Din Sricheintstag, Donnerstag end
Sonnabend. Bestellungen sind bei der
rachsten Post-Anstalt oder in der Er⸗
pedition des Blattes zu machen.
Anzelgen portofrei einzureichen.
Insertions-Gebühren für die Garmond⸗
zeile oder beren Raum v Vf.
9— ⸗ * Der Abonnements⸗Preis
2406 X * oetragt pro Ouartal inel. Stempelsteuer
—X — — * und Traͤgerlohn fur Saarbrucen und
—**9 5— MA 7 * St. Johann 12 Sulbbergroschen.
————— — — Far die durch die Post bezogenen EGrem⸗
plare 18 Silberaroscheu.
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den Kreis Saarbrücken.
4 122.
Donnerstag den 12. October
1865.
Amtliches.
den Augenschein von der Kulturschädlichleit des undurchlassenden
Untergrundes zu überzeugen.
Trier, den 28. September 1865.
¶. G650 8. 3. Königl. Regierung.
Bekanntmachung.
Aus Anlaß einer Anfrage des Königl. Preuß. Consulats in
Amsterdam habe ich genehmigt, daß gesalzene und getrocknete Buenos—
Ayres-Häute in Original-Verpackung und mit Ursprungs-Attesten
versehen, über die diesseitige Grenze per Eisenbahn oder Schiff ein—
geführt werden dürfen.
Die Königl. Regierung veranlasse ich hierdurch, die diesseitigen
Grenzbehörden Ihres Bezirks schleunigst mit Anweisung zu versehen,
daß dem Einlaß solcher Transporte unter den angegebenen Bedin—
gungen keine Hindernisse in den Weg gelegt werden.
Berlin, den 28. September 18686.
Der Minister der geistl., Unterrichts- u. Medizinal-Angelegenheiten,
gez. v. Mühler. J
An die Königl. Regierung zu Düfseldorf. (Nr. 4052.)
Abdruck vorstehenden, auch der Königl. Regierung zu-Trier mit—
—A
behörden und der etwa interessirten Eingesessenen des diesseitigen
Kreises gebracht.
Saarbrücken, den 10. October 18665.
Der Königliche Landrath,
662
Bekanntmachung.
Durch die Bekanntmachung vom 28. Febr. d. J. ist das durch
die Bekanntmachung vom 12. Februar 1863 erlassene Verbot der
Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen und Kriegsmunition über die
Grenze gegen Rußland und das Königreich Polen hinsichtlich des
Bleies, Schwefels und Salpeters in Bezug auf die Grenze gegen
Rußland aufgehoben worden. Diese Aufhebung des früheren Ver
botes wird nunmehr, auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom
13. d. M., auf die Grenze gegen das Königreich Polen ausgedehnt,
dergestalt, daß künftig die Ausfuhr und Durchfuhr von Blei, Schwe
fel und Salpeter auch über die Grenze gegen das Königreich Polen
gestattet ist. Soweit das durch die Bekanntmachung vom 12. Febr
1863 erlassene Verbot nicht durch die gegenwärtige Bekanntmachung
und die Bekanntmachung vom 28. Febr. 1865 aufgehoben ist, bleib
es auch ferner in Kraft.
Berlin. den 28. September 1865.
117457 8. 2.)
Der Finanzminister,
von Bodelschwingh.
Belanntmachung.
Vom 1. October 18605 ab beträgt für den Verkehr zwische
Preußischen und Schwedischen Post-Anstalten das Porto für den ein
jachen frankirten Brief 4 Sgr. 6 Pfg. und für den einfachen unfran
tirten Brief 6 Sgr.
Berlin, den 27. September 1865.
General⸗Post-Amt.
von Philipsborn.
(No 25206
Bekamtmachung.
Nach einer Mittheilung des Königl. Ober-Präsidiums ist der
nach 8. 12 und 13 des Reglements über die Natural-Verpflegung
der Truppen im Frieden den im Bereiche des 8. Armee-Corps sta—
tionirten Truppen zur Beschaffung der kleinen Viktualien-Portion zu
gewährende Verpflegungs-Zuschuß pro IV. Quartal 1865, für den
Garnisonsort Saarbrücken auf 10 Pfennige pro Mann und Tad
festgesetzt worden.
Saarbrücken, den 7. October 1866.
Der Königl. Landrath,
er ·
Bekantitmachung.
Die Gemeinde Rehlingen, im Kreise Saarlouis, unweit des
Beckinger Bahnhofes belegen, hat beschlossen, von ihrem circa 700
Morgen großen Gemeinde-Eigenthum in den nächsten Jahren cirta
100 Morgen mit Thonröhren drainiren zu lassen. Davon sind in
der Mitte d. M. 78 Morgen Acker- und Wiesenland unter Leitune
des Bezirks-Wiesenbaumeisters Hecktor und des Wiesenbaumeister⸗
Stolz in Angriff genommen worden. Die von diesen Technikern
zum großen Theil schon seit einer Reihe von Jahren beschäftigten
mit den besten Werkzeugen versehenen Akkordarbeiter, welche täglich
zurchschnittlich mindestens einen Thaler verdienen (während die neu
angenommenen noch ungeübten Arbeiter bei derselben Kraftanstren
gung und mit denselben Werkzeugen bisher nur 10 bis 15 Sgr. ver.
dienten), sind mit ihren wahrhaft mustergültigen Arbeiten bereits
soweit vorgeschritten, daß die vollständige Beendigung derselben (ein
chließlich der Röhrenlegung) noch im Laufe des Monats October
)d. J. erfolgen wird. Die Kosten belaufen sich, wie veranschlag
worden, auf ca. 12 Thaler pro Morgen. Ungeachtet der jetzt herr
schenden außerordentlichen Dürre fließen aus den Drainagegräben solcht
Massen Wasser ab, daß für die in der Nähe belegene Wassermühl
bereits die doppelte Wassermasse, wie bisher, zur Verfügung ist. Do
diese Arbeiten ebenso interessant wie belehrend sind, so empfehler
wir den Freunden der Drainage, sie zu besichtigen, um sich durch
Bekauntmachuug.
In der am 9. September d. J. stattgehabten General-Versamm
ung des Pensions-Vereins für rheinpreußische Notare und Notariats
Landidaten wurden gewählt:
a) zu Mitgliedern des Vorstandes: Notar Justizrath Landweht
in Köln als Präsident, Notar Koch in Köln als Kassirer,
Notariats-Candidat Thurn in Köln als Protocollführer;
zu Stellvertretern: Notar Cardauns in Köln für den Prä—
sidenten, Notariats-Candidat Hilgers in Köln für den Kassi—
rer, Notariats-Candidat und Advocat Meurer in Köln für
den Protokollführer.
Vorstehendes wird gemäß Art. 27 der Statuten des genannten
Pensions-Vereins hiermit bekannt gemacht.
Köln, den 28. September 1865.
Der Vorstand
des Pensions-Vereins für rheinpreußische Notare und
Motariats-Candidaten.