Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

rage vom 1. November 18859 geforderten Zeugnisse und Zeichnungen
nachgewiesen werden.
Die Vorschriften vom 8. März 1855 sind bei dem Kanzlei-Rath
Röhl im Bau-Akademie-Gebäude käuflich zu haben.
Berlin, den 21. August 18685.
Der Geh. Ober-Bau-Raih und Director der Königl. Bau-Akademie,
Buße.

*

VBrogramm
der Rauernschule zu Roscheiderhos bei Trier.
Fortsetzung und Schluß.)
g. 8. Art und Umfang des Unterrichts. 8
Die Vertreter der Anstalt werden es sich angelegen sein lassen,
sich durch regen persönlichen Verkehr mit den, namentlich den süd⸗
lichen Kreisen des Regierungsbezirks Trier angehörigen größeren
und kleineren Landwirthen und durch eigene Anschauung genaue
Zenntniß von den bestehenden landwirthschaftlichen Zuständen, sowie
von den jeweiligen Beduͤrfnissen und Bestrebungen der hiesigen Land
wirthe zu verschaffen, um sowohl den theoretischen, als den praktischen
Anterricht und insbesondere die anzustellenden Versuche demgemäf
einzurichten. Hierbei wird es sich die Anstalt besonders angelegen
jein lassen, dem Handelsgewächsbau Bahn zu brechen.
In praktischer Beziehung wird der Vorsteher bestrebt sein, sich
das ihm von seinen Nachbarn bisher schon geschenkte Vertrauen durch
eine auch ferner wohlgeregelte, solide Wirthschaftsführung in Ver—
hindung mit einer zuverlässigen Buchführung auch in weiteren Krei
sen zu erwerben.
Der theoretische Unterricht soll den Schülern im Anschlusse an
die Elementarschule nicht durch den todten Buchstaben (namentlich
nicht durch Diktiren von allerlei Heften und Recepten), sondern
durch das lebendige Wort und die überzeugende Anschauung gewährit
werden.
Im Allgemeinen werden sich die Lehrer der gesprächsweise ent⸗
wickelnden Lehrmethode bedienen und dabei auf Präcision im Aus
drucke halten.
In der Regel führt nur ein Schüler während des Unterrichts
ein Protokoll. Letzteres wird von allen Schülern bei der Ausarbei—
nung ihrer Tagebücher benutzt.
Der theoretische Unterricht wird ertheilt:
ä. im ersten Winterhalbjahr in den Hülfswissenschaften u. zwar
1) Rechnen, nämlich:
2 angewandtes Rechnen.
Allerlei landwirthschaftliche Berechnungen z. B. die Selbst
kosten des vollständig besorgten Stallmistes, landwirth
schaftlicher Bauten, Futterrationen, künstliche Dünger.
susammensetzungen ꝛc. Die dabei nöthigen Unterweisungen
verden im Allgemeinen sofort mitgetheilt, später aber
aäher begründet.
Beometrie, verbunden mit Zeichnen nach selbstgewonnenen
Maaßen von Werkzeugen, Plänen und Rissen.
e) Vermessungskunde und Nivellement.
Naturgeschichte.
Dahin gehört die Geschichte der schädlichen und nützlichen
Thiere und Alles, was durch äußere Beobachtungen aus dem
Thier- und Pflanzenreich erlernt werden kann.
Schönschreiben, jedoch nur das, was nöthig ist, um eine leser
äche und geläufige Hand sich anzugewöhnen.
1) Sprachlehre.
Revision der Rechtschreibung. Uebung in Beschreibungen, in
der Ertheilung von Aufträgen, im Briefschreiben, Erzählung
oon Gesehenem und Geschehenem, wobei möglichst darauf zu
jehen, daß die schriftliche Mittheilung und die mündliche in
Klarheit und Einfachheit übereinkommen, also lauter praktische
Uebungen. Der Styl muß sich bei diesen Arbeiten allmählig
oon selbst bilden.
Bß. im zweiten Winterhalbjahr in den Fachwissenschaften
) Klimatische Verhältnisse der Atmosphäre (Luft, Wasser, Wärme,
Licht), also Elementar-Physik, auch das Wesentlichste aus der
physischen Geographie,

