Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

Erscheint Dinstag, Donnerstag und
bonnabend. Bestellungen sind bei der
naͤchsten Post⸗ Anstalt oder in der Ez⸗
pedition des Blattes zu machen.
Anzeigen portofrei einzureichen.
—I—
ei e “ader deren Raum 8 Pf.

9— —717 Der Abonnementé⸗Preis
7 oetraͤgt pro Quarial incl. Stempelstene
VJ X J —8 und Fraͤgerlohn für Saarbruͤcken unb
* *. —MÆA * St. Johann 12 Silbergroschen.
—z—— * — 27 Jar die durch die Post bezogenen Ezen
— plaxe 150 Silberaxoschen.

eey

den Kreis Saarbrücken.

M 99.

Sonnabend den 19. Augus

1865

Amtliches.

später bekannt zu machenden Termine in Ausführung kommen.
Berlin, den 8. August 18665.
General-⸗-Post⸗Amt.

Bekanntmachung.
In Folge einer mit der Postverwaltung für die Herzogthümer
Sschleswig-Holstein und Lauenburg getroffenen Uebereinkunft
indet vom 12. August c. ab die Beförderung der Correspondenz
wischen dem Preußischen Postgebiet resp. dem Deutschen Postvereins⸗
Hebiet und den Elbherzogthümern unter folgenden erleichternden Be⸗
ingungen und gegen nachstehende ermäßigte Portosätze statt.
Das Gesammtporto beträgt:
ür den einfachen frankirten Brief nach den Elbherzogthümern 3 Sgr.
ur den einfachen unfrankirten Brief aus den Elbherzogthümern 4 Sgr.
Insofern für die Correspondenz zwischen einzelnen, nahebelege—
nen Preußischen und Schleswig-Holsteinschen resp. Lauenburgischen
Ofrten bisher ausnahmsweise ein Gesammtportosatz von 2 Sgr. be—
tanden hat, kommt derselbe auch ferner in Anwendung.
Das Gewicht des einfachen Briefes wird bis zu J1Loth excl. ge—
rechnet. Für jedes Loth Mehrgewicht tritt ein einfacher Vortosatz
hinzu. —
Recommandirte Briefe nach den Elbherzogthümern müssen
rankirt werden. Außer dem Porto für gewöhnliche frankirte Briefe
vird eine Recommandations-Gebühr von 2 Sgr. erhoben. Der Ab⸗
ender eines recommandirten Briefes kann verlangen, daß ihm das
„om Empfänger vollzogene Recepisse zugestellt werde. Für solche Be—
schaffung des Recepisse ist vom Absender ein weiterer Betrag von 2
Sgr. im Voraus zu entrichten. —
Sendungen mit Waarenproben und Mustern müssen fran⸗
irt werden und hinsichtlich der Beschaffenheit, Verpackung ꝛc. den glei—
hen Bedingungen entsprechen, welche für solche Sendungen im inter⸗
nen Preußischen Verkehr vorgeschrieben sind. Namentlich darf den
Waarenproben und Mustern kein Brief beigefügt sein.
Die Taxe beträgt:
2Sgr. für je 22/2 Loth incl. —
Zeitungen, Preis-Courante, Circulare, Kataloge, Anzeigen
and sonstige gedruckte, lithographirte oder metallographirte Gegen—
tände unter Band sind ebenfalls zu frankiren.
Die Tarxe beträgt:
241 Sgr. für je 214, Loth incl. —
krpreßbriefe müssen jederzeit rrcommandirt sein und vom Ab—
iender mit dem Vermerk „durch Erxpressen zu bestellen“ versehen
werden.
Die Bestellgebühr beträgt:
4) am Orte der Abgabe-Postanstalt 3 Sgr.,
außerhalb des Ortes der Abgabe-Postanstalt den Betrag
»es dem Boten zu zahlenden Lohnes und 3 Sgr. für die
Beschaffung des Boten.
Zur Beförderung mit der Fahr post werden angenommen: Briefe
nit declarirtem Werthe, Packet- und Geldsendungen, sowie Postvor—
chüsse bis zur Höhe von 50 Thalern. In den Tarbestimmungen
ür die Fahrpostsendungen nach und aus den Elbherzogthümern tritt
m Wesentlichen eine Aenderung nicht ein.
Wegen Vermittelung von Zahlungen bis zum Betrage von 50
Thalern im Wege der Post-Anweisung für den Geldverkehr mit
»en Herzogthümern ist ebenfalls ein Arrangement getroffen; dasselbe
vird, nach Beendigung der nöthigen Vorbereitungen, von einem

Bekanuntmachung.
Nach neuerdings vorgenommenen Messungen betragen die Ent⸗
ernungen der Stationsorte des Mofel-Dampfboot-Cursus:

141 Entfernung
im
Stationen.
Einzelnen. Ganzen.
Meilen. Meilen.

Coblen⸗ Drcr
von Coblenz nach
Lay.... 1,00 1,00
Winningen. . —X 150
Niederfell oder Gondorf 0,75 2,26
Alken .. 0,75 3,00
Brodenbach. 0 25 325
datzenport 0,25 3,50
MNoselkern 0,75 4,25
Carden. 0,75 5,00
Treis. OD, 25 5,25
Clotten. 1300 625
Tochem. ,580 6,75
Beilstein 1,25 8,00
Mesenich .. 2,75 8,75
Fdiger... 1,75 9,50
Alf oder Bulley .. 25 ,76
Zell 75 LB0
Pünderich. 275 .2, 26
Reil ... 050 1275
Enkirch. 8 0,75 1350
Trarbach oder Traben. 0,50 A 00
Cröf... 075 475
Uerzig .. 1,00 15,75
Zeltingen 0,50 46,25
Bernkastel 0,75 17,00
Lieser. 0,50 17,50
Kesten . 9,75 18,25
Piesport 25 19,60
Neumagen 0,50 20,00
Tritten heim 0,50 20,50
Leiwen. O, 25 20,75
Mehring 75 22,50
Schweich 90 23,50
Trier.. 4,00285,50
Diese Tabelle ist bei Aufstellung amtlicher Liquidationen zukünd
ig zu Grunde zu legen.
Trier, den 5. August 1866.
II. 943 K.) Königl. Regierung.

Bekauntmachung,
betr. Verloosung von Schuldverschreibungen der 42prozentigen
Preußischen Staats-Anleihe von 1856 und der fünfprozentiger
Preußischen Staats-Anleihe von 1859.
In Nr. 25 des diesjährigen Amtsblatts ist eine Bekanntmachung
der Königl. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden vom 8. Juni c
über die an demselben Tage stattgehabte Verloosung von Schuld
oerschreibungen der 41/,prozentigen Preuß. Staats-Anleihe von 1860
            
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