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28
79*
den Kreis Saarbrücken.
33 27.
Sonnabend den 3. März
1866.
— ZD
Amtliches.
Bekanntmachung.
Betreffend Namhaftmachung derjenigen Behörden der
ireien Stadt Hamburg, welche zur Ausstellung der
Fheconsense (Trauscheine) befugt sind.
Unser, unter dem 26. Februar 1861, J. 372, 8. 1, Amtsblatt
sto. 10, veröffentlichtes Publicandum, betreffend die Namhaftung der—
enigen Behörden, welche in den, dem Gothaer Vertrage betheiligten
Staaten zur Ausstellung der Eheconsense (Trauscheine) befugt sind,
erleidet in soweit eine Aenderung, als in dem Gebiete der freien
Stadt Hamburg gegenwärtig in Folge einer anderweiten Organisa
lion der Behörden, jene Consense von fsolgenden Bebörden ausge—
tellt werden:
für die Stadt und die Vorstadt St. Georg; von dem Civilstandsamt;
ür die Vorstadt St. Pauli: von dem Patronat dieser Vorstadt;
ür das Parcpgebiet: von der Landherrenschaft der Marschande;
jür das Geestgebiet: von der Landherrenschaft der Geestlande;
für das Amt Ritzebüttel: von dem dortigen Amtsverwalter;
vas wir hiermit zur allgemeinen Kenntniß bringen.
Trier, den 19. Februar 1866.
I. 296 8. 1. Könialiche Reagierung.
Bekauntmachung.
Fortgesetzt gehen uns aus allen Landestheilen Beschwerden und An—
rräge mit der Annahme zu daß unten benannte Perso nen, welche
doose der Preußischen Klassen-Lotterie und Antheile auf solche Loose
zu höheren als den planmäßigen Preisen verkaufen, Königliche Lot
erie-Einnehmer und von uns zur Verantwortung zu ziehen seien.
Wir machen daher bekannt, daß folgende. öffentlich Loose aus
hbietende Personen, nämlich:
1) in Berlin: die Kleidertrödler Labandter und Basch, die Händ—
ler Sutor, Heimann Borchard, Leipzigerstraße 42, H. Lazarus
und Goldberg, Sattler Geiter, Leihbibliothekar Hille, die Ta—
dakshändler Meidner, Brann und Ozanski;
Min Stettin: die Kaufleute S. Salomon, Max Meyer, D.
Nehmer, G. A. Kaselow, A. Cartellierie und Herm. Block;
3) in Danzig: der Kaufmann Max Dannemann
Klagen und Beschwerden der Thiere über die
Menschen.
Auch eine Volksversammlung.
(Fortsetzung.)
Jetzt erhob sich ein Singen und Pfeifen, Zischen, Zirpen, Sum—
men und Brummen, und hunderte von Thieren erhoben ihre Stim—
men, um Beschwerden gegen die Menschen vorzubringen.
„Ruhe,“ rief der präsidirende Uhu. „Benehmet Ihr Euch doch
fast so unanständig, als ob Ihr Menschen wäret.“
„Die Sonne ist im Sinken, die Zeit drängt und wir müssen
zum Schlusse unserer Versammlung kommen. Meine Herren Abge—
ordneten! Sie haben die zahlreichen Beschwerden und Klagen gegen
das Menschengefchlecht gehört. Sie alle sind von Abscheu gegen diese
wigt Königliche Lotterie- Einnehmer sind, daß Beschwerden über an—
geblich durch diese Personen und andere Loosenhändler erfahrene Be—
helipungen immer nur auf den Rechtsweg von uns zu verwei—
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niglichen Lotterie-Verwaltung haben, und daß wir endlich auch nicht
abhelsen können, wo Händler den Käufern der häufig mit 30 bis 55
Procent über den planmäßigen Loosepreis bezahlten Antheilscheine die
Gewinne unvollständig oder gar nicht auszahlen,
Möge diese Bekanntmachung das Publikum warnen und dazu
durch die Zeitungspresse möglichste Verbreitung hier und in den Pro
vinzen finden.
Berlin, den 14. Februar 1866.
No. 183) Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.
Bekanntmachung.
Die General-Direction der allgemeinen Wittwen-Verpflegungs-An—
stalt findet sich veranlaßt, bei dem Herrannahen des 181. Receptions⸗
und Zahlungs-Termins, den Betheiligten die genaue Beachtung der
wegen Aufnahme neuer Interessenten und Berichtigung der halbjährlichen
Beiträge bestehenden allgemeinen Vorschriften in Erinnerung
zu bringen und in dieser Beziehung auf die unterm 3. Juli 1857
und 29. Januar 1859 diesseits erlassenen und durch die Amtsblätter
der Königlichen Regierungen veröffentlichten Bekanntmachungen, welche
eine vollständige Information enthalten, zu verweisen. Im Uebrigen
vird erwartet, daß die halbjährlichen Beiträge zur Vermeidung der
nach 8 36 des Reglements vom 28. Dezember 1775 aus einer Ver—
räuiniß entspringenden nachtheiligen Folgen, in den festgesetzten Fäl—
igkeitsterminen prompt entrichtet und dabei die in der Bekanntmach—
uing vom 3. Juli 1857 enthaltenen Bestimmungen gehörig beachtet
verden, wonach die Beiträge auswärtiger Interessenten nicht durch
irekte Postsendungen, sondern entweder durch die betreffend Provin—
ialkassen, resp. durch die bestellten Commissarien und Agenten der
Anstalt oder durch einen selbstgewählten Vermittler an uniere Haupt
tasse abgeführt werden sollen.
Eine Abweichung von dieser Regel ist nur in einzelnen Aus—
iahmefällen, wo die direkte Posteinsendung unserer Seits durch be
ondere spezielle Verfügung angeordnet worden, zulässia.
Berlin, den 2. Februar 1866
General-Direktion der Königl. allgem. Wittwen-Vervfleaunas
(No. 188.) Anstalt. gez. Stünzuer.
Undankbaren und von der Gerechtigkeit unserer Sache durchdrungen.
Abhülfe soll und muß geschehen, Wie? das werden wir auf die
Tagesordnung unserer nächsten Sitzung setzen. Aber noch weitere,
zahlreiche Beschwerden sind auf dem Tisch des Hauses niedergelegt
worden. Heute will ich sie nur berühren und im Falle sie unterstützt
werden, sollen sie den ersten Gegenstand unserer nächsten Verhandlung
bilden. Hier eine Beschwerde der Pferde, daß sie, nachdem sie ihr
ganzes Leben dem Dienste der Menschen gewidmet, als Droschkengäule
noch halb zu Tode geprügelt und schließlich von dem Schinder todtae⸗
stochen und auf den Schindanger geworfen werden.“
„Unterstützt, unterstützt!“ rief die Versammlung. „Hier eine
Beschwerde der Kälber, daß man sie mit zusammengeschnürten
Fuͤßen zur Schlachtbank schleppt, oder mit Hunden dahin hetzt. Sie
It auch unterstützt. Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht ungerüagr
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