organischer Bau, Stoffe, Bestandtheile, Entwickelungsperiode de
Pflanzen,
Bodenkunde (physische und stoffliche), Ersatztheorie, Einwirkun
der Atmosphäre,
Bodenkultur:
a. mechanische Bearbeitung,
b. chemische Behandlung (Düngerlehre).
5) Specieller Pflanzenbau, Saat, Pflege, Erndte und Auf
bewahrung der verschiedenen Ackergewächse, Vertilgung der Un
kräuter, Wiesen-, Obst-, Garten⸗, Wein-Handelsgewächsbau.
Hausthiere, Bau, Fütterung, Pflege, Zucht und Heilkum
menschliche Gesundheitslehre,
7) Betriebslehre im Allgemeinen: 9
a. wirthschaftliche Verhältnisse Verhältnißkunde),
d. Wirthschaftssysteme,
8) landw. Geräthekunde, Maschinenwesen und Bauwesen be
züglich der landw. Verhältnisse,
9 Hauptgrundsätze der Volkswirthschaftslehre und Geset
gebung,
das landw. Rechnungswesen.
Die einzelnen Berechnungen des ersten Winterhalbjahres üim
vorhergegangen und liegen als fertiges Material der weite
unten sub C. beschriebenen Buchführung zum Grunde.*)
C. Im Sommerhalbjahr.
Während des Sommerhalbjahres wird in einer, oder nach Be
dürfniß, in 8/, Morgenstunden Alles vorausbesprochen, was der Ta—
bringen soll; das Arbeitsjournal vom vorigen Tage wird festgestelt
in das Betriebsjournal eingereiht, auch dieses festgestellt, also v
ganze Buchführung durchgearbeitet, und werden an die fertigen *
beiten allgemeine und besondere einschlagende Erläuterungen ang
schlossen, so weit es sich um Nichtverstandenes handelt, so daß —
jedem Morgen vor dem Tagewerk Alles klar sein muß.
Allabendlich werden die Arbeiten des folgenden Tages besproche
Sowohl die rechnungsmäßigen Feststellungen, als die landwirthschaf
lichen Besprechungsergebnisse werden in ein Protokoll eingetragen.
Im Uebrigen wird auf Wiederholungen und Ausarbeitunge
von Aufgaben, sowie auf Controlirung der Tage⸗ und Notizbüche
gehalten werden. In eben dieser Weise wird die Zeit bei eintreten
dem Regenwetter und an solchen Tagen, an welchen in der Winlb
schaft nicht gearbeitet werden kann, verwendet.
Die Schüler werden nach einem bestimmten Plane im Hofe, al
dem Felde, in den Wiesen, im Garten, in der Baumschule, im Wein
berge und den Lohhecken, insbesondere auch mit der Zubereitung de
Futtermittel, Meliorationsarbeiten, Abwartung und Pflege des Vir
hes, bei der Compost- und Düngerbereitung so weit ausgebildet we
den, daß sie das Erlernte später mit vollem Nutzen praktisch anwer
den können. Dabei werden sie stets auf den durch genaue Bereqem
zen begründeten Wirthschaftsbetrieb, insbesondere auf den inwetn
Zusammenhang der einzelnen Wirthschaftszweige —X
mit den Gründen für die Ausführung der einzelnen Arbeiten verhrar
zgemacht werden, so daß Praxis und Theorie beständig in unmitte
barer Beziehung zu einander stehen.
Die Zöglinge sollen unverdrossen und freudig, anhaltend n
emsig, aufmerksam, genau und pünktlich, gewandt und flink, überhau
tüchtig und mit Ersolg arbeiten lernen. Die praktischen Arbeitn
der Zöglinge sind daher stets nur Lehrmittel (8. 8), für welche d
Zöglinge keinen Lohn erhalten. Jedoch ist dem Unterzeichneten ihr
dassen, den Schülern Akkordarbeiten zu übertragen, weil sich di
dadurch am besien ein Urtheil über Arbeitsleistung verschaffen u
eine Gelegenheit haben, sich ihr Taschengeld selbst zu verdienen.
Die Arbeit soll also von den Zoͤglingen in einer Weise geu
werden, daß sie sich vergeistigt. Ueberall soll das ,Warum r
Weil“ möglichste Berückfichtigung finden, damit die Zöglinge ĩ
früh Nachdenken und selbstständiges Urtheil an gewöhnen.
Im Anschlusse an diesen in der Anstalt zu ertheilenden pra
tischen Unterricht finden Excursionen nach anderen Wirthschaften un
—D0 und Gemii
gärten, Weinbergen, Waldkulturen, Wegebauten u. s. w. statt.

») Dieser Lehrplan unterliegt noch der Prüfung und Feststellung des Verw
ltungsrathes.
            
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