Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

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für

den Kreis Saarbrücken.

Ac 109.

Dinstag den 12. September

1863

Amtliches.

Bekanntmachung.
Der katholische Schulverwalter Joh. Hoegener zu Falkenauel,
Kreis Prüm, ist zum commissarischen Verwalter der neu creirten
katholischen Schule in Fürstenhausen, Kreis Saarbrücken, berufen
worden.
Trier, den 28. August 1865.
1 4210 8. 5.) Königl. Regierung

Polizei⸗Verordnung.
Hundesperre betr.
Am 24. d. Mts. hat der Ackerer Johann Lerner zu Alsfassen,
Kreis St. Wendel, seinen zweijährigen Hund, welcher verschiedene
Symptome der Tollwuth gezeigt hatte, getödtet.
Die demnächst durch den Kreisthierarzt vorgenommene Obduction
hat die Wahrscheinlichkeit ergeben, daß der qu. Hund wirklich von
der genannten Krankheit befallen war.
Es steht zu besorgen, daß der Lerner'sche Hund, welcher die
Nacht vom 23. zum 24. außer dem Hause seines Herrn zugebracht
noch andere Hunde gebissen hat.
Wir verordnen deshalb auf Grund des 8. 11 des Gesetzes vom
11. März 1850 unter gleichzeitiger Bezugnahme auf die Bestimmun
gen der 88. 93 bis 104 der Verordnung vom 28. October 1835
(Gesetz⸗ Sammlung de 1835 S. 289 u. ff.), sowie auf die 88. 306
und 307 des Strafgesetzbuches wie folgt:
8. 1. Sämmtliche Hunde in den Gemeinden der Bürgermeistereien
St. Wendel (Stadt und Land) Alsweiler und Oberkirchen sind einst
weilen auf die Dauer von acht Wochen einzusperren.
Zg. 2. Wenn ein Hund während dieser Zeit in's Freie geführt
werden soll, so darf dies nicht anders, als an der Leine und unter
Führung eines zuverlässigen Begleiters geschehen. Der Hund muf
mit einem gegen das Beißen vollkommen sichernden Maulkorbe ver
sehen sein.
8. 3. Alle dort herrenlos umherlaufenden Hunde sind zu tödten
und nach diesfälligen sanitätspolizeilichen Vorschriften zu vergraben
8. 4. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung ist mit
rziner Geldstrafe von 1 bis 10 Thlr., an deren Stelle im Unvermö—
gensfalle eine verhältnißmäßige Gefängnißstrafe tritt, zu ahnden.
Trier, den 29. August 1865.
I. 6670 8. 2. Könial. Regierung.
Bekanntmachung.
Aufhebung der Ortssperre für Schaafe.
Die von uns durch Amtsblatts-Bekanntmachung vom 6. Juni e.
. 2640 8. b, wegen Ausbruchs der Räude unter den Schaafen für
die Gemeinden Kefersheim, Ehlenbach und Wieselbach, Kreises St
Wendel, angeordnete Ortssperre wird hiermit aufgehoben.
Trier, den 26. Auqust 1865
I.4248 8.-0 Könial. Regierung.

Bekanntmachung.
Das von dem Departements-Thierarzte Erdt in Cöslin neu
erfundene und patentirte Hufwirkmesser, von dem Erfinder „Huf
hobel“ genannt, hat, nach dem uns vorgelegten Gutachten des Kö—
niglichen Landes-Oeconomie-Collegiums zu Berlin, sich in seiner
praktischen Anwendung vorzüglich bewährt, und nehmen wir daher
auf den Antrag des Erfinders gerne Veranlassung, auf dieses In
strument, sowie auf die hierüber bei C. G. Hendeß in Cöslin er
schienene Abhandlung: „Der Hufhobel, erfunden von dem Departe—
ments-Thierarzt Erdt zu Cöslin“, mit dem Bemerken aufmerksam
zu machen, daß der Hufhobel nebst einer gedruckten Gebrauchs—
Anweisung für den Preis von 5 Thalern bei dem Fabrikanten,
Mechanikus Rudolph Wasserlein, Berlin, Leipzigerstraße No. 10
zu haben ist.
Trier, den 22. August 1865.
(I. 4596 8. 3.)

Königl. Regierung.

Warnung.
In No. 119 der Trier'schen Zeitung befindet sich unter der Ueber—
schrift: „Agenten-Gesuch für den Einkauf“ ein Inserat, inhaltsdessen
eine englische Gesellschaft in allen Gegenden Preußens Agenten für
den Einkauf von Landesproducten sucht und solchen ein fixes Gehalt
von 800 bis 1000 Thalern zusichert. Lusttragende werden in jenem
Inserat aufgefordert, sich behufs näherer Auskunft an die Herren
William Rhabbulat & Co. agents, 20 Grafton street. Fitzroy sduar⸗
W. London zu wenden.
In Folge dessen haben sich verschiedene Einwohner hiesiger Ge
gend an jene Adresse gewandt und wurden darauf, mittelst einer
lithographirten, die Unterschrift derselben angeblichen Firma tragen
den Bestallung, von ihrer, mit einem Jahresgehalt von 900 Thaler
erfolgten Anstellung in Kenntniß gesetzt. Gleichzeitig wurde ihnen die
baldige Uebermittelung einer beglaubigten Vollmacht, sowie die Er
offnung des erforderlichen Credits durch einen zu entsendenden Pro
curisten der Gesellschaft in Aussicht gestellt; am Schlusse des Schrei—
bens jedoch zunächst um Einsendung von 20 Thalern für die Stem
pel-, Registratur- und Legalisationsgebühen dieser Vollmacht, welche
statutenmäßig den Agenten zur Last fielen, ersucht. Die so ernann—
Agenten ließen sich verleiten, diesen Betrag an die ihnen angegebene
Adresse einzusenden, ohne aber seitdem weiter Etwas von der Sache
zu hören. Die hierauf durch mich, durch Vermittelung der König
lichen Botschaft zu London angestellten Recherchen haben ergeben, daß
jene Personen das Opfer einer Gaunerei geworden, welche von einer
auf die Leichtgläubigkeit des deutschen Publikums speculirenden eng
plischen Betrügerbande unter fingirtem Namen wriüht morden if

Bekanntmachung.
Jüdische Hauscollecte
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat durch Rescript
oom 23. d. Mts. No. 6362 gestattet, daß zur Aufbringung der Kosten
für den Neubau einer Synagoge zu Boppard eine Haus Collecte bei
den jüdischen Glaubensgenossen der Rheinprovinz bis zum 1, März
1866 abgehalten werde, was wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
bringen.
Trier, den 30. Auaust 1865
66853 8 —R

Fön

—

Roegierung.
            
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