Controle stehender Händler setzt sich,
wenn er fälscht und seine Fälschung wirklich entdeckt werden sollte,
einer geringen Gefahr aus. Es bleiben ihm tausend Ausreden und
Entschuldigungen, schließlich wird eine Vergütung der Differenz des
Werthes in den meisten Fällen die Sache mehr oder weniger bei—
zegen lassen, und es bleibt stets zweifelhaft, ob in der einen als
ichlecht erkannten Lieferung ein Vergehen oder ein Versehen stattfand
Ganz anders bei dem unter ständiger Controle stehenden Händler.
Seine Waare ist vor dem Verkauf analysirt. Zeigt sie nachher nicht
nehr denselben Gehalt, so ist keine Ausrede statthaft, es liegt ein
absichtlicher Betrug vor. Jeder wird sich wohl hüten, sich der Ent—
deckung eines solchen auszusetzen, da der Nachtheil auf den contro—
irten Händler doppelt schwer zurückfallen würde. Es würde nicht
allein sein Düngergeschäft, sondern sein ganzer kaufmännischer Credit
ollständia ruinirt werden Dor canutrolirte Händler läuft daher

nun ab die Einlagen in die Kreis-Sparkasse jeden Dinstag, Don
nerstag und Sonnabend von 8ÿ12 Uhr Vormittags und 226 Uhr
Nachmittags von dem Rendanten Dettweiler in seiner Woh—
iung zu Saarbrücken Obergasse Haus-No. 68 in Empfanag
genommen werden.
Der nach 8 18 der Statuten zu bestimmende Kassentag bleibt,
spe bisher auf den 15. eines jeden Monats festgesetzt, oder falls die
ser ein Sonn- oder Feiertag sein sollte, auf den darauf folgenden Tag.
An diesem Tage erhält ein Jeder, welcher Geld in die Kreissparkasse
einlegt, ein auf seinen Namen lautendes Sparkassenbuch, in welchem
Tag und Betrag der Einlage angegeben und durch die Unterschrift
des Rendanten sowie eines Mitgliedes des Curatoriums unter Bei
drückung des Sparkassen-Siegels bescheinigt wird. Sofern die Ein—
lage nicht am Kassentage selbst erfolgt, empfängt der Kassengläubiger
eine vom Rendanten auszustellende Interimsquittung, welche bein
nächsten Kassentage gegen das Sparkassenbuch eingetauscht wird.
Saarbrücken, den 26. März 1866.
Der Königl. Landrath und Vorsitzender des Curatoriums
der Kreis-Sparkasse für den Kreis Saarbrücken,
v. Gärtner.
venn er fälschen wollte, weit größere Gefahl wie jeder andere und
vird, da die Entdeckung sehr wahrscheinlich ist, fich am wenigsten
auf eine Unrechtlichkeit einlassen.
Die weitere Controle kann sich bis in die Geschäftsbücher des
dändlers erstrecken. Ein Blick in dieselben constatirt den Umsatz,
äßt den Einkauf und Verkauf vergleichen. Die Fälschung kann der
dändler nur durch Zusätze geringwerthiger Stoffe zu seiner in gutem
Zustande gekauften Waare bewirken. Er würde daher mehr zu ver—
kaufen haben, als er eingekauft hat, und hat sich über dieses Mehr
auszuweisen. Will man diesem Zweige der Controle keine Gültig—
eit zugestehen, so muß man zugleich dem Händler den Vorwurf der
alschen Buchführung machen, die aber der Kaufmann, ganz abge—
ehen von der Verwerflichkeit eines solchen Beginnens, schon in sei—
aem eignen Interesse nicht vornehmen wird, da ihm dadurch der
Boden des Geschäfts unter den Füßen weggenommen würde.
Vergleicht man die beiden Systeme, so findet man bei den Säch
ischen: durch Vermittlung der landwirthschaftlichen Vereine kosten⸗
ireie Untersuchung der angekauften Waaren; bei den andern Vesuchs
tationen: kostenfreie Untersuchung der angekauften Waare, ohne ir
gend welche Vermittlung, außerdem aber stete Revision aller Lager,
heständige Controle der eingeführten Düngstoffe, sogar Inspection
der Geschäftsbücher.
Da bei beiden Systemen die kostenfreie Untersuchung der ange—
auften Waaren stattfindet, da bei letzteren aber die Controle durch
zie angegebenen Mittel wesentlich verschärft wird, so ist durch das
aingegriffene System der Lagercontrolen jedenfalls nicht allein die—
elbe Sicherheit wie bei dem Sächsischen, sondern auch ein nicht un—
erhebliches Plus von Sicherheit gewährt.
Daß trotz der Lagercontrolen ein Betrug noch vorkommen kann
soll durchaus nicht geleugnet werden, dieser ist aber durch das an—
dere System jedenfalls weniger ausgeschlossen. Alles, was die Ue—
berwachung des Düngerhandels anstreben und erreichen kann, ist: den
Betrug möglichst zu erschweren und dessen Entdeckung möglichst zu
erleichtern. Dieses kann nur geschehen, wenn die Versuchsstationen
oon den Landwirthen unterstützt werden, wenn letztere sich des ihnen
zebotenen Vortheils umfänglich bedienen wollen. Wenn man in
bloßem guten Glauben, im Vertrauen auf die Controle, von einem
controlirten Lager kauft, thut man eben so unrecht, als wenn man
iich mit der auf die Rechnung geschriebenen Garantie begnügt. Die
Nachuntersuchung erst macht die Controle vollständig. Wer sich der—
selben nicht bedient und betrogen wird, hat sich selbst seinen Verlus
zuzuschreiben, darf aber den Versuchsstationen und deren Systew
eeijnen Norwurf machen.

Viehbestand im preustischen Staate.
Das landwirthschaftliche Centralblatt von Krocker (Verlag vor
Wiegandt u. Hempel in Berlin) enthält in den beiden letzten, kürz
lich erschienenen, Heften unter vielem anderen Interessanten vier grö
zere Abhandlungen, auf welche wir nicht nur Land-, sondern aud
Volkswirthe und Veterinaire aufmerksam machen. Diese Abhandlun
zen behandeln folgende Gegenstände: Die Viehhaltung im preußischer
Staate am Schlusse des Jahres 1864, aus amtlichen Quellen bear
veitet· das tuphäse Tieher dor Schweine Neußerungen von Dr. Bude
            
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