und der öprozentigen Preuß. Staats-Anleihe von 1859 abgedruckt, und
sind Eremplare des Nummern-Verzeichnisses der ausgeloosten Schuldver
schreibungen sfowohl dem Amisblatte beigefügt, als auch in dem
kassen-⸗Locale unserer Haupt-Kasse und auf den Büreaurx der Herren
xandräthe, Bürgermeister, Steuer- und Gemeinde-Einnehmer und
—A
gelegt.
Die Betheiligten werden hierauf mit der Aufforderung aufmerk
jam gemacht, zur Vermeidung von Zins-Verlusten die Erhebung des
Kapital⸗-⸗Betrages der ausgeloosten Schuldverschreibungen rechtzeitig
uu bewirken.
Gleichzeitig werden die Inhaber der früher verloosten und ge
kündigten, aber bis jetzt noch nicht realisirten Schuldverschreibungen
der gedachten beiden Staats-Anleihen, welche mit Ausschluß der am
14. Dezember v. J. gezogenen gleichfalls in der Eingangs gedachten Num
mernliste verzeichnet sind, erinnert, dieselben nunmehr ungesäumt bei
unserer Haupt-Kasse zur Erhebung der Kapitalbeträge zu präsentiren
Trier, den 16. Juli 1865.
Köonigliche Regierung,
v. Schleinitz.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die in der nächsten Nummer unseres
Amtsblatts erscheinende Bekanntmachung über die Bewilligung einer
Hauscollecte für die Brandverunglückten zu Boxberg im Kreise Daun
veranlassen wir das Königliche Landraths-Amt, für die zweckmäßige
Abhaltung dieser Collecte durch die Ortsbehörden in dem dortigen
Kreise und Abführung der eingehenden Beträge an die hiesige Com—
munal⸗Instituten-Kasse Sorge tragen zu wollen und die Ertragsnach
weisen uns binnen 6 Wochen vorzulegen.
Trier, den 8. August 1805.
sKönigliche Regierung, Abtheilung des Innern,
an v. Gärtner.
Ammtliche Königliche Landraths-Aemter
des Regierungs⸗Vezirks.
I. 612 8. 2)
I. 7004 K.)
Abschrift sämmtlichen Herren Bürgermeistern des Kreises zur gef
Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung mit dem Ersuchen, mir die
Die Lebens-Versicherungs-Anstalten als Sparkassen.
Obschon die in Deutschland bestehenden Lebensversicherungs
Anstalten nicht wenig Theilnahme gefunden haben, so muß man doch
eingestehen, daß eine sehr große Zahl von Personen, für deren Ver⸗
hältnisse dergleichen Anstalten wohlthätig werden könnten, die ihnen
durch sie gebotenen Vortheile noch unbenutzt lassen.
Es wird ungerecht sein, deshalb anzunehmen, daß diesen Perso
nen das einstige Schicksal der Ihrigen gleichgültig sei; denn welcher
Familienvater hegt nicht innige Wünsche für das Liebste, was diese
Welt ihm bietet! Es ist vielmehr dieser Mangel an Theilnahme
hauptsächlich dadurch zu erklären, daß Viele sich von den Vorthei
len, welche eine Lebensversicherung gewährt, eine zu geringe Vorstel
lung machen, und auch wohl fürchten, das Aufbringen der jährlichen
Beiträge würde ihnen zu schwer werden.
Der Verfasser dieser Zeilen befand sich in einem solchen Falle
Lange Zeit trug er sich mit dem Gedanken, Mitglied einer Lebens
versicherungs-Bank zu werden; aber so manche Bedenken drängten
fich in ihm auf. Er überwand endlich seine Zweifel und überzeugt
fich nun bald, daß sie auf irrigen Ansichten beruhten, und daß es
nur eines guten festen Willens bedarf, um die Hindernisse zu beseiti
gen, welche dem Beitritte so Vieler blos scheinbar entgegenstehen
Möge es ihm daher vergönnt sein, die gewonnene Ueberzeugung hier
namentlich Denen, welche noch jetzt die Sache so betrachten, wie er
es früher that, vorzulegen und besonders darauf hinzuweisen, wie
auch für Unbemittelte die Bewirkung einer Lebensversicherung mög
lich und rathsam ist.
Welche Beruhigung es jedem Familienvater, dem Glücksgüten
nicht beschieden sind, gewähren muß, den Seinigen auch nur ein klei
nes Kapital für den Fall der Trennung gesichert zu haben, bedar'
kaum einer Erwähnuna. Wollte man einwenden, daß eine Famili—
vorgeschriebenen Ertragsnachweisen binnen längstens 53 Wochen en
zureichen.
