Erscheint Dinstag, Donnerstag und
Sonnabend. Bestellungen sind bei der
rächsten Post-⸗Anstalt oder in der Er⸗
vedition des Blattes zu machen.
Anzeigen portofrei einzureichen.
Insertions Gebühren für die Garmond⸗
zeile oder deren Raum 9 Pf.
eahe CO Der Abonnements⸗Preis
e 5 7* oetraͤgt pro Quartal inel. Stempelsteuer
* —* —— F und Traͤgerlohn für Saarbrücken und
* —— W St. Johann 12 Silbergroschen.
— —55 ꝓ⸗ Füuͤr die durch die Post bezogenen Exew
J — plare 15 Silbergroschen.
ur
den Kreis Saarbrücken.
48.110.
Donnerstag den 14. September
1865
α
Amtliches.
Bekanntmachung.
Betrifft die Abhaltung eines Lehrkursus über Drai—
nage in Neuerburg, im Kreise Wittlich.
Das Königl. Landraths-Amt zu Wittlich hat unter'm 3. August
d. J. in No. 33 des diesjährigen Amtsblattes bekannt gemacht, daß
die Gemeinde Neuerburg des Kreises Wittlich im Laufe dieses Herb
stes eine ca. 66 Morgen umfassende Fläche Ackerlandes unter Leitung
des Herrn Bezirks-Wiesenbaumeisters Hector aus Aachen drainiren
lasse, wobei unter Leitung desselben ein mit belehrenden Vorträgen
und praktischen Unterweisungen verbundener Drainage-Cursus zur
Ausbildung tüchtiger Drainage-Vorarbeiter ertheilt werden solle.
Bei der Wichtigkeit dieser Entwässerungsmethode für den dies
eitigen Bezirk und bei den vielen Schwierigkeiten, mit denen die
zweckentsprechende Ausführung solcher Anlagen verknüpft zu sein
pflegt, ist es für die Grundbesitzer von wesentlichem Interesse, wenn
ihnen, wie im vorliegenden Falle, Gelegenheit gegeben wird, sowohl
durch Unterricht, wie auch durch Anschauung und praktische Uebungç
sich in diesem schwierigen Zweige der Landescultur selbst auszubilden
resp. tüchtige Vorarbeiter ausbilden zu lassen.
Wir sehen uns daher veranlaßt, auf diesen Lehrcursus hiermit
noch besonders aufmerksam zu machen und zu zahlreicher Theilnahme
an demselben zu ermuntern, sowie überhaupt diese Einrichtung auch
anderen Kreisen resp. Bürgermeistereien zur Nachahmung zu empfehlen.
Zur Orientirung über die Art und Methode des Lehrcursus
diene Folgendes:
1) Die belehrenden Vorträge werden in den Abendstunden von
b bis 8 Uhr in dem Bürgersaale von Neuerburg stattfinden, der
Zeitpunkt der Eröffnung des Cursus wird im Amtsblatte noch be
sonders bekannt gemacht werden.
2) Außer den Zöglingen soll eine Zahl tüchtiger Handarbeiter
engagirt werden, indem es nicht in der Absicht liegt, durch die Zög
linge die rein mechanischen Arbeiten in sehr großer Ausdehnung
ausführen zu lassen. Es genügt vielmehr, daß dieselben die neuen
Drainirwerkzeuge gehörig gebrauchen und würdigen lernen und
sich überhaupt an eine präcise sorgfältige Ausführung aller einzelnen
Drainirarbeiten gewöhnen; sie werden also in den Stand gesetzt
verden, die nöthigen Nivellements, das Oeffnen der Gräben, das
degen und Bedecken der Röhren selbstständig und regelrecht auszu
ühren. Aus diesem Grunde ist es wünschenswerth, daß stets einigt
Zöglinge auch als Aufseher fungiren.
