Erscheint Dinstag, Donnerstag und
Sonnabend. Bestellungen sind bei der
achsten Post⸗Anstalt oder in der Ex⸗
»edition des Blattes zu machen.
Anzeigen portofrei einzureichen.
InsertionsGebuhren für die Garmond⸗
eie oder deren Raum ꝰ Pf.
9 8* Der UAbonnementé⸗Preis
——— lec X oetraͤgt pro Quartal inel. Stempelstener
* X 35 und Traͤgerlohn für Saarbruͤcken unk
—— M7 e St. Johann 12 Silbergroschen.
———— —E⸗⸗ Fur die durch die Post bezogenen Erem-*
plare 15 Silbergroschen.
ij
den Kreis Saarbrücken.
36 98.
Donnerstag den 17. August
1865.
Amtliches.
vom Empfänger vollzogene Recepisse zugestellt werde. Für solche Be⸗
schaffung des Recepisse ist vom Absender ein weiterer Betrag von 2
Sgr. im Voraus zu entrichten. —
Sendungen mit Waarenproben und Mustern müssen fran⸗
kirt werden und hinsichtlich der Beschaffenheit, Verpackung ꝛc. den glei—
chen Bedingungen entsprechen, welche für solche Sendungen im inter—
nen Preußischen Verkehr vorgeschrieben sind. Namentlich darf den
Waarenproben und Mustern kein Brief beigefügt sein.
Die Tare beträgt:
3/ Sgr. für je 21/2 Loth incl. —
——8 Preis-Courante, Circulare, Kataloge, Anzeigen
und sonstige gedruckte, lithographirte oder metallographirte Gegen
stände unter Band sind ebenfalls zu frankiren.
Die Tare beträgt:
3/1 Sgr. für je 21/, Loth inel. —
Expreßbriefe müssen jederzeit recommandirt sein und vom Ab—
sender mit dem Vermerk „durch Expressen zu bestellen“ versehen
werden.
Die Bestellgebühr beträgt:
a) am Orte der Abgabe-Postanstalt 3 Sgr.,
b) außerhalb des Ortes der Abgabe-Postanstalt den Betrag
des dem Boten zu zahlenden Lohnes und 3 Sgr. für die
Beschaffung des Boten.
Zur Beförderung mit der Fahr post werden angenommen: Briefe
mit declarirtem Werthe, Packet- und Geldsendungen, sowie Postvor—
schüsse bis zur Höhe von 50 Thalern. In den Tarbestimmungen
jür die Fahrpostsendungen nach und aus den Elbherzogthümern trit'
m Wesentlichen eine Aenderung nicht ein.
Wegen Vermittelung von Zahlungen bis zum Betrage von 50
Thalern im Wege der Post-Anweisung für den Geldverkehr mi
den Herzogthümern ist ebenfalls ein Arrangement getroffen; dasselbe
wird, nach Beendigung der nöthigen Vorbereitungen, von einem
später bekannt zu machenden Termine in Ausführung kommen.
Berlin, den 8. August 1865.
General-Post-Amt.
Bekanntmachung.
In Folge des neuen Preußisch-Dänischen Postvertrages
znnen vom 1. August d. J. ab zwischen sämmtlichen Orten des
Preußischen und des Dänischen Postgebiets Zahlungen bis zum Be—
rage von 50 Thalern Preußisch incl. oder 75 Thalern Dänisch incl.
im Wege der Post-Anweisung vermittelt werden.
Bei der Absendung aus Preußen erfolgt die Einzahlung auf ein
zewöhnliches Post-Anweisungs⸗Formular in derselben Weise, wie im
nternen Preußischen Verkehr. Die zu entrichtende Gesammt:
Bebühr beträgt:
a. für Summen bis 25 Thaler Preußisch incl. 2 Sgr.,
b. für Summen über 25 Thaler bis 50 Thaler Preußisch inclk.
4 Sgr.
Die Gebühr muß stets vom Absender im Voraus bezahlt wer—
den; die Entrichtung derselben hat möglichst durch Verwendung von
Postfreimarken zu erfolgen.
Bei der Absendung aus Dänemark erfolgt die Einzahlung auf
einen gewöhnlichen Brief, welchem Preußischer Seits beim Eingange
eine Post-Anweisung beigefügt wird.
Die betreffenden Briefe nebst den Post-Anweisungen gelangen
zZeichzeitig zur Ausgabe resp. Bestellung. Das Porto für den Brief,
sowie die Einzahlungsgebühr wird von dem Absender in Dänemark
m Voraus entrichtet.
Bei der durch die Post-Anstalten zu bewirkenden Reduction der
eingezahlten Beträge aus der Preußischen Währung in die Dänische
Währung oder umgekehrt aus der Dänischen Währung in die Preußi—
che Währung werden 14 Thaler Preußisch gleich 181/, Thaler
Dänisch gerechnet.
Berlin, den 26. Juli 1865.
General-Post-Amt.
—e——————
Bekanntmachung.
In Folge einer mit der Postverwaltung für die Herzogthümer
Schleswig-Holstein und Lauenburg getroffenen Uebereinkunft
findet vom 12. August c. ab die Beförderung der Correspondenz
wischen dem Preußischen Postgebiet resp. dem Deutschen Postvereins-Bebiet
und den Elbherzogthümern unter folgenden erleichternden Be
zingungen und gegen nachstehende ermäßigte Portosätze statt.
Das Gesammtporto beträgt:
ür den einfachen frankirten Brief nach den Elbherzogthümern 3 Sgr.
ür den einfachen unfrankirten Brief aus den Elbherzogthümern 4 Sgr
Insosern für die Correspondenz zwischen einzelnen, nahebelege
ien Preußischen und Schleswig-Holsteinschen resp. Lauenburgischen
Orten bisher ausnahmsweise ein Gesammtportosatz von 2 Sgr. be—
tanden hat, kommt derselbe auch ferner in Anwendung.
Das Gewicht des einfachen Briefes wird bis zu 1Loth excl. ge—
rechnet. Für jedes Loth Mehrgewicht tritt ein einfacher Portosatz
zinzu. —
Recommandirte Briefe nach den Elbherzogthümern müssen
rankirt werden. Außer dem Porto für gewöhnliche frankirte Briefe
vird eine Recommandations-Gebühr von 2 Sgr. erhoben. Der Ab—
ender eines recommandirten Briefes kann verlangen, daß ihm das
Bekanutmachung.
Die Rectorstelle im Kreisorte Altenkirchen, mit welcher außer
der Leitung der Rectoratschule und der Betheiligung an dem Unter
richt die Verpflichtung verbunden ist, jährlich 12 Predigten zu halten
wird mit Ende des laufenden Schulsemesters erledigt werden. —
Mit derselben ist eine baare Besoldung von etwa 380 Thlr. sowie
ein Antheil am Schulgeld von 5 Thlr. auf jeden zahlenden Schülen
und Dienstwohnung verbunden.
Evangelische Theologen, welche die Prüfung pro schola abgelegt
haben und bereit sind, die Stelle anzunehmen, haben sich unter Bei—
fügung ihrer Zeugnisse und eines kurzen Lebenslaufs bis zum 1
September d. J. bei uns zu melden.
Coblenz, den 4. August 1865.
Könial. Regierung.
Bekanntmachung.
Der Herr Schul-Inspector, Definitor Uters zu Völklingen, hat
zur diesjährigen Prüfung der katholischen Schulamts-Präparander
des Kreises Saarbrücken Termin auf Montag den 28. d. M.