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den Kreis Saarbrücken.
25119.
Donnerstag den 5. October
1865.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Herausgabe eines Buches, das Transport-Wesen des
Preußischen Staates betreffend.
Der Königliche Polizei-Beamte C. Doehl hat im vorigen Jahre
im Verlage von J. Guttentag zu Berlin eine Schrift, betitelt:
„das Transportwesen des Preußischen Staates, oder die General—
Transport⸗Instruction vom 16. September 1816, nebst ihren Ergänz—
ungen und Erläuterungen, so wie in ihren Beziehungen zum Aus—
lande“ nach amtlichen Quellen mit Commentar herausgegeben, und
machen wir auf dieses, bereits einer näheren Prüfung unterworfene
Werk hierdurch aufmerksam.
Trier, den 18. Sept. 1866.
I 60990 8. 2. Königl. Negierung.
bei dem besten Willen die reichlichsten Spenden des Stadtes und der
Privaten nicht mehr leisten, als eben nur das vorläufige und aller—
dringendste Elend zu bekämpfen? Bleibt nicht in der Hauptsache das
mühsam durch Generationen angesammelte kleine Vermögen so vieler
Verunglückten mit einem Schlage vernichtet, so daß sie mit Schulden
und Lasten fortdauernd schwer gedrückt, ihr Erwerbsleben gleichsam
ganz von vorn wieder anfangen müssen? Und dann — muß nicht
der gute Wille der spendenden Bevölkerung allmälig erlahmen, wenn
sie, wie in den letzten Jahren, unaufhörlich von Collectanten bedrängt
wird und dabei sich sagen muß, daß die Unglücklichen, denen sie hel—
fen soll, ihr Unglück wesentlich selbst verschuldet haben —
verschuldet durch die tadelnswerthe Sorglosigkeit, mit der sie ihren
Besitz gegen Feuersgefahr zu versichern versäumten? In der That
werden schon solche nur zu begründeten Klagen und Vorwürfe über—
all laut, vorzugsweise im Schooße der immer am meisten in Anspruch
genommenen städtischen Bevölkerungen, deren Leistungen durch Selbst—
besteuerung für milde Zwecke in's Immenste zu wachsen drohen, und
die sich doch ihrerseits nicht der Nachlässigkeit in der Nichtversicherung
ihrer Habseligkeiten schuldig machen.
Darum — das grause Unglück der sicher noch auf Jahrzehnte
in's tiefste Elend gestürzten armen Bevölkerung von Bengel, wie es
jetzt vor unser Aller Augen steht, möge es als dringende Mahnung
wirken, unverzüglich die etwaige Versäumniß nachzuholen und we—
nigstens die Gebäulichkeiten, wenn irgend möglich aber auch die Ma—
biliarschaft gegen Feuersgefahr zu versichern.
Diese Mahnung gilt vornehmlich dem unbemittelteren Theile der
Bevölkerung, den zahlreichen kleinen ländlichen Grundbesitzern. Die
durchgängig größere Feuergefahr ihrer mangelhaft gebauten Häuser
und der Umstand, daß ihr Haus und Hof und was darin ist, in der
Regel ihr gesammtes Hab und Gut bildet, dessen Verlust sie bei dem
Mangel an Capital und sonstiger Einnahme-Quellen unrettbar hinaus—
ttößt aus der Klasse der Besitzenden, der selbstständig Erwerbenden,
machen es gerade ihnen zur unerläßlichsten Pflicht gegen den Staat
und die Gemeinde, gegen sich und ihre Familien, ihren Besitz gegen
Feuerschaden zu versichern. Der oft gehörte Einwand, daß es den
Unbemittelteren eine Unmöglichkeit sei, die Jahresbeiträge für die
Versicherung aufzubringen, trifft keineswegs in dem Umfange zu, in
welchem bisher noch Nichtversicherungen, namentlich auf dem platten
Lande zu beklagen sind. Die Versicherungsprämien sind so gering,
daß sie bei einem kleineren, nur wenige hundert Thaler werthen
Besitz sich jährlich nur nach Groschen, kaum nach Thalern berechnen
und also von einem gewissenhaften wahrhaft sparsamen Hanspvater
Belanutmachung.
Vom 1. Oetober 1865 ab beträgt für den Verkehr zwischen
Preußischen und Schwedischen Post-Anstalten das Porto für den ein
fachen frankirten Brief 4 Sgr. 6 Vfg. und für den einfachen unfran
tirten Brief 6 Sgr.
Berlin, den 27. September 1866
Beneral⸗Post-Amt.
von Philinsborn.
Fenersbrünste
m beklagenswerthesten Umfange haben in neuerer Zeit wiederholt
den Regierungs-Bezirk Trier heimgesucht. Namentlich ist der Kreis
Wittlich, der überdies durch Hagelbeschädigungen empfindlich gelitten
hat, der Schauplatz ihrer Verwüstungen gewesen. Auf den erheb—
lichen Brand zu Manderscheid folgte bald der zu Bausendorf und vor
wenigen Tagen der im Nachbardorfe Bengel. Das grauenhafte
Elend, welches über die letztere große Ortschaft hereinbrach, ist dem
Publikum bereits durch die öffentlichen Blätter, insbesondere durch
den Hülferuf des alsbald zusammengetretenen Unterstützungs-Comité's
bekannt geworden.
Um der augenblicklich dringendsten Noth zu begegnen, um na
mentlich zu verhüten, daß das schreckliche Unglück, welches der Mehr
zahl der Bevölkerung ihr ganzes Hab und Gut raubte und im erster
Ansturm schon leider das Opfer mehrerer Menschenleben forderte
—
die fortwirkende Ursache werde von künftiger Krankheit und Verderb
niß, ist von Regierungswegen ohne Verzug das nur Mögliche ver
anlaßt worden. Reichliche Sendungen von wollenen Decken, sonstigen
Bettzeug und Kleidungsstücken werden dazu beigetragen haben, die
obdachlosen Unglücklichen gegen die schädlichen Einflüsse der kalter
Nachtluft zu schützen. Da der Aufbau dauerhafter Wohnungen vor
einbrechendem Winter nicht mehr zu bewerkstelligen sein wird, so ha—
die Behörde sofort die Herstellung provisorischer hölzerner Baracken
in die Wege geleitet. Das erforderliche Material ist durch schleu
nigst angeordnete Fällungen in den Königlichen Waldungen resp
durch Ankauf auf öffentliche Rechnung beschafft und militärische Hülft
an Ort und Stelle dirigirt worden, um den Schutt wegzuräumen und
die Nothhütten zu errichten. In wenigen Tagen wird dies Werf
vollendet sein.
Auch haben wir mit Genugthuung wahrgenommen, daß nicht
blos in der Nachbarschaft, sondern auch in weiteren Kreisen die Pri
atwohlthätigkeit sich zu Gunsten der Verunglückten bereits glänzend
»ekundet hat. Wir zweifeln nicht, daß des Herrn Oberpräsidenten
Ercellenz eine allgemeine Haus-Collecte für die Brandbeschädigten zu
Bengel bewilligen und daß bei dieser Gelegenheit der bekannte Wohl.
thätigkeitssinn der Bevölkerung unseres Bezirks und der ganzen Pro—
vinz sich wieder in dem ersprießlichsten Umfange bewähren wird.
Alles das ist geschehen und wird geschehen aber — wenn, wie
hier und in so häufigen ähnlichen Fällen, die Calamität ihren Haupt
grund hat in der vielseitigen Unterlassung der Versicherung von Ge
bäulichkeiten und fahrender Habe gegen Feuersgefabz sonnen c