Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

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V

den Kreis Saarbrücken.

1122

Dinstag den 19. September

1865.

Amtliches.

des Amtsblattes erschienene Bekanntmachung über Bewilligung einer
allgemeinen Haus-Collecte fur die Brandverunglückten zu Bausendorf
m Kreise Wittlich betreffend, ersuche ich die Herren Bürgermeister,
dafür Sorge zu tragen, daß den zur Abhaltung dieser Collecte in
dem hiesigen Kreise eintreffenden Deputirten, Seitens der Ortsbehörden
zie erforderliche Hülfe geleistet und die eingehenden Beträge nach
Maßgabe des durch Verfügung kgl. Regierung vom 83. Mai 1888
J. 4012 S. 2 mitgetheilten Ober-Präsidial-Rescriptes vom 19. April
,. ej. jedesmal an die betreffenden Steuerkassen abgeliefert, und von
ziesen an die Communal-⸗Instituten-Kasse zu Trier abgeführt werden.
Der Vorlage der Ertrags-Nachweisen sehe ich bis zum 20. De
ember c. entgegen.
Saarbrücken, den 16. September 1865.
Der Königl. Landrath,
v. Gärtner.

Bekanntmachung.
Die Beträge der durch unsere Bekanntmachung vom 13. März
d. J. zur Auszahlung am 1. October d. J. gekündigten Schuldver—
schreibungen der Staats-Anleihen von 1848, 1854, 1855 4. 1857
ind 1859 können bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Ora
nienstraße No. 94, unten links, schon vom 15. September ab, mit Aus
nahme der Sonn- und Feiertage und der Kassen⸗Revisionstage in Em—
pfang genommen werden.
Bei den Regierungs-Hauptkassen können die gedachten Schuld⸗
oerschreibungen behufs ihrer Einlösung erst vom 20. September c
ab, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der Tage vom 15.
bis 19. jeden Monais, eingereicht werden.
Berlin, den 1. September 1866.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
von Wedell. Löwe.

ümmtliche dercha Buͤrgermeister
des Kreises.
Mo. 5079)
Hauscollecte für die Brandbeschädigten zu Bausen—
dorf, im Kreise Wittlich betr.
In der Nacht vom 18. auf den 20. Juli d. J. wurde die Ge⸗
neinde Bausendorf, im Kreise Wittlich, von einem bedeutenden Brand
anglücke betroffen.
Am 19. Juli c. Abends gegen 7 Uhr schlug der Blitz in den
zortigen Kirchthurm ein und zündete. Das Feuer theilte sich von
hieraus zunächst den umliegenden Strohdächern mit und verbreitete
iich sodann, begünstigt durch einen heftigen Nordostwind, mit reißen⸗
der Schnelligkeit über den ganzen südöstlichen Theil des Ortes, wo
zie meisten Hauser noch mit Stroh gedeckt waren.
Nach einer genauen Aufnahme sind durch diesen Brand total
jerstört 33 Wohnhäuser mit ebenso viel ländlichen Neben- (Oeconomie-)
8ebäuden und die Kirche.
Keines der Wohnhäuser ist bewohnbar geblieben, da die ganze
Brandstätte, mit Ausnahme der noch aufstehenden Mauern der Kirche
ind zweier Privatgebäude, in einen einzigen großen Schutthaufen
oerwandelt ist.
Von den 208 Personen, welche durch diesen Brand betroffen
ind, hat keine ein Unterkommen auf eigenem Grund und Boden
inden können, und mußten dieselben sämmtlich bei den übrigen Ein⸗
wohnern der Gemeinde, einige sogar wegen Mangel an Raum in
der Nachbargemeinde Olkenbach untergebracht werden. Von den
Mobilien, deren wegen des rasch um sich greifenden Feuers nur
wenige gerettet werden konnten, sind nur ein ganz geringer Theil,
nämlich der von 3 Verunglückten und diese noch sehr gering versichert
zewesen. Die bereits eingescheuert gewesenen Heu- und sonstigen
Futtervorräthe für den Winter waren sämmtlich nicht versichert und
ind ein Raub der Flammen geworden.
Beinahe sämmtliche Brandbeschädigte gehören der geringen
Mittel- und Taglöhnerklasse an, wovon mehr als die Hälfte unter
dem Drucke verhältnißmäßig hoher Hypothekar-Schulden leidet.
Die Wiederherstellung der zerstörten Wohn- und Oeconomiege
bäude wird nach einer vorläufigen mäßigen Schätzung einen Kosten⸗
Aufwand von etwa 80.,000 Thlr. mindestens erfordern, während die
Entschädigungsbeträge in Folge der niedern Versicherungen kaum die
Zälfte dieser Summe erreichen werden

Bekanntmachung.
Die am 1. October d. J. fälligen ZJinsen von Staats-Schuld—
vberschreibungen können vom 15. k. Mts. ab mit Ausschluß der Sonn⸗
und Festtage und der Kassenrevisionstage, bei der Staatsschulden⸗
tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße 94, unten links, Vormittags
hon 9bis 1 Uhr, gegen Ablieferung der Coupons in Empfang ge—
nommen werden.
Von den Regierungs-Hauptkassen werden diese Coupons vom
20. k. Mts. ab an jedem Wochentage, mit Ausnahme der Tage vom
156. bis 19. jeden Monats eingelöst werden.
Die Coupons müssen nach den einzelnen Schuldengattungen ge—
ordnet, und es muß ihnen ein, die Stückzahl und den Betrag
der verschieden Appoints enthaltendes, aufgerechnetes und unterschrie⸗
henes Verzeichniß beigefügt sein.
Berlin, den 29. August 1865.
Haupt-⸗Verwaltung der Staatsschulden.
von Wedell. Löwe.
Bekauntmachung.
Concessionirungeines chirurgisch-är ztlichen G ehülfen
Der Krankenwärter Heinrich Priemer aus Meschede ist nach
hestandener Prüfung als chirurgisch-ärztlicher Gehülfe für den Knapp—
schafts-Kursprengel „Heusweiler von der Heydt“ mit dem Wohnsitze
in Riegelsberg concessionirt worden.
Trier, den 7. September 1866.
il 48320 8. 5.) Könial. Regierung.

Bekanutmachung.
CLoncessionirung einer Privat-Unterrichts-Anstalt.
Dem Lehrer Friedrich Bach in Saarbrücken ist die Concession
zur Errichtung einer Privat-Unterrichts-Anstalt für Knaben in St.
Johann ertheilt worden.
Trier, den 8. September 1865.
J.4430 8. 80 Königl. Regierung.
Bekauntrmachung.
Unter Pezuanahms⸗ auf die hierunter ahgedruckte in der Nr. 38
            
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