Verpollstaͤndigung der Zusammenschung der Kreisstände.
Nach 8. 2 der Verordnung zur Vervollständigung der Zusammen
setzung der Kreisstände in der Rheinprovinz vom 26. März 1830
und nach 8. 16 der Kreis-Ordnung vom 3. Juli 1827 sollen die Wah
len der Vertreter des größern Grundbesitzes, sowie deren Stellvertre
ter auf die Dauer von 6 Jahren in der Art erfolgen, daß nach je
3 Jahren die Hälfte der Abgeordneten ausscheidet. Nachdem durch das
Gesetz vom 24. März 1853 unter Aufhebung der Kreis-Bezirks- und
Provinzial-Ordnung vom 11. März 1850 die frühere kreisständische
Gesetzgebung wiederhergestellt worden war, wurden im Laufe des
Jahres 1853 die Kreisstände neugebildet.
Inzwischen haben bereits mehrere Neuwahlen stattgefunden, und
die für die 6jährige Wahlperiode 1860-1865 gewählten Abgeord—
neten werden nunmehr mit Ende d. J. ausscheiden. Zur Vornahme
einer Neuwahl der für die 6jährige Wahlperiode 1866 — 1871 zu
wählenden Abgeordneten und Stellvertreter habe ich Termin au
Mittwoch den 6. Dezember d. J. Vormittags 9 Uhr,
auf dem Landraths-Amte hierselbst anberaumt.
Das active und passive Wahlrecht steht gesetzlich denjenigen
Grundeigenthümern zu, welche von ihrem im Kreise Saarbrücken be
legenen Grundeigenthum — mit Ausnahme jedoch des auf den Bän
nen der Städte Saarbrücken und St. Johann belegenen — einen
Hauptgrundsteuerbetrag von 25 Thlrn. entrichten, welche ein Alter
von wenigstens 24 Jahren haben und unbescholtenen Rufes sind
Ueberdies ist eine Dauer des vorerwähnten Grundbesitzes von min
destens 5 Jahren erforderlich, wobei jedoch in Vererbungsfällen die
Besitzzeit des Erblassers und des Erben zusammengerechnet wird.
Auch Ausländer, bei welchen die vorbezeichneten Bedingungen
zutreffen, sind zur Theilnahme an der Wahl berechtigt, wenn sie vor
her den Unterthaneneid leisten.
Obgleich die Herren Bürgermeister veranlaßt worden sind, die
nach dem Vorstehenden zur Wahl Berechtigten besonders vorzuladen,
so gebe ich gleichwohl durch diese öffentliche Bekanntmachung von dem
anberaumten Termine den Betheiligten Kenntniß und Gelegenheit,
sich zur Wahl einzufinden, insofern aus Versehen einem Betheiliaten
die besondere Einladung nicht zugehen sollte.
Diesem ist es gestattet, in dem Wahltermine seine Berechtigung
nachzuweisen durch Vorlegung eines Zeugnisses der Steuerkasse über
den Hauptgrundsteuerbetrag für das Jahr 1865 unter Angabe der
Bänne, auf welchen das Grundeigenthum belegen, sowie des Bürger
meisterei-Amtes über den mehr als zjährigen Besitz.
Saarbrücken, den 21. October 1865.
Der Königl. Landrath,
v. Gaärtner.
Lotterie.
Bei der am 21. October angefangenen Ziehung der 4.
Klasse 132. kgl. Klassen-Lotterie fielen ferner 138 Gewinne zu 100
Thlr. auf No, 544 565 689 1113 1691 2542 2637 2668 3103
5009 5193 5984 6248 6699 7184 7471 7509 8535 8931 9950
Die Pflege der Idioten.
Von L. in J.
Schwachsinnige, Blödsinnige oder Idioten, Cretinen — das sind
je nach Art und Grad verschiedene Namen für ein und dasselbe trau⸗
rige Leiden. Gemeinsam ist allen diesen Unglücklichen eine geistige
Schwäche, die freilich gradweise sehr verschieden sein und sich bis zur
Nullität alles geistigen Lebens steigern kann; bei den Cretinen tritt
dazu noch eine körperliche Entartung, eine Mißbildung einzelner be
stimmer Organe. In allen Ländern und Gegenden sind Idioten zu
finden; an Mitleid hat's ihnen wohl nie gefehlt; aber eine liebende,
helfende Fürsorge ist ihnen erst in der neuesten Zeit zu Theil ge—
worden, weil man lang nicht geglaubt hat und es vielfach auch jetzt
noch nicht glaubt, daß sie einer geistigen Entwickelung fähig seien
und zu brauchbaren Menschen gebildet werden können. Weder die
Wissenschaft, noch die auf anderen Gebieten des socialen Lebens so
thätige freie christliche Liebe dachte lange Zeit daran, auch hier den
Versuch der Hülfe zu machen. Und doch that und thut gerade au
diesem Gebiete Hülfe so noth.
