Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

Din Srfchemtstag, Donnerstag und 9
Sonnabend. Bestellungen sind bei der
achsten Post⸗Anstalt ober in bder Ez⸗
pebition des Blattes zu machen. 4
Anjeigen portofrei einzureichen.
asertians-Gebühren sür die Garmond⸗
zeile obder deren Raum 2 Pf.

—

Der Abonnemente⸗Preis
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den Kreis Saarbrücken.

4124.

Dinstag den 17. Ottober

1865.

Amtliches.
Koniglich Rheinischer
Appellations⸗Gerichtshof.
Assisen zu Saarbrücken.
Die Eröffnung der gewöhnlichen Assisen im Bezirk des Königl
Landgerichts zu Saarbrücken. für das IV. Quartal 1866, wird hier
mit auf
Montag den 11. Dezember 1868
festgesetzt, und der Königl. Appellations-Gerichts-Rath Herr Pelman
puum Präsidenten derselben ernannt.
Gegenwärtige Verordnung soll auf Betreiben des Königl. Herrn
General⸗Prokurators in der gesetzlichen Form bekannt gemacht werden
Köln, den 5. October 18665.
Der Erste Präsident des Königlichen Rheinischen
Appellations⸗Gerichtshofes.
(gez.) Broicher.
Für gleichlautende Ausfertigung:
Der Ober-Sekretär,
Maliil c

Die Betheiligten werden hierauf mit der Aufforderung aufmerk⸗
sam gemacht, zur Vermeidung von Zins-Verlusten die Erhebung des
Kapialbetrages der ausgeloosten Schuldverschreibungen rechtzeitig zu
bewirken.
Gleichzeitig werden die Inhaber der früher verloosten und ge⸗
kündigten, aber bis jetzt noch nicht realisirten Schuldverschreibungen
der Anleihen aus den Jahren 1848, 1852, 1853, 1864, 1855 A.,
1857 und 1859, welche gleichfalls in der Eingangs gedachten Num—
mern⸗Liste verzeichnet sind, erinnert, dieselben nunmehr ungesäumt bei
inserer Haupt⸗Kasse zur Erhebung der Kapitalbeträge zu präsentiren
Trier, den 9. October 1866.
Königliche Regierung.
v. Schleinitz.

(II. 11,614 K.)

Bekanntmachung.

Die Firma Adolph Wagner in Saarbrücen hat in der Nähe
der ihr zugehörigen Mariannenthaler Glashüte ein Etablifsement für
Kirchenfenster und verzierte Gläser gegründet.
Die von dieser Firma in der hiesigen diesjährigen Kunst- und
Industrie⸗Ausstellung ausgestellten verzierten Kirchenfenster zeignen sich
durch geschmackvolle und dem Baustyl entsprechende Muster aus, und
tann der Preis für dieselben nur als ein sehr billiger und angemes—
sener bezeichnet werden, weshalb wir den Kreis-, Lokal- und Kirchen—
Behörden die Verwendung des au. Fabrikats bei Kirchenbauten hier—
durch empfehlen.
Trier, den 5. October 1865.
I. 4873 8. 6)

(L. 8.)

Bekanntmachung.
Post-Dampfschiff-Fahrten zwischen Stralsund
und Malmö.
Die Post-Dampfschiffe zwischen Stralsund und Malmö werden
bis auf Weiteres wöchent lich zweimal so wohl aus Stralsund
wie aus Malmöe und zwar aus beiden Häfen:
am Mittwoch
und S Norgens
abgefertigt.
Berlin, den 9. October 1865.
General⸗Post-Amt.
VvV. MP. Fν

Könial. Negierung.
Belklanntmachung.
Bewerbung um Landbriefträger- ⁊xc. Stellen.
Im Bezirke der hiesigen Ober-Post-Direction sind von Zeit zu
Zeit Landbriefträger-⸗, Postboten- und Eisenbahn-Packeträgerstellen
mit Löhnungen bis zu 15 Thalern monatlich zu besetzen.
Versorgungsberechtigte Militärpersonen, welche im Stande sind,
eine Caution von 50 Thlrn. in inländischen Staatspapieren zu leisten
und welche auf eine solche, gegen vierwöchentliche Kündigung zu ver—
leihende Stelle reflectiren, werden aufgefordert, sich zur Notirung bei
der Ober-Post-Direction persönlich oder schriftlich zu melden.
Es bleibt den versorgungsberechtigten Militärpersonen, welche der—
gleichen Stellen übernehmen, unbenommen, sich außerdem um eine Vost—
Unterbeamten-Stelle zu bewerben.
Trier, den 7. October 18685.
Der Ober-Post-Director,
Meyer.
„Von der ersten Bewurzelung einer Pflanze hängt ihre Ent—
wickelung ab,“ sagt v. Liebig (die Naturgesetze des Feldbaues) und
weiter: „Die Bekanntschaft mit der Bewurzelung der Gewächse ist
die Grundlage des Feldbaues; alle Arbeiten, welche der Landwirth
auf seinen Boden verwendet, müssen genau der Natur und Beschaffen—
heit der Wurzeln der Gewächse angepaßt sein, welche er cultiviren
will; für die Wurzel vermag er allein Sorge zu tragen; auf das,
was sich daraus entwickelt, kann er keinen Einfluß mehr ausüben
und er ist deshalb nur des Erfolges seiner Bemühungen versichert

Bekanntmachung.
In No. 38 des diesjährigen Amtsblatts ist eine Bekanntmachung
der Königlichen Haupt-Verwaltung der Staatsschulden vom 14. Septbr.
c. über die an demselben Tage stattgehabte Verloosung von Schuld
berschreibungen der Staats-Anleihen aus den Jahren 1848 1854 1856
A. 1857 und 1859 abgedruckt, und sind Exemplare des Nummern
Verzeichnisses der ausgeloosten Schuldverschreibungen sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenlocale unserer Haupt-Kasse
und auf den Büreaur der Herren Landräthe, Bürgermeister, Steuer—
und Gemeinde-Einnehmer und Forst- und Strafkassen-Rendanten zur
Einsicht des Publikums ausgeleagt.

Die Samendüngung.
Die Anpreisungen von Samendüngern einerseits und die Be—
artheilung einzelner solcher Dünger andererseits haben zur Folge
gehabt, daß man nicht selten die Frage über Samendüngung über—
haupt mit der rücksichtlich eines speziell bezeichneten solchen Düngers
verwechselt und, weil man letzteren verurtheilen zu müssen glaubt,
die Samendüngung an sich zu verwerfen sich veranlaßt sieht. Damil
khut man aber offenbar Unrecht, wie nachstehend in möglichster Kürze
dargethan werden sosl
            
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