Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

Erscheint Dinstag, Donnerstag und
Sonnabend. Bestellungen sind bei der
naͤchsten Post⸗Anstalt oder in der Ex⸗
pedition des Blattes zu machen.
Anzeigen portofrei einzureichen.
Insertions-Gebüͤhren für die Garmond⸗
zeile oder deren Raum 9 PPf.

v 55 Der Abonnements⸗Preis
hz —58— oetraͤgt pro Quartal inel. Stempelsteuet
X 31 und Tragerlohn für Saarbrücken unt
⸗ —X * * St. Johann 12 Silbergroschen.
—— 698 —2 33 Fuͤr die durch die Post bezogenen Exen
plare 15 Silbergroschen.

den Kreis Saarbrücken.

3 113.

Donnerstag den 21. September

1865.

Amtliches.

Behörden, Communen und öffentlichen gemeinnützigen Anstalten
soll bei allen Bestellungen ein Rabatt von 20 Proc., und Privatleuten
 bei Bestellungen von 50 Stück und darüber hinaus ein Rabatt
von 10 Proec. des Einzelpreises bewilligt werden.
Außer diesem Preise hat der Käufer zu entrichten:
a) die Kosten für die Verpackung,
b) die Kosten für den Transport bis zur nächsten Eisenbahn—
oder Verschiffungs-Station (je nach der Bestimmung des
Bestellers).
Es versteht sich von selbst, daß derartige Kosten wegfallen, so
bald der Käufer die Bäume selbst abholt oder abholen läßt und de
ren Verpackung nicht verlangt.
Die Erfordernisse, denen bei Bestellungen von Obstbäumen Sei
tens der Käufer zu genügen ist, sind folgende:
1) Alle Bestellungen und Anträge auf Ueberlassung von Bäu—
men sind an den Garteninspector Sinning in Voppelsdorf bei
Bonn zu richten.
2) Bei auswärtigen, schriftlich eingehenden Bestellungen ist der
Geldwerth der Bestellung dem Schreiben beizufügen und franco ein—
zusenden. Nur Communen und bekannten sichern Privatpersonen
kann ausnahmsweise bei größeren Bestellungen bis auf 3 Monate,
mit Genehmigung des Directors der landw. Akademie zu Poppelsdorf
 bis auf 6 Monate Credit gegeben werden. Bestellungen, die
diesen Bedingungen nicht entsprechen, bleiben unberücksichtigt.
3) Erscheint der Käufer persönlich oder durch einen Beauftrag—
ten, um die gewünschten Obststämme sofort abzuholen, so hat er sich
zunächst an den Inspector Sinning zu wenden, der ihm eine An—
weisung an die Kasse zur Annahme des Geldes und eine Anweisung
an den Gärtner zur Verabfolgung der verlangten Stämme zustellen wird.
4) Nur ausnahmsweise soll es auch gestattet sein, daß einem
Käufer, der sich direct in Annaberg meldet, die gewünschten Obst—
nene auf Anweisung des dortigen Wirthschafts-Inspectors, an den
sich der Käufer zu wenden hat, verabfolgt werden. Dies ist jedoch
nur gegen sofortige baare Zahlung, die an den Wirthschafts-Inspec—
tor zu leisten ist, und nur bei geringen Quantitäten von höchstens
12 Stämme jeder Obstsorte zulässig.
5) Von auswärtigen Bestellern werden die Verpackungs- und
Transportkosten durch Nachnahme oder Postvorschuß eingezogen. Eine
Stundung derartiger Kosten ist unter allen Umständen unzulässig.
6) Sobald die Ablieferung der bestellten Bäume an die Eisen—
bahn- oder Schiffsstation ꝛc. stattgefunden hat, geht die Sendung auf
Gefahr und Kosten des Bestellers.
Poppelsdorf, den 22. August 1865.
Der Königl. Garteninspector.
W. Sinning.
ener die schwierigsten Arbeiten aus. Diese in Fabriken oft in großer
Zahl befindlichen Arbeiter mögen mit zu der Anschauung beigetra
gen haben, daß das Loos der Arbeiter jetzt schlimmer sei, als früher.
Der Herr Verf. steht nicht an, das Gegentheil zu behaupten; denn
gerade die Fabrikarbeiter befinden sich im Durchschnitt in weit besse—
rer Lage als früher die mit ihnen auf gleicher Stufe stehenden son—
stigen Handarbeiter. Wenn man aber die Lage unserer jetzigen Werk—
führer und Vorarbeiter mit der früheren von Altgesellen u. dgl.
oergleicht, so wird man zugestehen müssen, daß dieselbe eine weit
bessere, ja derjenigen viel kleiner Meister der alten Zeit vorzuzie
hen ist.