Rach einer vor ca. 10 Jahren in Württemberg vorgenommener
amtlichen Untersuchung fanden sich dart unter einer Renäskerung von
11,6828 12,621 12,873 12,931
13,664 4,970 15,099 15,518
15,745 22,029 22,076 2260
28,0601 26,767 27,066 28213
28,577 30,041 30,136 30566
30,591 34,213 34,789 34,861
35,879 38,664 39,186 39,227
40,813 45 48 89 48,287 49,576
49,907 30 MZg 53,972 56,496
56,187 57,00 169 60,183 62,377
83,424 64,784 U 66,268 68,577 68, 560
69,199 69,332 2 26 70,746 71,644 73,0140
73,242 75,083 7 873 80,629 80,876 81, 115
83,191 84,064 84, 4223 80,333 86,320 86,371 87,665
87,930 89,212 89. 425 90,809 91,5605 91,846 94, 564.
Bei der am' 23. October fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse
132ster königl. Klassen-Lotterie fiel ein Hauptgewinn von 30,000
Thlr. auf Nr. 90,405.
1 Hauptgewinn von 10,000 Thlr. auf Nr. 588,374.
2 Gewinne zu 2000 Thlr. auf Nr. 618 und 75,092.
50 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 2898 9680 12,423
—13,979 15,856 17,440 20,9411 22,933 23,741 25,171 25381
27,5346 27, 9850 28,516 33, 183 33, 201 34487 85,340 36,535
37.091 38,015 38,355 44,928 45512 48,507 50,227 51953
52,264 52 963 63, 668 64,002 65,630 66,192 68616 69116
74,925 75,042 76,488 77,24 33035 82427 84816 87, 189
87,942 90,371 92 271 92,8356 13 360 93,850 und 94,001.
46 Gewinne zu 500 Thlr auf Nr. 63t7 6964 8626 8954
9086 10,766 12767 16,330 2388 17,542 17,686 18,202
31,058 31,229 383,561 36, 640. 9465,508 45,820 46,606
47, 367 47,795 48,978 52, 293 56,445 57,357 57,776
58,833 59,202 39,619 60,901 569520 70, 185 75 199
80, 155 81, 200 81, 883 83,325 83.729 85.495 881191 90477
90,650 und 90,895.
70 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 226 1551 3330 5245
5596 7976 8056 10268 10,8530 12,776 13,877 14, 2800
14,315 15,416 17,165 19,717 19,818 21,784 25,242 23552
22,771 26,040 26,094 27, 874 28,726 209,296 29,763 832181
32,925 33,507 35, 008 36, 166 36,757 38,604 39,643 10465
4, 285 483,336 45, 092 45,260 46,053 48,764 49,752 50,446
508ö äα ,7B8 537956 388791 60024 60115 64636
84,639 66,933 72,986 74, 750 75,043 78 431 85,751 86,629
86,959 87,011 88, 100 88,8866 89676 90,512 90.863 93.020
94,301 und 94,417.
141 Gewinne zu 100 Thlr. fielen auf 3.
1591 3256 47115 4758 7474 7632 7887
8952 9279 9903 10,533 11,313 13,531
14,700 15,946 16,051 16,880 16,684 17, 287
19,001 19,309 20,270 21,057 22605 23,942
26,576 27, 235 27, 8836 28,818 20 160 390
31,783 31,958 34,544 34M1 Aa
40,370 41,461 41,808 41,883
46,360 46, 464 46,560 A46,2
49,300 59,653 50,098 50. 351
53, 234 53,763 54,670 34, 906
57,688 57,859 59,150 60,340
64,294 64,386 64, 4“c0 65 388
67,229 68,5883 68, 628 68 072
71,878 72,089 72,985 72,999
76,833 77,133 784606 79,545
84,311 85,697 86,815 87,293
88,447 91,909 93,063 93, 102
94,040 94,9392
7
ca. 1,700,000 Einwohnern 5000 Familien vom Cretinismus meh
oder weniger inficirt; darunter 2000 Blödsinnige, 1500 Stump
sinnige, 300 im Wachsthum zwergartig Verkümmerte, 1000 cretinis
Stumme und 144 Cretinen des höchsten Grades. In Baden gab u
1844: 440 Cretinen, nach neueren Mittheilungen beträgt die Zah
der Idioten schon 2000. Im Großherzogthum Hessen zählte mar
1854: 200 Cretinen. Im Königreich Sachsen kommen 1 männliche
Tretin auf 1108 und ein weiblicher auf 1018 Bewohner. In Han
nover fand man bei der statistischen Aufnahme der Geisteskranker
nebenbei auch 1194 blödsinnig Geborene, darunter 40 unter 7, unh
161 von 7 bis 14 Jahren, also über 200 im bildungsfähigen Alte
stehende Blödsinnige. Von Preußen liegen dem Verf. nur die E
hebungen in einzelnen Provinzen vor: in der Rheinprovinz mi
Westphalen kommt auf je tausend Bewohner 1 Blödsinniger, un
Schlesien zählte 18832 969 von frühester Kindheit oder Geburt a
Blödsinnige. Wendet man diese Verhältnisse auf den Gesammtstan
an, so ergiebt sich eine Zahl von 18 bis 19,000, worunter mind
sttens 6 bis 8000 im bildungsfähigen Alter stehen. Von Oesterrei⸗
veiß der Verf. nur von Stehermark, daß dori auf 145 Bewohne
uin Cretin kommt. daß in den Turgfer Aspoun Gärnuthen Salzhurd