Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

Erscheint Dinst ag, Donnerstag und 9 Der Abonnementé⸗Preis
Sonnabend. Bestellungen sind bei der — 3 detraͤgt pro Quartal inel. Stempelsteuer
aaͤchsten Post⸗Anstalt oder in der Ex⸗ x . un geed ——8 unb
pedition des Blattes zu machen. . Johann ergroschen.
Anzelgen portofrei einzureichen. —F Fur die durch die Post bezogenen Exewn
Insertions Gebühren fur die Garmond⸗ plare 15 Silbergroschen.
zeile ober deren Raum ꝰ Pf.

ür

den Kreis Saarbrücken.

152.

Donnerstag den 21. Dezember

1865.

Einladung zum Abonnement.
Zu dem mit dem 1. Januar beginnenden neuen Abonnement des ersten Quartals pro 1866 auf das
Amtliche Kreisblatt für den Keis Saarbrücken
beehrt sich die unterzeichnete Expedition mit der Mittheilung ergebenst einzuladen, daß das Kreisblatt auch im nächsten
Jahre in der bisherigen Weise unverändert forterscheinen wird.
Die Annahme sämmtlicher Bekanntmachungen und Annoncen Behufs deren Veröffentlichung durch das Kreisblatt
erfolgt bei der unterzeichneten Expedition.
Saarbrücken, im Dezember 1865.

Die Exrxpedition,
Onr. MMIIMSSn,
gegenüber dem Haupt-Zoll-Amte.

Vieh⸗-Versicherungs⸗-Vereine.
Nachdem wir zur Hebung des ländlichen Kreditwesens in No
32 des diesjährigen Amtsblattes (No. 98 des Saarbrücker Kreisblatts,
auf die Nothwendigkeit und Nützlichkeit der Kreis-Darlehns- und Spar—
kassen in Verbindung mit den bürgermeistereiweise einzurichtenden Sam—
melkassen und in No. 34 desselben Blattes auf den Eurener Kreditverein
als nachahmenswerthes Beispiel aufmerksam gemacht haben, wollen wir
hiermit eine andere gemeinnützige Einrichtung empfehlen, durch welche
schon viele der Rheinprovinz angehörige ländliche Familien vor der
aus dem unverschuldeten Viehverluste entstehenden Gefahr des wirth—
schaftlichen Ruins lediglich im Wege der Selbstsorge und Selbsthülfe
bewahrt und allmälig zu größerem Wohlstande gebracht worden sind
— wir meinen die sich seit etwa 50 Jahren vom Niederrhein her
immer weiter über die Rheinprovinz verbreitenden, kleinen, auf Ge—
genseitigkeit gegründeten Viehversicherungsgesellschaften, die sogenann
len Kühladen, von denen in dortiger Gegend schon etwa 200 mit
einem Versicherungskapital von ca. 12,—2 Millionen Thalern beste—
hen sollen. Nach den uns vom Landrathe des Kreises Mettmann
(im Regierungsbezirk Düsseldorf) gemachten Mittheilungen haben sich
diese Kühladen als ein vorzügliches Mittel bewährt, um eines Theils
die kleinen Wirthe vor der ihnen in der Regel verderblichen Hülfe
der Viehverleiher und der kreditgebenden Viehhändler zu bewahren,
anderntheils eine aus der Verarmung solcher Familien entstehenden
Ueberbürdung der Gemeindearmenkasse vorzubeugen, so daß es sich
hier also um ein Unternehmen handelt, welches allen Einwohnern
gleichmäßig zum Vortheil gereicht, ohne irgend Jemand eine bedenk
liche Verpflichtung aufzubürden.
Während die großen Viehversicherungsgesellschaften bisher noch
immer an den Kosten gescheitert sind, haben diese kleinen Vereine
lein Betriebskapital zu verzinsen, keine Dividenden, Tantièmen und
fast keine Generalverwaltungskosten, namentlich Reise- und Corres—
pondenzkosten, Liquidationen der Sachverständigen u. s. w. zu tragen.
Jedem Mitgliede ist die Möglichkeit geboten, an der in der Regel
unentgeltlich stattfindenden Geschäftsleitung thätigen Antheil zu neh—
men oder wenigstens die ganze Verwaltung zu überwachen. Je ein—
facher die Statuten gehalten werden, je verständlicher fie also jedem
Theilnehmer sind, je schneller der Bauer sich also als vollberech—
tigtes Mitglied der Genossenschaft fühlen lernt, desto schneller ver—
schwindet das ihm eigenthümliche Mißtrauen gegen jede derartige
Neuerung.
Nach den am Niederrhein gemachten Erfahrungen pflegen die
Prämien nur 223 Proc. des Versicherungswerthes zu betragen.
2 Proc. pflegen zu genügen, wenn das Vieh in der Gegend selbst