Personal⸗-Chronik.
Der auf Grund der Gemeinde-Ordnung vom 11. März 1850 auf zwölf Jahre
gewählte und bestätigte Bürgermeister von Bischmisbeim, Richard Klein, ist nach
Ablauf seiner Dienstperiode definitiv zum Buͤrgermeister der Sammtgemeinde Bisch⸗
misheim ernannt worden.

Bekanntmachung.
Der durch die Bekanntmachung des Landrathsamtes zu Wittlich
bom 3. v. Mts. (Amtsblatt Seite 341) und durch unsere Bekannt—
machung vom 23. v. Mts. (Amtsblatt Seite 373) angekündigte
Drainage-Cursus wird unter der Leitung des Bezirks-Wiesenbaumei—
sters Hektor aus Aachen am 2. October c. in Neuerburg bei Witt
lich beginnen. Die Anmeldungen sind bis zum 28. d. Mts. an den
Königl. Landrath Aldringen zu Wittlich zu richten.
Trier, den 8. September zu richten.
IJ. 6289 8. 1.) Königl. Regierung.
Bekanntmachung. I
Am Samstag den 23. d. Mts., Vormittags von 9 Uhr ab,
sollen im Amtsgebäude der hiesigen Königlichen Bergwerks-Direction
verschiedene entbehrlich gewordene Inventar-Gegenstände, als: Wasch
und Nachttische und Schränkchen, theils von Mahagoniholz, Kom—
moden, Spiegel, Bettstellen, Matratzen mit Springfedern, Matratzen
mit Roßhaaren, Federbetten, gesteppte Bettdecken, Bettüberzüge und
Betttücher, Tischtücher, Servietten, Fenstervorhänge, Messer, Gabeln,
12 Stück silberne Eßlöffel, 12 Stück desgl. Kaffeelöffel und 1 dergl
Aufgebelöffel, verschiedenes Geschirr von Porzellan und Fayence ꝛc. ⁊c.
öffentlich gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Saarbrücken, den 12. September 1865.
Königl. Bergwerks-Direction,
Bsuhme.

Bekanntimnachung.
In Folge Anordnung Sr. Excellenz des Herrn Ministers für
die landw. Angelegenheiten wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß der Verkauf von Obstbäumen in der Königl. Provin—
zial-Baumschule zu Annaberg bei Friesdorf bei Bonn mit dem Herbste
dieses Jahres beginnen soll.
Es kommen zunächst hochstämmige Aepfel-, Birnen- und Kirschen—
häume zum Verkauf. Der Preis eines starken Stammes ist für jetzt
auf 12 Silbergroschen festgesetzt.
Die Uebermacht des großen Kapitals.
Von Herrn Franz Wirth
Die Erfahrung des letzten Jahrzehnts hat gezeigt, daß die Phrase
von der Uebermacht des großen Kapitals und der Unterdrückung des
leinen Handwerkers durch die Großindustrie eben nichts als Phrase
st. Wohin wir blicken, sehen wir die kleinen Gewerbe nicht blos
nicht unterdrückt, sondern blühender als je; freilich sind manche ver
schwunden, aber nicht zum Nachtheil ihrer Inhaber, sie sind zum
Großgewerbe geworden. Maschinen arbeiten jetzt da, wo früher nur
die Hand thätig war, und gewöhnliche Handarbeiter, welche früher in
Werkstätten nicht verwendet werden konnten, führen jetzt mit Hülfe
            
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