Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

3. Ebenso wichtig ist die Unterlage der Ackerkrume für die Frucht
zarkeit derselben und wirkt wesentlich mit, um die Bodenbearbeitung,
Düngung und Bepflanzung zu bestimmen. Besteht die Unterlage, der
Antergrund, aus Fels oder Thon, so heißt er „undurchlassend
veil er das durch die Ackerkrume sickernde Wasser nicht weiter ein
ind durchdringen läßt. In ebenen Lagen bleibt es also auf ihm
tehen und näßt, versumpft und versäuert bei anhaltenden Regennie—
derschlägen die Ackerkrume. Besteht der Untergrund dagegen aus
Zand, Kies, Mergel, Gyps u. dgl., so läßt er das eindringende Was—
er sofort in die Tiefe sickern. Er heißt in diesem Falle „durchlassend“
ind hat den Nachtheil, daß er in trockenen Jahren zu wenig Feuch—
igkeit zurückhält und die durch den Regen in der Ackerkrume aufge
osten nährenden Bestandtheile nutzlos für die Gewächse in die Erdtiefe
inken läßt.
Ein guter, passender Untergrund ist der, welcher der Beschaffenheit
der Ackerkrume am meisten entspricht und allenfalls deren Fehler aus
zleicht. Hat die Ackerkrume die oben angegebene glückliche Mischung,
ist sie also z. B. ein guter Lehmboden, so ist eine ähnliche Mischung
ruch für den Untergrund die beste; für den Thonboden dagegen paßt
»ine mehr durchlassende, für den Sandboden ein dichtere, weniger
zurchlassende, damit er der lockern, rasch austrocknenden Ackerkrume
die nöthige Feuchtigkeitsmenge zurückbehält und aufbewahrt. Ein an
zemessener Untergrund gestattet die so nutzbringende tiefe Bearbei—
ung des Bodens und den Anbau tiefwurzelnder Gewächse. Er dien
o zur steten Verbesserung und Verjüngung der Acker—
rume und verleiht derselben nachhaltige Kraft und Fruchtbarkeit
Allzusehr durchlassender Untergrund ist nicht leicht zu verbessern, allzu—
venig durchlassender kann durch Drainirung trockener und luftiger ge
nacht werden. J
4. Endlich kommt auch noch die Lage des Bodens in Betracht.
Sine sanfte Neigung, welche den freiwilligen oder künstlichen Ablauf
des Wassers begünstigt, ist besonders für schweren, bindigen Boden
yortheilhaft und erschwert die Bearbeitung nicht merklich. Die Lage
zegen Mittag ist die wärmste, weniger den rauhen Winden preisge—
zeben, und erzeugt gehaltvollere Ernten jeder Art. Doch ist es für
einen sehr leichten, humusreichen Boden besser, wenn er den austrock
nenden Sonnenstrahlen und Südwinden einer vollen Mittagslage we—
niger ausgesetzt ist. Auch leiden die Wintersaaten in dieser, da der
Schnee früh abgeht, leicht von Spätfrösten. Aehnlich ist die Lage
zegen Morgen zwar eine warme, aber, weil den scharfen trockenen
Istwinden ausgesetzt, für leichte Bodenarten nicht sehr günstig. Diese
zassen besser für eine Neigung gegen Abend, wo sie an Regen und
euchten Winden keinen Mangel haben. Die mitternächtige Lage ist die
ingünstigste, kälteste, zumal für schweren Boden.
5. Zu der Lage des Bodens gehört auch seine Erhebung über
den Meeresspiegel. Je höher im Allgemeinen bei gleicher Richtung
zegen die Sonne eine Bodenlage ist, um so kälter und rauher ist sie
im so kürzer ihr Sommer, um so ausgesetzter dem Winde, um so un—
zünstiger für den Anbau und für die Manigfaltigkeit der Anbauge—
vächse. Bis auf 2000“ ü. M. gewährt der Boden unter sonst gün—
tigen Verhältnissen noch reichliche und verschiedenartige Ernten; bis
3000* ü. M. gedeihen freilich nur noch die härteren Körnerpflanzen,
inige Knollen- und Wurzelgewächse sowie Gespinnstpflanzen und et
iche Futterkräuter, während die hohen Gelände zumeist dem Wiesenbau
ind den Weiden zufallen.

Internationaler ärztlicher Kongrefsi.
In der vierten Sitzung des internationalen ärztlichen Kongresses
zildeten die Anträge und Wünsche des zur Behandlung des dritten,
die Hundswuth betreffenden Programmpunktes eingesetzten Comite
den Gegenstand der Verhandlung und wurden sämmtliche Comits—
vorschläge mit geringen Modificationen angenommen. Dieselben
zehen dahin: 1) In sämmtlichen Stadt- und Landgemeinden ist eine
dunde⸗Conscription, ein Hunde⸗Census einzuführen und zu diesem
Behufe in allen Gemeinden des Landes nach gleichlautenden Formu⸗
arien ein Hundekataster anzulegen. 2) Jeder Hund soll mittelsi
einer Marke als im Census aufgenommen kenntlich gemacht werden.
) Die Verminderung der Zahl der Hunde ist anzustreben und die
kinführung einer möglichst hohen Hundesteuer erscheint als eines der

