Schul-Collegium bestellten Commission darthun. Nach einer unter
dem 18. September 1842 höheren Ortis ergangenen Bestimmung
können ausnahmsweise zu der Prüfung pro schola auch Indi
viduen zugelassen werden, welche weder Gymnasial- oder Universitäts
Studien darthun können, aber durch die ihren Bildungsgang nach—
weisenden Zeugnisse und ihre seitherigen Leistungen zu der Erwar—
tung berechtigen, daß sie sich befähigt zeigen werden, in alten und
neuen Sprachen, someit die Kenntniß derselben für eine ihnen zu
übertragende Lehrerstelle erfordert wird, und in den anderen Unter⸗
richtsgegenständen der vorbezeichneten Mittelschulen über den Lehr—
cursus der Schullehrer-Seminare hinaus zu unterrichten.
Die Gegenstände, auf welche die schriftliche und mündliche Prüfung
pro schola und pro rectoratu sich richtet, sind je nach dem Kreise
von Lehrfächern, für welche der Examinand seine Befähigung dar—
thun will, deutsche Sprache und Literatur, Lateinisch, Griechisch,
Französisch, Englisch, Mathematik, Geschichte, Geographie und Na—
kurgeschichte. Examinanden, welche eine theologische Prüfung nicht
bestanden haben, müssen sich außerdem über ihre Religonskenntnisse
ausweisen.
Die Prüfung, welche seither bei den verschiedenen Schullehrer.
Seminaren unseres Geschäftsbezirks gehalten wurde, wird mit An—
gehörigen der Rheinprovinz von jetzt an hier in Coblenz angestellt
werden, und zwar
Die Nützlichkeit und Entbehrlichkeit der Waldstreu.
Ueber die Nützlichkeit und Entbehrlichkeit der Waldstreu, und
zwar sowohl bezüglich des eigentlichen Streulaubes als des sonstigen
sogenannten Streuwerks an Heide-, Heidelbeer- und Farrenkraut,
Binster, Moos u. s. w. herrschen noch in vielen Gemeinden unseres
Bezirks unrichtige Ansichten. Dies ist bei den hier vorwaltenden
ungünstigen klimatischen und Terrainverhältnissen um so nachtheiliger,
als dadurch nicht bloß die nothwendige weitere Entwickelung der
rationellen Landwirthschaft gehemmt, sondern auch die Ertragsfähig
leit und selbst die Existenz der Waldungen, welche eine so wichtige,
ja oft die einzige und unentbehrliche Quelle des Einkommens der Ge—
meinden und Genossenschaften bilden, gefährdet wird. Es gibt kaum
einen Kre's, in welchem nicht der verderbliche Einfluß der Streu
nutzung in ganzen Waldungen nachgewiesen werden könnte. Der
bereits seit einer Reihe von Jahren in großer Ausdehnung betrie
bene Anbau der genügsameren Nadelhölzer auf Waldareal, welches
früher dem Laubholz angehört hat, kann nur als Folge hiervon an
zesehen werden, indem durch die gänzliche Verarmung des Bodens
die Wiederanzucht der edleren Laubhölzer für jetzt unmöglich gemacht
worden ist. Besonders hat sich die Entnahme von Laub für alle
Holzbestände der Hochlagen und auf dem Sandboden der Saargegend
als völlig vernichtend erwiesen. Mehrere Gemeinden, welche zur
Entnahme von Streulaub aus fiskalischen Forsten solcher Hochlagen
berechtigt waren, haben es daher auch schon in ihrem Interesse
gefunden, auf Umwandlung der Laubabgabe in Streunutzung von
Heide- und Heidelbeerkraut ꝛc. anzutragen, was ihnen als für den
Wald (bei sorgfältiger Auswahl der Orte und vorsichtiger Ausuübung
weniger nachtheilig) denn auch gerne zugestanden worden ist.
Unter allen Umständen können also bei der Abgabe von Streu—
laub überhaupt nur solche Forsten in Frage kommen, welche durch
ihre mildere Lage und ihren kräftigeren, frischen Boden, sowie durch
ihre sonstigen günstigen Bestands- und Betriebsverhältnisse gegen
eine so rasche Degradation geschützt sind, wie sie unter den oben er
wähnten Standortsverhältnissen in Gebirgsgegenden von einer regel
mäßigen Streunutzung unzertrennlich ist. Aber auch unter diesen
zünstigsten Verhältnissen kann es sich immer nur zeitweise um
eine mäßige Abgabe von Streul«ub und zwar nur soweit han—
deln, als die Befriedigung dringender, unabweislicher Bedürfnisse in
Frage steht; besonders also in Nothjahren. Große Vorsicht und
scharfe Controlle erfordert das Sammeln des Laubes, was am besten
in der Frohnde geschieht, indem es nachher unter die Berechtigten
verloost wird. Andernfalls werden die armen Leute in der Regel
übervortheilt, was noch am besten dadurch verhütet wird, wenn (wie
noch neuerdings im benachbarten Großherzogthum Luremburg gesche⸗
hen) die Entnahme des Laubes nur mit Traglasten gestattet wird
für evangelische Examinanden in der ersten Hälfte des No—
dembers jedes Jahres,
für katholische Examinanden in der zweiten Hälfte des Mo—
nats Rovember jedes Jahres.
