Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

Erscheint Dinstag, Donnerstag und
Sonnabend. Bestellungen sind bei der
aͤchsten Post⸗ Anstalt oder in der Er⸗
zebition des Blattes zu machen.
Anzeigen portofrei einzureichen.
Infertiond Gebühren für die Garmond⸗
zeile ↄder deren Raum ꝰ Pf.

9. * —* — Der Abonnemente⸗Preit
4 4 X oetraͤgt pro Quartal inel. Stempel seuer
*2 v — — * und Traͤgerlohn für Saarbrucken und
4 34 MA St. Johann 12 Silbergroschen.
S—— — Dur die durch die Post bezogenen Erem
vlare 16 Silbergroschen.

für

den Kreis Saarbrücken.

4 28.

Dinstag den 6. März

1866

Bekanntmachung.
Innerhalb Frankreichs sind der Beförderung durch die Kai—
erlichen Staatsposten — Briefposten — ausschließlich vorbe—
jlten:
ersiegelte und unversiegelte Briefe, Notizen, welche den Cha—
rakter einer Correspondenz haben, Schriftenpackete bis zum
Zewichte von 2 Pfund, Journale und periodische Werke,
welche ganz oder zum Theil politischen oder volkswirthschaft⸗
lichen Inhalts sind, ferner gedruckte, lithographirte oder
autographirte Prospecte, Circulare, Kataloge, Preiscourante,
Ankündigungen und sonstige Anzeigen.
In Belgien dürfen ausschließlich vermittelst der Staats—
Zriefposten befördert werden:
Briefe, Journale, periodische Werke und Schriftenpackete bis
zum Gewichte von 2 Pfund.
Es ist indeß gestattet, bei den in Verviers auf die Staats-Eisen
ahn übergehenden Fahrpost-Päckereien nach Belgien als Begleit—
Adressen auch verschlossene Briefe mit schriftlichen Mittheilungen
u verwenden, jedoch dürfen dergleichen Briefe nur unter 1 Loth
chwer sein.
In den Niederlanden erstreckt sih das Monopol der Kö—
riglichen Staats-Grief-)Posten auf
Briefe und Schriftenpackete bis zum Gewichte von 1 Pfund.
Die vorstehend als den Briefposten vorbehalten bezeichneten Ge
—
teich resp. Belgien und den Niederlanden, namentlich also in Päcke—
zeien, welche in Deutschland zu Absendung mit der Fahrpost gelan—
jen und an den Deutschen Ausgangsgrenzen den Privat-Transport—
Anternehmungen oder den Eisenbahn-Unternehmungen zu überliefern
ind, nicht hineingelegt werden.
Die Versender von Päckereien nach Frankreich, Belgien oder den
Niederlanden werden hierauf aufmerksam gemacht, da vorkommende
kntgegenhandlungen unangenehme Weiterungen und Folgen nach
ich ziehen.
Berlin den 24. Februar 1866.
General⸗Post-Amt.
v. WMhisinsahorn.

Amtliches.

— Z 2

ung ihres Antheils an den Kosten des Neubaues einer evangelischen
Kirche zu Dillheim bis zum 1. Juli d. J. in gewöhnlicher Weise
durch die Ortsbehörden abhalten zu lassen, mit Ausnahme von Saar—
brücken und Umgegend, wo der Deputirte Jacob Hild IV. von
Katzenfurt mit der Abhaltung der Collecte beauftragt ist.
Die eingesammelten Beträge sind an die Steuer-Kassen und von
diesen an die hiesige Communal⸗Instituten-⸗Kasse bis längstens den
20. Juli c. abzuführen.
Die Kreis-Ertrags-Nachweisungen sind uns binnen gleicher Frist
einzureichen.
Trier, den 26. Februar 1866.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
gez. v. Gärtner.

An
das Königliche Landraths-Amt
zu Saarbrücken.
I. 1091 8. 5.

Abdruck sämmtlichen Herren Bürgermeistern des Kreises zur
Kenntnißnahme und mit dem Auftrage, die quaest. Collecte da, wo
sie nicht bereits durch den Deputirten abgehalten worden, in gewöhn—
licher Weise abhalten zu lassen, und mir die Ertrags-Nachweisen
pätestens bis zum 10. Juli c. einzureichen.
Saarbrücken, den 2. März 1866.
Der Königliche Landrath,
v. Gartuer.

Uebersicht
wie die Frühjahrs-Controlversammlungen pro 1866 der 7. Compagnie
Rheinischen Landwehr-Regiments No. 30 (Kr. Saarbrücken
abgehalten werden.

Namen
der
Controlplätze

Monat und!
Tag, an wel⸗ Stunden,
hem die Con⸗ an welchen die Con
trollversamm⸗ trollen abgehalten
lungen statt⸗ werden.
finden

Bemerkungen.

Bannbrücke
2 Dudweiler
zdesal.

16. März 10 Uhr Vorm.
16. 2, Nachm. Reserve u. J. Aufgebot
A— I. Aufgebot, Train
und Handwerker.
17. 8„Vorm.
i7. 17528
19. — 9 27 7 J
19.5 3 Nachm. Reserveu. J. Aufgebot
19985 4 I. Aufgebot, Train
und Handwerker.
10 „Vorm. Reserveü.J. Aufgebot
115 1U1I. Aufgebot, Train
und Handwerker.

1Schafbrücke
5Kleinblittersdorf
6 St. Arnual
7. Saarbrücken
3desgl.
j
9 St. Johann
10 desal.

Belauntmachung.
Hebammen-Lehr-Cursus.
Der Sommer-Cursus in der hiesigen Hebammen-Lehranstalt wird
in 18. April d. Is. beginnen und wie aewöhnlich ungefähr fünf!
Nonate dauern.
Trier, den 16. Februor 1866.
1421. 8. 29 Fönigl. Regierung.

20.,
—

1 Malstatt 20., „Nachm.
2 Gersweiler 1. „Vorm.
3 Ludweiler 21 —0
4 Völklingen 23. 35
15 Cöln 23.3 1533
isl Heusweiler 28. 3 Nächm.
In Dudweiler, Saarbrücken und St. Johann erscheinen beim
ersten Apell, wie schon in der Bemerkung angegeben, die Reserven
und das J. Aufgebot, beim 2. Apell das II. Aufgebot, der Train und
die Handwerker.

——

Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf unsere Verfügung vom 20. Dezember pr.
. 6450 8. 8 (AÄmtsblatt No. 52. 497) beauftragen wir das Königl
andraths-Amt hierdurch, die für die Gemeinde Katzenfurt im Kreise
Weßlar gestattete evangelische Hauscollecte zur theilweisen Aufbring
            
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