3) Die fähigsten Zöglinge müssen beim theoretischen und prak
tischen Unterricht als Hülfslehrer (namentlich auch an den Regen
und Feiertagen) mit verwendet werden, um die wichtigsten Lehren
der Draktnage zu wiederholen, das Verfahren beim Nivelliren, sowie
das Abstecken der Horizontalen und kleineren Drainnetze den schwäche
zen Zöglingen vollkommen geläufig zu machen.
Dabei legen wir großes Gewicht darauf, daß der theoretisch—
Unterricht möglichst mit den praktischen Arbeiten verbunden wird
damit die Zöglinge früh gewöhnt werden, mit Nachdenken zu arbei
ten. d. h. sich über das Warum klar zu werden.
4) In diesem Geiste muß auch die öffentliche Schlußprüfung au—
Felde in Gegenwart von Sachverständigen stattfinden.
J Amee waa houe hnrir Esementavsospe 4
1
37
ohne Unterbrechung des regelmäßigen Schulunterrichtes sich mit die
sem Gegenstande an Ort und Stelle und durch Beiwohnung einiger
Vorträge bekannt machen.
6) Dem Bezirkswiesenbaumeister Herrn Hector wird zur Be
schaffung von Musterdrainagewerkzeugen, welche während des Cursus
gebraucht werden können, ein Fonds zur Disposition gestellt werden
und sollen die betreffenden Werkzeuge am Schlusse des Cursus als
Prämien vertheilt werden.
Trier, den 29. August 18665.
I. 5061 8. 3.) Königl. Regierung.
Bekanntmachung.
Die Verwaltung des Schullehrer-Wittwen- und
Waisen-Pensionsfonds betreffend.
Nach der in unserm Amtsblatt de 1864 Seite 126 bekannt ge
machten Ergebnissen über die Verwaltung des Schullehrer-Wittwen
und Waisen-Pensionsfonds pro 1863, verblieb einschließlich der
Staatspapiere und Hypotheken-Obligationen ein Bestand von —
61,236 Thlr. 29 Sgr. 2 Pfg.
Im Jahre 1864 sind eingegangen:
Ac.
a) an Beiträgen der Mitglieder .. 2809 15 —
b) „Antrittsgeldernnn... 180 — —
c) „Zinsen von Kapitalien. .. 2366 10 —
d) „Collectengelder.... . 51 82
o)n, angekaufte Staatspapiere nach
dem Nominalwerth.... 2250 — —
f) „zurückgezahlten Kapitalien. 200 — —
Einnahme — 71857 83 2
Die Ausgabe betrug:
1) an Pensionen...2580 6 8
2) „Verwaltungskostee.. — —-—
3) „Insgemein.. — — —
M Ankaufspreis von Staatspapieren 2051 13 6
5) Abgang von den Hypotheken-Ob—
ligationen.. . . 200 — —
Ausgabe ¶
M M
Mehr-Einnahme gegen die Ausgabe — 62 13—
bleibt Bestand Ende 1864 — 64.242 12 9
Trier, den 25. Auaust 1865.
I. 4802 8. 3) Könial. Regierung.
Bekanntmachung.
Termine zur Anmeldung von Gewerbeschein-Gesuchen
Unter Hinweisung auf den 8. 10 des Hausir-Regulativs vow
28. April 1864, nach welchem von den Personen, die ein Gewerbe
im Umherziehen betreiben, die Erneuerung ihrer Gewerbescheine für
das nächstfolgende Jahr wenigstens 3 Monate vor dem Schlusse des
laufenden Jahres bei der Polizeibehörde ihres Wohnortes (dem be—
treffenden Bürgermeister) nachgesucht werden muß, bringen wir diese
gesetzliche Bestimmung wiederholt mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß, daß der vorgeschriebene Anmeldungstermin pünktlich ein
zuhalten ist, bei einer Versäumniß aber die betreffenden Hausirer e—
h datahtte bntte b SahressPsnsse no