angezogen und nicht besonders ungünstigen klimatischen Einflüssen
ausgesetzt ist.
Tritt aber ein Schaden ein, so wird in kürzester Frist (gewöhn—
lich schon binnen 14 Tagen) Ersatz geleistet, was für den kleinen
Mann wiederum von der größten Wichtigkeit ist. Solche Lokalver⸗
einigungen dürfen aber nicht größer sein, als die gegenseitige Ueber—
wachung und die einfache Verwaltung bedingen, so daß die Grenzen
einer mäßig großen Bürgermeisterei nicht überschritten werden dür—
fen. Dagegen kann sich schon in einer einzelnen Gemeinde ein Ver—
band bilden, wenn etwa 20 Versonen mit 50 Stück Vieh zusam—⸗
mentreten.
Wichtig ist die bei der Aufnahme und später jährlich oder halb—
jährlich zu wiederholende Schätzung, sei es nach bestimmten Werth—
summen, sei es nach dem lebenden Gewicht. Die Versicherungssumme
vird dann im ersten Falle entweder zu 6ÿ10 Thaler unter jedem
Werthe oder zu 2/3—2/, desselben, im andern Falle aber zu 8, 9—10
Thaler pro 100 Pfund festgestellt. Man findet auch die sehr zweck—
mäßige Bestimmung, daß mehr wie die Hälfte nur am Schlusse des
Jahres vergütet wird und zwar nur soweit nach Verwendung der
Prämien und der bestimmt begrenzten Nachschüsse ein Kassenbestand
oder Mittel im Rerservefonds noch vorhanden sind. Den Ersatz in
einer ein für alle Mal oder wenigstens für eine ganze Schätzungsperiode
 bestimmten Summe zu gewähren, ist zwar einfach, aber nur
solchen Gemeinden zu empfehlen, in welchen gewöhnliches Landvieb
von wenig abweichender Qualität gehalten wird.
Die Normirung der Prämien erfolgt häufig durch Erhebung
eines Procentsatzes der Versicherungssumme (143 Proc.) oder es
wird jährlich eine in Monats- oder Quartalraten zu erhebende be—
stimmte Anzahl von Pfennigen (4ÿ12) von jedem Thaler der Ver—⸗
icherungssumme ausgeschrieben, oder es wird eine bestimmte Summe
(etwa 4 Pfennige vom Thaler) so oft erhoben, als die Ausgaben
erfordern, oder der Beitrag wird jedesmal, wenn Vergütung zu ge⸗
währen ist, nach Bedürfniß ausgeschrieben und erhoben. Offenbar
oerdienen aber regelmäßige Beiträge zu im Voraus bekannten Ten—
tièmen den Vorzug, wobei auf Anlegung eines Reservefonds Bedacht
genommen werden muß, weil die Verluste bei den Kühladen ein
und derselben Gegend sich in demselben Jahre zwischen 0 und 10
Proc. bewegen.
Mit diesen festen, nicht zu niedrig zu greifenden Sätzen kann die
Bestimmung wegen Ausschreibung von Nachzahlungen nach Bedürf⸗
hniß sehr wohl Hand in Hand gehen.
Ohne Schwierigkeit lassen sich diese Kühladen auch auf die Ver—
sicherung der Schweine und Ziegen ausdehnen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.