Die Anmeldung zu der Prüfung müssen
für evangelische Eraminanden vor dem 1. August jedes Jahres
für katholische vor dem 1. September jedes Jahres
bei uns eingehen, sie müssen die Fächer angeben, in welchen zu un⸗
terrichten der Examinand sich getraut und von
1) einem Lebenslaufe, welcher den Bildungsgang des Examinan⸗
den und die von ihm etwa bereits angenommenen amtlichen
Stellungen angibt,
Zengnissen über die bestandene Maturitätsprüfung und die aka—
demischen Studien oder der sonstigen den Bildungsgang des
Exraminanden nachweisenden Zeugnissen und im Fall derselbe
bereits amtlich beschäftigt war, von Zeugnissen der betreffenden
Dienstbehörde, bei Theologen auch von Zeugnissen über die be—
standenen theologischen Prüfungen
begleitet sein.
Die Prüfungsgebühr ist mit 4 Thlrn. vor der mündlichen Prü⸗
fung bei unserer Registratur zu entrichten; die Stempelgebühr für
ein auszufertigendes Prüfungszeugniß beträgt 15 Sar.
Coblenz, den 27. November 1865.
Königl. Provinzial-Schul-Collegium.
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Die Anwendung von Wagen darf nur ausnahmsweise bei sehr großet
Entfernung mit besonderer Erlaubniß zugelassen werden.
Um nun wieder auf diejenigen Oertlichkeiten zurückzukommen,
welche die Abgabe von Laubstreu ganz unzulässig erscheinen lassen
und bei denen also nur das sonstige Streuwerk wie Heide und Hei⸗
delbeerkraut in Frage kommen kann, so ist bisher gerade in dieser
Beziehung Seitens der Forstbehörde vorzugsweise Alles geschehen, um
den unablässigen und dringenden Ansprüchen möglichst Rechnung zu
tragen. Gleichwohl reicht das vorhandene Material dem unbegrenz⸗
ten Bedürfniß gegenüber bei Weitem nicht aus. Selbst die Miß—
handlungen, welche den Lohhecken in den meisten Gehöferschafts⸗
waldungen durch übermäßige Streunutzung widerfahren und sie ih—⸗
rer allmäligen Vernichtung entgegenführen, ändert nichts an diesem
Mißverhältniß des Vorraths jenem exorbitanten Bedürfniß gegenüber!
Unter diesen Umständen müssen sich alle streubedürftige Grund⸗
besitzer immer mehr mit dem Gedanken vertraut machen, daß der
Zeitpunkt nicht mehr ferne ist, wo der Wald in Folge des dichteren
Schlusses seiner Bestände wenig oder gar keine Heide, Ginster und
dergleichen Streuwerk mehr liefern, bis endlich diese schon seit Jahr⸗
zehnten immer mehr abnehmende Hülfsquelle der Landwirthschaft
gänzlich versiegen wird.
Es kann daher den Landwirthen nicht oft und dringend genug
empfohlen werden, sich allmälig von diesem Nothbehelfe frei zu machen,
und zu diesem Zwecke vor allen Dingen der Behandlung des Dün—⸗
gers und der Jauche immer größere Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Außerdem ist zu wünschen, daß in manchen Gegenden, wo ohne er—
jeblichen Nachtheil für den Wald noch Ginster und Farrenkräuter
abgegeben werden können, dieses Streuwerk mehr als bisher — der
deide und dem Heidelbeerkraut gegenüber — benutzt werden möge.
Denn durch Wissenschaft und Erfahrung ist der vorzügliche Dünger⸗
werth dieser Streumittel, allen übrigen Strohsurrogaten gegenüber
längst festgestellt, so daß es nur bloße Vorurtheile sein können, welcht
ausgedehnteren Anwendung derselben noch hinderlich entgegen
stehen.
Nachdem die Staatsregierung schon seit einer Reihe von Jahren
— auf den dringenden Wunsch der Provinzialstände und des landw.
Vereins der Rheinprovinz — beträchtliche Geldunterstützungen an
viele Gemeinden zur Wiederbewaldung der Höhen bewilligt hat, ist
es um so dringender geboten, mit der größten Sorgfalt dafür zu
sorgen, daß die noch vorhandenen Schutzwaldungen den künftigen
Generationen durch pflegliche Behandlung erhalten werden.
Insofern führen aber auch die strengsten Verbotsgesetze und Po—
lizeiverordnungen nicht so sicher und nachhaltig zum Ziele, als die
Verbreitung richtigerer wirthschaftlicher Kenntnisse: denn die bessere
Ueberzeugung ist der sicherste Hebel zur Förderung der allgemeinen
Landeswohlfahrt! Im vorliegenden Falle handelt es sich nun für