) Saarbrücken, den 16. August 186d.
Der Königl. Landrath
v. Gärtner.
(No. 452.)
Bekanntmachung.
Der Herr Schul⸗-Inspector, Definitor Uters zu Völklingen, he
zur diesjährigen Prüfung der katholischen Schulamts-Präparand,
des Kreises Saarbrücken Termin auf Montag den 28. d. M.
Vormittags 9 Uhr, im katholischen Schulhause zu Völklinge
anberaumt.
Indem ich die Betheiligten hiervon in Kenntniß setze, ersuche ie
gleichzeitig die Herren Ortspfarrer, die in ihren Gemeinden sich au
haltenden Präparanden zum pflichtmäßigen Erscheinen im bezeichnete
Termine auffordern zu wollen.
Saarbrücken, den 10. August 1866.
Der Königl. Landrath
v. Gartner.
Bcelauntmachung.
Nach einer Mittheilung des Königl. Kriegsministeriums ist be
den Unteroffizier-Schulen zu Potsdam und Jülich der Bedarf an
Zöglingen, welcher durch Ueberweisung der im Herbste dieses Jahres
aus beiden Anstalten ausscheidenden Zöglinge an die resp. Truppen—
theile, sowie durch sonstigen Abgang erwächst, zur Zeit noch nicht
vollständig gedeckt, und daher jungen Leuten vom 17. bis noch nicht
vollendetem 20. Lebensjahre, welche sich zum Unteroffizier für die
Infanterie des stehenden Heeres auszubilden beabsichtigen, Gelegen
heit geboten, noch in diesem Herbste ihre Aufnahme in die bezeich
neten Schulen zu verwirklichen.
Indem ich hierauf aufmerksam mache, bemerke ich gleichzeitig
daß die nähern Bedingungen für die Aufnahme in die quaest. Schu
len auf dem hiesigen Landraths-Amte, sowie bei den einzelnen Herrn
Bürgermeistern des Kreises und dem hiesigen Bezirksfeldwebel mit
getheilt werden können, auch bereits in No. 88 des vorigjiähriger
Kreisblatts abgedruckt worden sind.
Saarbrücken, den 16. August 1865.
Der Königl. Landrath
v. Gärtner.
(No. 4446.)
(No 4568.)
nach dem Tode des Vaters durch ein Kapital von 500, 800, 1000
Thalern ꝛc. gegen Nothstand und dessen oft so schreckliche Folgen
nicht geschützt werden könne, so widerlegt die tägliche Erfahrung dies
zur Genüge. Eine Mutter mit einigen Kindern verliert plötzlich den
Gatten, der, wie sie, ohne Vermögen, von dem leben mußte, was er
verdiente. Der Vater, welcher ein jährliches Einkommen von
Thlrn. genoß, hatte indeß bei Zeiten darauf gedacht, für einen sol
chen Fall den Seinen ein Kapital von 1500 Thlrn. zu sichern. Dit
Familie kann nun die Zinsen des Kapitals zur Bestreitung der un
entbehrlichsten Bedürfnisse, zu Hausmiethe, dem Bedarf an Holz
Brod ꝛc. benutzen. Sind diese Bedürfnisse gesichert, so wird die Frau,
die überdies vielleicht noch einen kleinen Wittwengehalt zu genießen
hat, weit eher Zeit und Kräfte finden können, durch ihrer Hände
Arbeit sich Mittel zur Bestreitug der übrigen Ausgaben zu verschaffen
— In einem andern Falle ist der Frau ein Kapital von 800 Thlrn.
versichert. Sie verwendet einen Theil davon zur Einrichtung eines
Putzhandels. Um vortheilhafte Einkäufe zu machen, bedarf sie kaun
einer Summe von 200 bis 300 Thlr., und bei hinreichender Betrieb
samkeit wird der Ertrag dieses Geschäfts sie und die Ihrigen bald
gegen Armuth schützen, während ihr ein Kapital von 500 bis 600
Thlr. als Hülfsauelle für besondere Unglücksfälle übrig bleibt.
Auf diese Weise kann eine Familie, ist ihr auch nur ein kleines
Kapital gesichert, mindestens gegen die Folgen großer Dürftigkeit ge
sschuͤtzt werden. Der Zuschuß, den die Zinsen desselben ihr gewähren,
wird aber auch insofern bedeutender für sie, weil eine vaterlose Fa—
milie in ihrem Hauswesen sich mit Wenigerem behelfen kann, als
dies früher möglich war, wo der Vater einen Theil seiner Einnahme
selbst in Anspruch nahm.
Lebensversicherungs-Anstalten können daher für Jeden in seiner
Art wobltkätig verden. und darum sollte jeber Familienvater. wer