Din Erscheintstag, Donnerstag und
Eonnabend. Bestellungen sind bei der
raͤchsten Post⸗Anstalt oder in der Ex⸗
pedition des Blattes zu machen.
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zeile oder deren Raum 9 Pf.
Kre is Platt
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vlare 15 Silberaroschen.
den Kreis Saarbrücken.
M IIꝑ7.
Sonnabend den 30. September
1863.
Einladung zum Abonnement.
Zu dem mit dem 1. October c. beginnenden Abonnement des IV. Quartals auf das „amtliche Kreisblatt
für den Kreis Saarbrücken“ ladet die unterzeichnete Expedition mit dem Hinzufügen ergebenst ein, daß das
Kreisblatt auch in dem bevorstehenden neuen Quartale in der bisherigen Weise forterscheinen wird.
Saarbrücken, im September 1865. Die Exrpedition,
Onv5. Mũũttengev,
gegenüber dem Haupt-Zoll-Amte.
Amtliches.
Auszug
aus dem von des Herrn Justizministers Excellenz unter'w
20. September 1865 genehmigten Dienstreglement des Kgl
Landgerichts zu Saarbrücken vom 31. Juli desselben Jahres
Art. J.
Die erste Kammer urtheilt über Civilsachen, über zuchtpolizeiliche
Appellationen und Disciplinarsachen, welche gesetzlich der Civilkam
mer überwiesen sind. Sie bildet die Rathskammer in Civilsachen
Art. 2.
Die zweite Kammer urtheilt über zuchtpolizeiliche Sachen in
erster Instanz, bildet die Rathskammer in Strafsachen und urtheill
über Handelssachen.
Art. 3.
Die erste Kammer hält die öffentlichen Sitzungen Dinstags,
Mittwochs und Donnerstags, Morgens 9 Uhr, die Sitzungen für
Civil-⸗Rathskammersachen Montags 9 Uhr.
Am Mittwoch kommen die Subhastationssachen, am Donnerstag
die zuchtpolizeilichen Appellations- und Disciplinarsachen vor.
— tt—
Die Viehseuche in England.
In den letzten Wochen hat sich auf unserer Insel eine der schlimm—
sten Landplagen entwickelt und mit erstaunlicher Schnelligkeit um sich
gegriffen. Die Einnistung der Cholera könnte kaum eiue größere
Aufregung hervorrufen, als es die unter dem Viehstande Englandeé
wüthende Seuche gethan hat. Bei einem Volke, welches seine ganze
Lebensweise auf der Grundlage animalischer Nahrung eingerichtet
hat — dies gilt wenigstens von England im vollsten Maße, wenn
auch in Schottland und mehr noch in Irland Vegetabilien eine Rolle
in dem Lebensunterhalte spielen —, darf es nicht Wunder nehmen,
wenn eine Calamität, welche nicht nur eine große Vertheuerung des
hauptsächlichen Nahrungsmittels, sondern dazu Verdacht und Furcht
bei jedem Genusse desselben herbeiführt, die öffentliche Aufmerksam
keit im höchsten Grade beansprucht. Die engl. Regierung, der man
eine vorschnelle Einmischungssucht in innere Angelegenheiten nich!
borwerfen kann, hat sich schon gezwungen gesehen, energische Maß
regeln zu ergreifen, und während die furchtbare Baumwollkrisis in
Lancashire fast ausschließlich auf dem Wege der Selbsthülfe Seitens
der Nation überwunden worden ist, sind jetzt, obwohl die Viehseuche
erst vor kurzer Zeit aufgetreten, von der Regierung schon Schritte
im Inlande und gegen das Ausland hin gethan worden, um das
nationale Unglück in engere Schranken zu drängen. Die Instruk
tionen der Hafenbeamten sind verschärft worden, besondere Inspek
wen haben Nallmacht erhalten eu' ieder Leil preng 6.513
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Art. 4.
Die zweite Kammer hält die öffentlichen Sitzungen in zuchtpoli—
zeilichen Sachen Freitags und Samstags, Morgens 9 Uhr; die öf—
fentlichen Sitzungen in Handelssachen Montags, Morgens 9 Uhr,
und die Rathskammer-Sitzungen in Strafsachen an demselben Tage.
Gezeichnet: Zweiffel.
To fetti.
Für die Richtigkeit des Auszugs:
Saarbrücken, am 24. September 1865.
Der Ober-Secretär,
Tofetti.
Vorstehender Auszug wird mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß die Sitzungen des Königlichen Landgerichts
— zweite Kammer — in Handelssachen mit Montag den 9. October
1865 ihren Anfang nehmen.
Saarbrücken, am 24. September 1865.
Der Landgerichts-Präsident, Der Ober-Procurator
Zweiffel. für dens.:
Petersholz.
zu betreten, um vorhandenes Vieh zu untersuchen, und wenn eine
Spur von Krankheit sich zeigt, das von derselben befallene Thier von
der übrigen Heerde absondern zu lassen und den Verkauf oder die
Entfernung desselben zu verbieten; an die Eisenbahn-Directionen ist
die Aufforderung ergangen, die zum Viehtransporte gebrauchten
Waggons einem wirksamen Reinigungsprozesse zu unterwerfen, und
chließlich sind die auswärtigen Vertreter Großbritanniens angewie—
en worden, den Regierungen des Auslandes eine scharfe sanitätsbolizeiliche
Ueberwachung der Viehausfuhr anzurathen, da in den
englischen Häfen sonst strenge Präventivmaßregeln ergriffen werden
müßten.
Der Charakter der Krankheit ist in seiner Bösartigkeit nur zu
klar; doch streiten die Autoritäten sich noch über den Namen, welchen
sie ihr geben sollen. Es wird behauvtet, sie sei identisch mit der
russischen Rinderpest und dieses dem Deutschen entnommene Wort
rinderpest) hat sich in Folge dessen schon in der englischen Sprache
eingebürgert. Mit mehr Grund aber bezeichnet man die Krankheit
als Pleuropneumonie oder Lungenseuche, und wenn man das Kind
beim rechten Namen nennt, ergibt sich bald, daß wir hier durchaus
nicht an eine nagelneu importirte Epidemie, sondern an eine schon
vor einem Jahrhundert in England aufgetretene Seuche zu denken
haben. So wissen wir, daß im Jahre 1747 die Grafschaft Cheshire
allein 30,000, die Grafschaften Nottinghamshire und Lancashire
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