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für
den Kreis Saarbrücken.
M 10606.
Dinstag den 5. September
1865.
Amtliches.
Belanntmachung,
betr. Verloosung von Schuldverschreibungen der 472prozentigen
Breußischen Staats-Anleihe von 1866 und der fünfprozentigen
Preußischen Staats⸗Anleihe von 1859.
In Nr. 25 des diesjährigen Amtsblatts ist eine Bekanntmachung
zer Königl. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden vom 8. Juni c.
iber die an demselben Tage stattgehabte Verloosung von Schuld—
zerschreibungen der 4/prozentigen Preuß. Staats-Anleihe von 1865
ind der bprozentigen Preuß. Staats-Anleihe von 1859 abgedruckt, und
ind Exemplare des Nummern-Verzeichnisses der ausgeloosten Schuldver⸗
chreibungen fowohl dem Amtsblatte beigefügt, als auch in dem
Zassen-Locale unserer Haupt-Kasse und auf den Büreaur der Herren
randräthe, Bürgermeister, Steuer- und Gemeinde-Einnehmer und
Forst⸗ und Strafkassen-Rendanten zur Einsicht des Publikums aus⸗
zelegt.
Die Betheiligten werden hierauf mit der Aufforderung aufmerk⸗
am gemacht, zur Vermeidung von Zins-Verlusten die Erhebung des
Kapital-Betrages der ausgeloosten Schuldverschreibungen rechtzeitig
zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Inhaber der früher verloosten und ge—
ündigten, aber bis jetzt noch nicht realisirten Schuldverschreibungen
der gedachten beiden Staats-Anleihen, welche mit Ausschluß der am
14. Dezember v. J. gezogenen gleichfalls in der Eingangs gedachten Num—
mernliste verzeichnet sind, erinnert, dieselben nunmehr ungesäumt bei
unserer Haupt-Kasse zur Erhebung der Kapitalbeträge zu präsentiren.
Trier. den 16. Juli 1866.
—Königliche Regierung,
v. Schleinitz.
22. Juni c. J. 2970 8. 6, Amtsbl. No. 26 benachrichtigen wir das
Königliche Landraths-Amt, daß zur Abhaltung der katholischen Haus—
Collecte für den Neubau einer katholischen Kirche zu Sabershausen
nachstehende Deputirte bestimmt sind:
J. In den Städten.
1) Pastor Bohn von Sabershausen,
2) Pastor Offenloch von Laubert,
3) Kaplan Krechler von Kreuznach,
M Pastor Rectenwald von Norath.
II. Auf dem Lande und in den Städten, in welchen die
Collecte nicht durch die vorgenannten Geistlichen abgehalten wird:
1) Lehrer Billesfeld von Sabershausen,
2) Joh. Peter Schmitz von Mörz,
2) Nicolaus Pörsch von Carweiler,
M Nicolaus Dauster von Sabershausen.
Die Localbehörden sind hiervon zu benachrichtigen und anzu
weisen, den genannten Collectanten Hülfe und Beistand zu leiften
Trier, den 26. Augnst 1865.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern,
v. Gärtner.
An
ämmtliche Königliche Landraths-Aemter
des Regierungs-Bezirks.
I. a207 8. 1.)
Abdruck sämmtlichen Herren Bürgermeiftern des Kreises zui
Kenntnißnahme und Beachtung.
Saarbrücken, den 1. September 186d.
Der Königl. Landrath,
v. Gärtner.
No. 4867.)
II. 7004 K.)
Stadt-Jürgermeisterei St. Johann.
Mit Bezugnahme auf die an die Grundeigenthümer im Laufe dieser
Woche zuzustellenden Güterauszüge wird hiermit zur öffentlichen Kennt⸗
niß gebracht, daß das Ergebniß der Einschätzung sämmtlicher Grund—
tücke der ganzen Gemeinde durch Einsicht der vom 4. bis zum 18.
September c. in dem Amtslokale des Unterzeichneten offen gelegten
Abschriften des Einschätzungs Registers nebst dazu gehöriger Klassen—
zusammenstellung und der während des nämlichen Zeitraumes offen
zelegten Kataster-Karten in den Stunden von 9 Uhr Vormittags bis
1 Uhr Nachmittags entnommen werden kann.
Gleichzeitig mache ich darauf aufmerksam, daß der im Laufe dieses
Jahres angemeldete Güterwechsel in den Auszügen noch nicht nachge—
tragen werden konnte, und deshalb auch bezüglich unrichtigen Ansatzes
der betr. Grundstücke jede Bemerkung unter Rubrik J des den Güter
auszügen angehängten Formulars zu unterlassen ist.
St. Johann, den 28. August 1855.
Der Bürgermeister,
C. Karcher.
Bekanntmachung.
Landwirthschaftliches Lesebuch von Dr. Fr. v. Tschudi.
Durch unsere Bekanntmachung vom 17. Sept. 1864 (Amtsblatt
Seite 218) haben wir die unter dem Titel „landwirthschaftliches
Lesebuch für die Schweizerische Jugend“ von dem rühmlich bekann—
en Dr. Friedrich v. Tschudi herausgegebene Schrift empfohlen.
Indem wir dies wiederholen, bemerken wir zugleich, daß das
Buch in parthienweiser Bestellung von mindestens 12 Exemplaren
nur 11 Sgr. kostet und daß der Herr Regierungsrath Beck von
hier bereit ist, derartige Bestellungen auf dasselbe, gegen portofreie
Einsendung des Kostenbetrags, zu vermitteln.
Trier, den 22. August 1865.
J.z066 8.8) Könial. Regierung.
Bekauntmachung.
Der Winter-Cursus in der hiesigen Hebammenlehr-Anstalt wird
den 18. October d. J. beginnen und wie gewöhnlich ungefähr fün⸗
Monate dauern.
Trier, den 21. August 18685.
I. 4126 8. 6. Königl. Regierung.
Bekanntmachung.
Nach 8. 11 der Vorschriften für die Königl. Bau-Akademie zu
Berlin vom 18. März 1855 muß die Meldung zur Aufnahme in
diese Anstalt bis zum 8. October c. schriftlich bei dem unterzeichneten
Director erfolgen, und die Befähigung zugleich durch Einreichung
der im 8. 12 resp. 14 gedachter Vorschriften, so wie in dem Nach—
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die Amtsblatts-Bekanntmachung vom