ken und für den Hof in Dresden, Freiberg, Augustusburg, Torgau,
Belgern, Ortrand und Zschoppau gebraut. Die Vornehmen am Hofe
jogen das Torgauer Bier allen andern vor, Anna und ihre Kinder
das „sanfte Bier“, die Herren das Doppelbier. Unter sanftem Bier
wird auch ein Lagerbier zu verstehen sein, denn bei einer Biersendung
entschuldigt sich Anna bei der Empfängerin, einer Oesterreichischen
Erzherzogin, daß sie ein Bier schicke, welches nicht lange tauge; „aber
gegen den März“, schreibt sie weiter, „pflegt man das beste Lager
hier zu brauen, dann will ich Ew. Liebden mit mehrerem und besse—
rem Bier versehen.“ Eine Fuhre Zschoppauer Bier nahm der Herzog
Albrecht von Baiern mit lebhaftem Dank entgegen und versicherte
Anna, „daß er bei solchem Bier ihrer und der Ihrigen jederzeit in
allem Guten gedenken werde.“ Einer späteren Sendung fügte die Kur—
fürstin eine Anzahl Waldenburger Krüge bei mit Zinnbeschläge daraus
man Sommers pflege das Bier zu trinken. Diese Waldenburger
Krüge galten für die besten in Deutschland und gingen stark über
die Grenze. Für den guten Ruf der Sähhsischen Brauereien spricht
ein Bitte um Bier, welche Elisabeth von Brandenburg, auf einer
Reise nach Polen begriffen, von Frankfurt a. O. an Anna richtete
Sie habe schier keinen Tropfen mehr zu trinken und könne weiterhin
keinen mehr bekommen, klagte sie. Ein solcher Nothschrei konnte in
den Ohren der Mutter Anna nicht unerhört verklingen. Sie schickte
so viel Bier, daß ihre kurfürstliche Mitschwester auf der weiten Reist
nicht wieder an Durst litt.
Wenn Anna säte und pflanzte, fand sie in ihrem Gemahl einen
sachverständigen Gehülfen. Kurfürst August hat ein „künstlich Obst
und Gartenbüchlein“ geschrieben, von dem drei Auflagen erschienen
sind. Anna interessirte sich besonders für vier Obstsorten: Kirschen
Mispeln, Quitten und Pfirsichen. Die Cornelius-Kirschen, wahrschein
auch die Mispeln und Quitten, hat sie in Sachsen eingeführt, der
anderen Obstarten zu allgemeiner Verbreitung verholfen. Die Kirsch
kerne wurden gesammelt und zu Dresden in einem Gewölbe gut ver
wahrt, damit niemand einen Kirschkern stehlen. Ihre treue Fürsorgt
übt bis auf den heutigen Tag Nachwirkungen, denn sie hat den Bo—
den bereitet für eine Kirschbaumzucht, die gegenwärtig allein auf den
Kirschbergen des linken Elbufers unterhalb Dresden Jahreserträge
oon 20,000 Thlr. liefert und ihre süßen Erzeugnisse in ganzen Wagen
ladungen auf den Eisenbahnen verschickt. Solchen Segen kann eine
gute Hausfrau der späten Nachwelt vererben.
Kühlschiffe von Granitplatten.
Diese werden in der „Schles. landw. Ztg.“ von F. S. in W
empfohlen. „Sie sind,“ sagt Berichterstatter, „betreffs leichter Rei
nigung und schneller Kühlung den eisernen gleichzustellen, sind billi
ger (wenn die Transportkosten sich nicht zu hoch stellen), als alle
übrigen, und in Bezug auf Dauer unverwüstlich.“ Hinsichtlich ihrer
Anlage- und Herstellungskosten wird erwähnt, daß die Platten mög—
lichst glatt und gut winkelrecht und in Rücksicht des zu belastenden
Gewölbes möglichst schwach (eirca 4 bis 5 Zoll) gearbeitet sein müs
sen. Das Gewölbe wird durch Aufmauerung der Pfeiler und Gurt
pertiefen und Auftragung einer trockenen Lehmschicht ausgeglichen.
Die Platten werden in Lehmmörtel wagerecht gelegt, die Fugen mit
zutem Cement sorgfältig vergossen und verstrichen, der circa 9 Zoll
hohe Kranz bei runden Kühlschiffen stumpf auf die Platten, bei vier
eckigen in einen circa 1 Zoll tief eingehauenen Falz in Cement auf.
zgesetzt, die Fugen des Kranzes wiederum mit Cement vergossen und
verstrichen, und endlich die Kranzklammern — für welche in der
Mitte der oberen Fläche an jedem Ende eines Kranzstückes ein Loch
und ein Falz gehauen ist — eingesetzt und mit Schwefel vergossen.
Dauptbedingung ist, daß die Platten mit peinlichster Sorgfalt gelegt
werden, alle genau in ein wagerechtes Niveau und jede für sich un
deweglich fest, sonst hält der Cement in den Fugen nicht. Ein so
zelegtes Kühlschiff liegt für immer und erfordert außer einigem Nach
streichen des durch Scheuern oder Kehren stellenweise abgestoßenen
Tements (was keineswegs alljährlich nöthig wird) keine Reparaturen
Metallkitt an Stelle des Cements zum Fugenausstreichen zu verwen—
den, ist nicht räthlich; ersterer ist viel weniger durabel und sehr viel
mal theuer als Cement.