vorzüglichsten Mittel zu diesem Zwecke. Diese Steuer soll für alle
dunde ohne Unterschied des Geschlechtes eine gleiche sein. Derselben
unterliegen grundsätzlich alle Hunde. Den Behörden jedoch steht es
frei, bei Hunden, welche zu gewissen Beschäftigungen verwendet wer—
den, je nach den Ortsverhältnissen eine Ermäßigung oder gänzliche
Befreiung von der Steuer eintreten zu lassen; diese Erleichterungen
sollen jedoch in möglichst beschränkter Weise stattfinden. 4) Es soll
dafür gesorgt werden, daß das freie Herumtreiben der Hunde ohne
Aufsicht, ganz besonders aber das Herumlaufen läufiger Hündinnen
möglichst hintangehalten werde. 5) Von dem Tragen der Maul—
körbe als permanenter Maßregel ist Umgang zu nehmen. In Zeiten
und Gegenden jedoch, wo Wuthfälle vorkommen, erscheint das Tra—
gen derselben unerläßlich und ist die Dauer des Tragens nach der
Größe der Gefahr und nach der Beurtheilung der Sachverständigen
in den speziellen Fällen von den Behörden festzusetzen. 6) In Staa⸗
ten, in welchen bis jetzt keine gesetzlichen Bestimmungen in Betrefj
der Anzeige ansteckender Krankheiten bestehen, sollen alle Hunde,
welche sich als wuthverdächtig oder wirklich wüthend zeigen, unverweilt
zur Kenntniß der Behörden gebracht werden. 7) Wüthende Hunde
sind unverzüglich zu vertilgen. Die von ihnen gebissenen oder mil
ihnen in Berührung gekommenen Hunde sind, wenn sie voraussicht—
lich noch keinen Menschen gebissen haben, allsogleich, wenn sie aber
schon einen Menschen gebissen haben, erst dann zu vertilgen, wenn
sich ihr Zustand als Wuth herausgestellt hat. Wuthverdächtige
Hunde sind so kange in sicherer Verwahrung und unter genauer
Beobachtung zu halten, bis der Gesundheitszustand derselben konsta⸗
tirt ist. Zeigen sie sich in der That wüthend, so sind sie zu vertil—
zen, werden sie aber als nicht wüthend befunden, so können sie ihren
Eigenthümern wieder ausgefolgt werden. Zeigen sich bei einem we—
gen Wuthverdacht getödteten Hunde auch nur die geringsten Spuren,
welche auf die Wuthverdächtigkeit desselben hinweisen, so sind alle
von demselben gebissenen oder mit ihm in Berührung gekommenen
Hunde zu vertilgen. Selbstverständlich müssen bei vorkommenden
Wuthfällen die nothwendigen Desinfectionsmaßregeln durchgeführt
werden. 8) Damit alle diese Maßregeln den beabsichtigten Zweck
möglichst erreichen, ist es nothwendig, daß sie unter Mitwirkung sach—
kundiger Veterinäre durchgeführt und daß jedem Hundehälter bei
Gelegenheit der Conscription seines Hundes eine gedruckte, gemeinfaßliche
 Belehrung über die Gesunderhaltung der Hunde, so wie über
die Kennzeichen der Wuth und über die zu ihrer Verhütung und Til—
gung nothwendigen veterinärpolizeilichen Maßregeln übergeben werde

Vermischtes.
Schnellräuchern des Fleisches auf sehr einfache
Weise. Ein Pid. Glanzruß wird mit 18/, Quart reinen Brunnen—
wassers übergossen, zwei Tage hindurch an einen kühlen Ort gestellt
und öfter umrührt. Inzwischen wird das Fleisch mit Salz eingerie—
ben und 48 Stunden mit demselben umgeben, dann mit einem Tuche
oon allen anhaftenden Salzkörnern befreit und, je nach der Größe und
Dicke, /2 bis 1 Stunde in die klar abgegossene Ruß Flüßigkeit ge—
zelegt. Nachdem es herausgenommen und abgetrocknet, wird es an
inem trockenen Orte aufbewahrt, wo es sich viele Wochen hindurch
sehr gut erhält und sich weder das Aussehen, noch der Geschmack oder
Geruch verändert.

Streichriemensalbe für Rasirmesser von Dr. Espie.
Man bereitet sich zuerst kohlensaures Eisenoxydul, indem man gleiche
Mengen Eisenvitriol und krystallisirte Soda, jedes für sich, in heißem
Wasser auflöst, beide Lösungen mischt, den Niederschlag absetzen läßt,
durch Decantiren mit kochendem Wasser auswäscht, auf ein Filter
von Leinwand bringt, auspreßt und an der Luft trocknet. Er nimmt
dabei eine dunkelgrüne Farbe an. Sobald er vollständig trocken ist,
wird er in einem Mörser auf das feinste zerrieben und durch ein
Seidensieb geschlagen. Hierauf legt man 1 Theil Talg zum Schmel⸗
zen, rührt 10 Theile dieses Eisenniederschlages hinein und läßt er
kalten. Auf glattes Leder aufgestrichen, giebt die Masse dem Rasir
nesser eine vortreffliche, feine Schneide. (Bresl. Gew.⸗Bl.)
            
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