Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

Srscheint Dinssstag, Donnerstag und
zonnabend. Bestellungen sind bei der
achsten Post⸗Anstalt oder in der Ex⸗
⸗edition des Blattes zu machen.
Anzeigen portofrei einzureichen.
asertionsGebuͤhzren für die Garmonb⸗
deile obder deren Raum 9 Pf.

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——4 , vetraͤgt pro Quartal incl. Stempel stener
—2 D 53 * r * 186 und Traägerlohn für Saarbrucken uni
4 * 16 AM * —F ũ St. Johann 12 Silbergroschen.
* Fur die durch die Vost bezogenen Exen
vlare 18 Silberaroschen.

*8*
ew

den Kreis Saarbrücken.

426.

Donnerstag den 1. Mär;z

1866.

— A

Amtliches.

Bekanntmachung.
Post-Dampfschiff-Fahrten zwischen Stralsund und
Malmoe.
Die Abfertigung des Post-Dampfschiffs zwischen Stralsund und
Nalmoe findet gegenwärtig und bis auf Weiteres an folgenden Ta
gen statt:

aus Stralsund
eden Montag und Freitag drei Uhr Nachmittags,
aus Malmoe
jeden Mittwoch und Sonnabend vier Uhr Nachmittags.
Reisende, welche am Montag und Freitag von Berlin um 848 Uhr
Morgens per Eisenbahnzug über Angermünde nach Stralsund sich
zegeben, erreichen fahrplanmäßig in Stralsund den Anschluß an das
Post-Dampfschiff nach Malmoe; dieselbe können vom Bahnhofe in
Stralsund direct nach dem Schiffe mittelst des für diesen Zweck bereit
tehenden Post-Omnibus fahren.
Berlhin. den 22. Februar 1866.
General-Post-Amt.
v. Mhislinsborn.

Bekanntmachung.
Ausreichung neuer Zinscoupons, Serie II. zur preußi⸗
ischen Staatsanleihe von 1862.
Die neuen Coupons, Serie II. No 1bis 8, über die Zinsen der
Staatsanleihe von 1862 für die vier Jahre vom 1. April 1866 bis
ahin 1870 nebst Talons werden vom 1. März d. J. ab von der
Rontrole der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße No. 92 unten
cechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und
Feiertage und der Kassenrevisionstage, ausgereicht werden.
Die Coupons können bei der Kontrolle selbst in Empfang ge—
nommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen bezogen werden.
Wer das Erstere wünscht, hat die Talons vom 7. März 1862 mit
inem Verzeichnisse, zu welchem Formulare bei der gedachten Kontrole
ind in Hamburg bei dem preußischen Ober-Postamte unentgeltlich
u haben sind, bei der Kontrolle persönlich oder durch einen Beauf⸗
ragten abzugeben. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke
us Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß nur einfach, da—
zegen von denen, welche eine schriftliche Bescheinigung über die Ab⸗
zabe der Talons zu erhalten wünschen, doppelt vorzulegen. In letz⸗
serem Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer
kmpfangsbescheinigung versehen sofort zurüd. Die Marke oder Em⸗
ofangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Coupons zu—
rückzugeben. In Schriftwechsel kann sich die Controle der Staats—
oaviere nicht einlassen.
Wer die Coupons durch eine Regierungs-Hauptkasse beziehen
will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeich⸗
nisse einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung ver⸗
jehen sogleich zurückgegeben, und ist bei Aushändigung der neuen
Toupons wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen
ind bei den Regierungs-Hauptkassen und den von den Königlichen
Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden Kassen unentgelt⸗
lich zu haben

Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur
Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die erwähnten Ta—
lons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Dokumente
an die Kontrole der Staatspapiere oder an eine Regierungs-Haupt
kasse mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Die Beförderung der Talons oder Schuldverschreibungen an die
Regierungs-Hauptkassen (nicht an die Kontrole der Staatspapiere)
erfolgt durch die Post bis zum 1. November d. J. vortofrei, wenn
auf dem Couverte bemerkt ist:
„Talons (beziehungsweise Schuldverschreibungen) der Staats—
anleihe von 1862 zum Empfange neuer Coupons. Wertb
..... Thlr.“
Mit dem 1. November d. J. hört diese Portofreiheit auf: die Rück
sendung erfolgt nur bis dahin portofrei.
Für solche Sendungen, die von Orten eingehen oder nach Or—
ten bestimmt sind, welche außerhalb des preußischen Postbezirks, aber
innerhalb des deutschen Postvereinsgebiets liegen, kann eine Be
freiung vom Porto nach den Vereinsbestimmungen nicht stattfinden
Berlin, den 6. Februar 1866.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
(II. K. 2306.) von Wedell. Gamet. Löwe.

Bekauntmachung.
Im Auftrage der Königlichen Haupt; Verwaltung der Staats«
Schulden wird in Gemäßheit des 8. 22 der Verordnung vom 16.
Juni 1819 (Gesetzsammlung Seite 157) nachstehend die Liste der im
Jahre 18686 als gerichtlich amortisirt nachgewiesenen Staatspapier⸗
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Li ste
der aufgerufenen und der Königl. Kontrole der Staatspapiere im
Rechnungslahre 18685 als gerichtlich amortisirt nachgewiesenen Staats
piere, für welche neue Documente ausgefertigt sind
J. Staatsschuldscheine.
Lit. A. à 1000 Thlr.
No. 7,359, 8,290, 8,292, 8,293, 8,294, 39,014, 40,420, 43,480
49,718, 49,719, 50,661.
Lät. B. à 500 Thlr. No. 11,205, 15,384, 20,002.
Lit. C. à 400 Thlr. No. 5717.
Lit. B. à 200 Thlr. No. 2,313, 17,504.
Lit. E. à 100 Thlr.
No. 94,618, 96,978, 103,841, 108,035, 109,621, 110,017, 128.440
i53,955, 165,1656, 167,789, 190, 131, 203, 028.
Lit. G. à 50 Thlr. No. 849, 11,429, 48,001.
Lit. H. à 25 Thlr. No. 20,872, 48,608.
II. Schuldverschreibung der freiwilligen Staats—
anleihe vom Jahre 1848.
Lit. C. à 100 Thlr. No. 54,702.
IU. Schuldverschreibung der Staats-⸗Anleihe vom
Jahre 1854.
Lit. C. à 200. No. 6,688.
IV. Schuldverschreibungen der Staats-Prämien—
Anleihe vom Jahre 1858.
Ser. 70. No. 6,915. Ser. 1376. No. 137,564. Sor. 1,376. No
137,5555. Ser. 1.2376. No. 137, 556.
            
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