1 Quadratfuß Granitplatten kostet am Wohnort des Bericht
erstatters (in Schlesien) 4 Sgr.; 1 laufender Fuß peripherisch gear
beiteter, circa 9 Zoll hoher Kranzstücke, incl. Klammern zum Ver—
gießen, 19 Sgr.; geradlinige Kranzstücke zu viereckigen Kühlschiffen
kosten 6 bis 7 Sgr. pr. Fuß. Legen, Vergießen und Verstreichen
der Platten kann der Maurer mit ca. 19/ bis 18/, Sgr. den Qua⸗
dratfuß herstellen. Demnach berechnet sich die Anlage eines steiner—
nen Kühlschiffes — ohne Rücksicht auf den Transport der Granit—
platten — in einer Größe, wie sie für 3000 Quart Maische etwo
erfordert:
circa 630 Quadratfuß à 4 Sgr..... — 24 Thlr. — Sgr.
89 laufende Fuß runde Bande à 19 Sar. zß, 11,
Maurerarbeitslohn und für Cement circe 19,
Zusammen 188 Thlr. — Sgr.
Die Königshainer und Striegauer (Schlesien) Granitplatten
werden per Bahn weithin verfahren.
Vorgeschriebene Fruchtfolgen auf den verpachteten
Kammergütern im Großherzogthum Mecklenburg⸗
Schwerin.
Nach den „Mecklenburger Annalen“ hat die großherzogl. Kam—
mer auf den verpachteten Kammergütern folgende Grundsätze aufge—
stellt: 1. Raps und Rübsen dürfen auf kräftigem Boden frühestens
nach 7 Jahren und auf den mittleren Bodenclassen nach 9 Jahren
wiederkehren; während auf den leichten Bodenclassen überall kein Oel⸗
ruchtbau zugestanden wird. Dabei richtet sich die Größe der diesen
Früchten einzuräumenden Fläche nach dem Verhältnisse der Wiesen zum
Acker, sodaß beispielsweise ein volles Siebentel auf kräftigem Boden
und ein volles Neuntel auf mittlerem Boden nur etwa bei einem
Verhälnisse von beziehungsweise 6 und 8 Fuder Wiesenheu auf jede
Last Acker (6000 bis 8000 rheinl. Quadratruthen, je nach Güte des
Ackers) der Pachtung zugestanden werden könnte. — 2. Weizen wird
auf eigentlichem Weizenacker nur alle 5 Jahre oder höchstens zweimal
in 9 Schlägen zugelassen; auf leichterem Boden dagegen höchstens
einmal in 7 Jahren. — 3. Rother Klee darf frühestens nach 7 Jah—
ren wiederkehren. Nur auf sehr leichtem Boden, wo ohnehin selten
ungemischter rother Klee gebaut werden wird und auch keine starken
Ernten von demselben zu erwarten fsind, mag die Wiederkehr nach 6
und selbst nach 5 Jahren zugestanden werden. — 4. Den Halmfrüch⸗
den kann die gute Hälfte der gesammten Ackerfläche eingeräumt wer⸗
den. — 5. Die zu bedingende geringste Zahl der Schläge ergibt sich
aus den Regeln unter 1 bis 3. — 6. In jedem Turnus ist einmal
reine Winterbrache zu bedingen.
Vermischtes.
Pferdefütterung mit Roggen. V. Holläufer in Salzwe—
del hat nach der Zeitschrift des landw. Central-Vereins der Provinz
Sachsen folgende Fütterungsmethode bei Pserden (siehe auch Krockers
Archiv Heft II.) für zweckmäßig befunden: „Am obersten Rande eines
Fasses werden zwei länglich runde eiserne Oesen einander gegenüber
angebracht und ein beweglicher, mit feinen Löchern versehener Deckel
so daraufgepaßt, daß er an diesen Stellen ausgeschnitten wird. Durch
die Oesen wird über den Deckel ein hölzerner Schieber geschoben,
welcher an dem einen Ende mit einem Kopfe und mit den andern
mit einem Loche versehen sein muß, um das Faß nach Umständen
durch ein Vorlegeschloß sichern zu können. Die Größe des Fasses
wird beliebig nach dem Bedürfnisse bestimmt; zu großen Quantitäten
Roggen werden mehrere Fässer genommen und nach jedesmaligem
Gebrauche ausgewaschen und ausgelüftet. In das Faß, dessen Stand⸗
ort im Sommer am Brunnen und im Winter in einem warmen
Stalle sein muß, kommen gleiche Theile Roggen und Wasser (nach
dem Maaße.) Nach zwei Stunden wird der Deckel abgenommen,
der Roggen recht tüchtig im Wasser abgewaschen, der Deckeel wieder
oerschlossen und das Faß umgestürzt, so daß das Wasser abziehen
kann. Das Faß läßt man nun 12 Stunden (denn bleibt das Wasser
länger auf dem Roggen, so werden die Körner unverdaulicher) ruhig
stehen und das Verfahren ist dann beendet, wonach der Roggen hand⸗
trocken erscheint und an Quantität ziemlich die Hälfte zugenommen
hat. Der auf die Art behandelte Roggen ward ohne Nachtheil unter
anderes Futter gemengt, mit auf Reisen genommen und unbedenklich
mehrere Tage lange im Futterkasten liegen lassen.